Änderungsantrag zur Vorlage VII-P-06405-DS-02 "Petition zur Streichung bzw. Angleichung der Sondernutzungsgebühren für Carsharing in Leipzig"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 13. April 2022

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass nicht alle Carsharing-Plätze in Leipzig in „Leipzig Move“ integriert sind, da es bei der Erschließung neuer Stellplätze Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt. Derzeit gibt es zwei Varianten für Carsharing-Plätze im öffentlichen Raum, entweder Miete über die LVB an die Mobilitätsstationen oder Betrieb von eigenen Mobilpunkten über die „kostenfreie Sondernutzung“.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit den Anbietern von Carsharing-Angeboten ein gemeinsames Konzept hinsichtlich der Mobilitätsstationen zu entwickeln und den Fachausschüssen Stadtplanung/Bau und Umwelt/Klima/Ordnung im 4. Quartal 2022 vorzulegen. Die Zielstellung ist eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. In den beiden Fachausschüssen wird zur Umsetzung des Konzepts berichtet.

Begründung:

Die Stadt hat für die per Sondernutzungssatzung kostenfreie Sondernutzung Auflagen erteilt. Dazu gehören das Aufstellen einer „Leipzig Move“-Stele und Betrieb sowie Unterhalt der Stele. Die entstehenden Kosten liegen bei 9.000 Euro je Station und 72 Euro je Stellplatz. Der Carsharing-Anbieter Teilauto hat daher nach der Errichtung von 15 Stationen den Aufbau weiterer Stationen abgebrochen, da aufgrund der Auflagen ein wirtschaftlicher Betrieb nicht darstellbar ist.

Hier müssen Lösungen gefunden werden, um den Ausbau von Carsharing-Angeboten, die letztlich zur Substitution von Autos führen, voranzutreiben.

Der vorgelegte Verwaltungsstandpunkt verschweigt diesen Fakt und ist daher schlicht falsch.

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