Änderungsantrag zur Vorlage "Widmung nach § 6 Sächsisches Straßengesetz (Teilabschnitt Hildegardstraße, Flurstücke 363/39, 363/40, 363/43 Gemarkung Volkmarsdorf)"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 19. November 2019
Der Antrag wurde von der Verwaltung übernommen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt (fett markiert)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Widmungsverfahren gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz für den Teilabschnitt der Hildegardstraße, Flurstücke 363/39, 363/40 und 363/43 der Gemarkung Volkmarsdorf, einzuleiten. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs wird geprüft.

Begründung:

Der betreffende Teilabschnitt der Hildegardstraße befindet sich im Planungsgebiet zwischen Hermann-Liebmann-Straße und Torgauer Platz, für das eine Qualifizierung der umliegenden, weitgehend brachliegenden Flächen zu einem Stadtteilpark vorgesehen ist. Anlieger der Fläche ist ein Kindergarten. Eine uneingeschränkte Nutzung der Ortsstraße ist weder für die Erschließung der weiteren Hildegardstraße noch der Schulze-Delitzsch-Straße notwendig. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sinnvoll, insbesondere um die Sicherheit vor der Kita zu gewährleisten und die Einfügung in einen künftigen Parkcharakter zu gewährleisten.

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