Änderungsantrag zur Vorlage: "Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten"

Änderungsantrag vom 14. Juni 2018

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ändern:

  1. Der Oberbürgermeister wird zur kurzfristig notwendigen Kapazitätserweiterung an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2019/2020 ff. beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, eine "4-zügige Oberschule am Barnet-Licht-Platz" vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungsbeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). Der Stadtrat entscheidet über den Bau- und Finanzierungsbeschluss.
  2. Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen
     
    • Neubau 5-zügige Oberschule im Leipziger Norden
    • Neubau 5-zügiges Gymnasium im Leipziger Norden
    • Mannheimer Straße 128 (Komplexsanierung, 3- bis 4-zügiges Gymnasium)
    • Schraderhaus (Komplexsanierung, 4-zügige Oberschule)
    • Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Anbau mit 6 allg. Unterrichtsräumen)
    • Schule am Adler (Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug)
    • Hainbuchenstraße (Komplexsanierung, 3-zügige Oberschule)
    • Georg-Schumann-Schule (Komplexmodernisierung und Erweiterung)
    • Telemann-Gymnasium (Modularer Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen)
     
    vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungsbeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). Der Stadtrat entscheidet (ggf. in einer Sammelvorlage) über jeden Bau- und Finanzierungsbeschluss.
  3. Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen beauftragt, die Mietverträge für die Objekte
    • Torgauer Straße 114
    • Eutritzscher Straße 17/19
    zu verhandeln und abzuschließen. Die in der Anlage 6 genannten Konditionen gelten dabei als Obergrenze.
  4. Der Oberbürgermeister wird zur Erweiterung von Schulkapazitäten an Grundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen
    • Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.1 (Neubau Mensa mit Verlegung Kleinspielfeld)
    • 91. Schule, Grundschule, Grünau (Erweiterungsbau mit 7 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)
    • Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen, Mensa)
    • 172. Schule, Leutzsch (Erweiterungsbau mit 8 - 10 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)
    vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungsbeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18). Der Stadtrat entscheidet über den Bau- und Finanzierungsbeschluss.
    Zur Umsetzung dieser Projekte wird die LESG als Projektsteuerer eingesetzt.
  5. Der Oberbürgermeister wird für die Vorbereitung und Umsetzung vorgenannter Objekte ermächtigt, im Rahmen der im Haushaltsplan 2018 genehmigten Gesamtermächtigungen an Auszahlungen und Aufwendungen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von in Summe 8 Mio. Euro sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis zu 31,9 Mio. € nach § 81 SächsGemO zu bestätigen (entsprechend Anlage 1). Die Haushaltsmittel zur weiteren Planung und Umsetzung der Projekte werden im Entwurf zum Haushaltsplan 2019/2020 ff. aufgenommen.
  6. Mit Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage werden alle Maßnahmen bestätigt, um die Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen. Dazu gehört primär die personelle Ausstattung im Amt für Gebäudemanagement. Hierzu zählen insbesondere die Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Beauftragung von Planungsleistungen, Gutachten, externen Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen, die Veröffentlichung von Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerben sowie der Abschluss aller notwendigen Verträge, Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen.
  7. Die Fachausschüsse Finanzen, Jugend, Soziales Gesundheit und Schule sowie Stadtentwicklung und Bau und die Ratsversammlung werden quartalsweise über die Umsetzung der genannten Maßnahmen informiert. 
  8. Der Oberbürgermeister legt eine Übersicht über Baumaßnahmen der Stadt Leipzig, auch außerhalb des Schul- und Kitabaus, die nicht erfolgen können/ verschoben werden müssen, vor. Weiterhin erhält der Stadtrat bis zur Ratsversammlung im August einen umfassenden Bericht zu den verschiedenen Schulbau-Projekten, die geplant sind, deren Realisierung sich aber verzögert sowie zum Programm der "Investoren-Schulen. 
  9. Alle Kapazitätserweiterungen werden bedarfsgerecht mit Sportflächen, Sporthallen, Freiflächen, Mensaflächen, Räume für Schulsozialarbeit, Bibliotheken und weitere schulorganisatorisch nötige Räume versorgt.
     


Sachverhalt:

Der Stadtrat hat sich beschleunigten Beschlussfassungen nie verwehrt. Die politische Beteiligung in vorgeschlagener Weise zu beschneiden ist nicht zu akzeptieren. Mit diesem Änderungsantrag fordern wir die Beteiligung des Stadtrates ein. Die Beteiligung dient der Kontrolle des Oberbürgermeisters und zudem der kritischen Würdigung des Schulbauprogrammes. Die Hauptsatzung gilt auch in schwierigen Situationen.

Beschluss der Ratsversammlung am 27. Juni 2018:

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung in den Punkten 1 - 4 zurückgezogen, die Punkte 5 - 9 wurden von der Verwaltung übernommen.

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