Änderungsantrag zur Vorlage “Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig - Teil A: Kindertagesstätten“

Änderungsantrag vom 25. Januar 2018


Beschlussvorschlag:

Punkt 7.2. Räumliche Vorgaben – Kubatur wird folgendermaßen geändert beschlossen:

Das Gebäude (Neubau) ist flächensparend, kompakt und mehrgeschossig zu planen, sofern keine wesentlichen Gründe entgegenstehen. Generell sind dabei auch eine vertikale Nutzungsmischung und innovative Nutzungskombinationen von Gebäude und Freiflächen zu prüfen.

Bewährt hat sich eine Mittelflurerschließung, mit Ausrichtung der Gruppenräume zum Garten (möglichst Südseite). Die passende Ausführung sollte der Entwurf für den jeweiligen Ort hervorbringen. Das Verhältnis zwischen Bruttogrundfläche und Nutzfläche soll zwischen 1,3 und 1,5 betragen.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Beschluss der Ratsversammlung am 1. Februar 2018

Der Antrag wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen.

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