Änderungsantrag zur Vorlage "Zentrales Vertretungssystem Kindertagespflege"
Änderungsantrag zur Beschlussfassung am 12. Dezember 2018
Der Beschlussvorschlag wie wie folgt geändert bzw. ergänzt:
- Der VKKJ wird mit dem Aufbau und der Durchführung des zentralen Vertretungssystems ab 01.01.2019 beauftragt. Der VKKJ aktiviert dafür zusätzlich 0,75 VzÄ. Eine Refinanzierung der dafür erforderlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von 65 T€ im Jahr 2019ff. erfolgt durch die Stadt Leipzig.
- Die Modelle Springer und Stützpunkte werden als Regelvertretungsleistungen entwickelt.
- Aufbau, und Durchführung und Finanzierung des zentralen Vertretungssystems werden evaluiert.
- Die aktuell vorgehaltenen Vertretungsplatzangebote des VKKJ und der freien Träger sollen bis zur Vorlage eines erfolgreichen Ausschreibungsergebnisses längstens jedoch bis zum 31.12.2019 unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden.
- Das Vertretungssystem wird so eingeführt, dass ein Vertretungsverhältnis von 1:8 (Acht Kindertagespflegestellen werden von einer regional zuständigen Ersatztagespflegestelle bzw. Ersatztagespflegeperson vertreten) realisiert wird.
- Um dem Fachkraftbedarf und den hohen Anforderungen an eine Ersatztagespflegeperson gerecht zu werden, erfolgt eine pauschale Finanzierung der monatlichen Aufwendungen die einen angenommenen durchschnittlichen Betreuungsaufwand, angemessene Kennenlernzeiten und entsprechende fachliche Weiterbildung berücksichtigen. Die Ersatztagespflegepersonen dürfen gegenüber den regulären Tagespflegepersonen nicht schlechter gestellt werden.
Sachverhalt:
Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege.
Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt bereits in 2010 den Kommunen[1], dass ein Vertretungssystem aufzubauen ist, welches sich am Rechtsanspruch der Eltern orientiert.
Um rechtssicher zu handeln, hat sich die Kommune an der Bedarfslage zu orientieren. In Leipzig werden in 2019 voraussichtlich 3128 Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Die Kindertagespflege ist rechtlich der institutionellen Kindertagesbetreuung gleichgestellt. Daraus folgt, dass Eltern, die einen Tagespflegeplatz für Ihr Kind in Anspruch nehmen, gleich zu behandeln sind mit Eltern, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen. Ebenso gilt für diese Eltern das Wunsch- und Wahlrecht. Das Vertretungssystem muss für alle Kinder, die einen Tagespflegeplatz in Anspruch nehmen, verfügbar und in entsprechender Entfernung vom Wohnort der Eltern erreichbar sein.
Aus pädagogischen Gesichtspunkten ist dafür zu sorgen, dass jede Vertretungstagespflegeperson bzw. Stützpunkt-Tagespflegeperson die Kinder in der Tagesgruppe kennt. Eine räumliche Zuordnung ist zwingend notwendig, damit das System funktionieren kann. Einer Vertretungstagespflegeperson können aus Sicht der Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen[2] maximal 8 Tagesmütter zugeordnet werden, das zeigen die Erfahrungen aus anderen Kommunen in Sachsen. Das heißt, dass eine Vertretungsperson zu max. 40 Kindern und deren Eltern sowie den Tagesmüttern einen tragfähigen Kontakt aufbauen muss, damit im Vertretungsfall das Kind auch betreut werden kann. D.h. wir benötigen in Leipzig aktuell zusätzlich 75 Vertretungstagesmütter. Dies ist im Hinblick auf die Fachkraftsituation schwer, bzw. nur schrittweise zu realisieren.
Bei durchschnittlich 20%igem regulärem Ausfall (geplant und ungeplant) an Betreuungszeiten per annum sind auch diese Vertretungspersonen zu vertreten, hier kann dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden(10% Vertretung). Unabhängig davon, ob die Vertretungsperson in einem Stützpunkt arbeitet oder mobil arbeitet, ist diese gleichgestellt zu regulären Tagespflegepersonen entsprechend Stadtratsbeschluss zu entlohnen.
Um die Berechnung verwaltungsvereinfachend zu gestalten, könnte sich beispielsweise an der Finanzierung in der Stadt Heidenau orientiert werden. Dort bekommen Kindertagespflegepersonen einen pauschalen Betrag von 1.800 € zzgl. hälftiger Erstattung der anfallenden Versicherungen (Gleichbehandlung mit regulären Tagespflegepersonen). In dieser pauschalen Leistung sind Kosten enthalten, dies sich an einem bewährten Praxisbeispiel orientieren (Stadt Heidenau über pauschale 6h Monatliche Kosten für 75 Ersatztagespflegepersonen: 135.000€ zzgl. hälftiger Erstattung.
Eine pauschale Finanzierung würde den untragbaren Verwaltungsaufwand, der bei einer Spitzabrechnung zu erwarten wäre, auf das notwendige Maß minimieren und zugleich der Tagespflegeperson eine wirtschaftliche Planungssicherheit geben.
Die jährlichen Kosten dürften bei etwa 1.620.000,00 € liegen, wobei zusätzlich die Stützpunktkosten / Sachkosten einberechnet werden müssen.
Eine schrittweise Einführung, welche bei einem solchen Personalbedarf alternativlos wäre, kann dann auch nur entsprechend Punkt 5 unter Einhaltung des Betreuungsverhältnisses 1:8 erfolgen.
[1]Broschüre des Deutschen Jugendinstitutes „Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege. Praxismaterialien für die Jugendämter“ Nr. 4, Oktober 2010
[2]„Vertretung in der Kindertagespflege – Grundlagen und Ansätze - Eine sächsische Arbeitshilfe“ Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen 2013
Beschluss der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich (27-35-0) vom Stadtrat abgelehnt.