Öffentlichkeit von Fachbeiratssitzungen (Antrag 55/10)

Beschlussvorschlag:

Die Sitzungen aller Fachbeiräte nach Hauptsatzung tagen öffentlich. Nach Erfordernis kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Solche Ausschlussgründe werden analog § 6 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig „Öffentlichkeit der Sitzungen“ geregelt. Die Geschäftsordnungen der Fachbeiräte werden angepasst.

Begründung:

Stadtrat und Verwaltung in Leipzig haben sich sieben Fachbeiräte als beratende Gremien geschaffen, von denen der Tierschutzbeirat, der Gleichstellungsbeirat und der Migrantenbeirat öffentlich tagen. Kleingartenbeirat, Behindertenbeirat, Kinder- und Familienbeirat sowie Seniorenbeirat tagen nichtöffentlich, mit Ausnahme einzelner Veranstaltungen. Die Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit wurde vom Beirat selbst in der jeweiligen Geschäftsordnung im eigenen Interesse geregelt und teilweise vom Stadtrat beschlossen.

Im Sinne der Transparenz der Arbeit des Stadtrats und der Stadtverwaltung ist es unerlässlich, interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch die Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen. Es lässt sich stattdessen schwer vermitteln, warum es einzelne Fachbeiräte vermeiden, Interessierte zu ihren Sitzungen zuzulassen. Eine derartige Vorgehensweise widerspricht im Übrigen auch dem Anliegen der im Jahr 2000 verabschiedeten Leipziger Agenda 21. Deshalb ist eine einheitliche Regelung analog der Zulassung der Bürgerinnen und Bürger zu den Sitzungen der Ratsversammlung nicht nur wünschenswert, sondern vielmehr geboten. Über einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wird analog § 6 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig in nichtöffentlicher Sitzung des Beirats beraten und entschieden.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 15.09.2010
Status : beschlossen

 

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