Antrag: Sicher und einfach Parken für Alle – Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Anpassung der Parkgebühren in Leipzig
Antrag vom 20. November 2025
Link zum Antrag/ zu Anfrage im Ratsinformationssystem
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
- Die öffentlich bewirtschafteten Parkflächen in Leipzig schrittweise auszuweiten und dabei folgende Zielsetzungen zu verfolgen:
- bis 2030 mindestens 5% des Parkraums, wobei alle bereits durch Untersuchungen positiv geprüften Gebiete umzusetzen sind,
- bis 2035 mindestens 10% des Parkraums, wobei alle durch Untersuchungen positiv geprüften Gründerzeitviertel umzusetzen sind und
- bis 2040 alle sonstigen durch Untersuchungen positiv geprüften Gebiete, in denen es aufgrund der Parkraumsituation und städtebaulichen Gründen sinnvoll ist, sie als bewirtschaftete Parkzonen auszuweisen.
- Die Gebühren für Bewohnerparken und Anwohnerparken zu homogenisieren, um eine gerechte und einheitliche Gebührenstruktur zu schaffen.
- Die Jahresgebühr für Be- und Anwohnerparkausweise schrittweise anzuheben, bis sie ab 2030 365€ pro Fahrzeug beträgt. Dabei soll weiterhin eine sozial verträgliche Regelung mitgedacht und sich dafür auf Bundesebene eingesetzt werden.
- Die innerstädtischen Parkgebühren an den Preis eines 1h-Einzelfahrscheins der LVB anzupassen und künftig an dessen Kostenentwicklung zu koppeln.
- Die durch die Parkraumbewirtschaftung zusätzlich generierten Mittel für die Kostendeckung der Ausweitung und den Überschuss für die Ausfinanzierung der Mobilitätswende zu nutzen.
Begründung
Leipzig wächst. Dies manifestiert sich ebenfalls in der Auslastung der Parkplätze: Lange Parksuchzeiten und die mangelnde Verfügbarkeit von Parkmöglichkeiten durch die anhaltende hohe Verkehrsbelastung sind keineswegs ein neues Phänomen und der Parkdruck nimmt kontinuierlich zu. Oft ist es für Anwohnende nicht möglich, in der Nähe ihres Zuhauses zu parken, da Parkplätze durch Langzeit- oder Fremd-Parker besetzt sind.
Die jährlich publizierte Statistik des Kraftfahrt-Bundesamt „FZ3“ (Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Gemeinden)[1] bestätigt zudem den kontinuierlichen Anstieg von Personenkraftwagen in Leipzig und Umgebung. Demzufolge sind Maßnahmen erforderlich, welche die angespannte Parksituation langfristig entlasten.
Die derzeitige Situation in Leipzig verdeutlicht, dass der Anteil öffentlich bewirtschafteter Parkflächen mit lediglich 2,3% des gesamten Parkraums im Bundesvergleich als niedrig einzustufen ist. Untersuchungen von Leasingmarkt.de haben ergeben, dass einige deutsche Großstädte gegenwärtig eine öffentlich bewirtschaftete Parkraumfläche aufweisen, die zum Teil mehr als zehnmal so groß ist wie die von Leipzig (zum Beispiel München mit 33%; Stuttgart mit 22%). Selbst die Landeshauptstadt Dresden weist mit 3,8% einen höheren Prozentsatz als Leipzig auf [2].
Dies resultiert in einem hohen Parkdruck in vielen Wohnvierteln, was sowohl für Anwohnende als auch für Gewerbetreibende problematisch ist. Diese Auslastung wurde bereits im Rahmen des Gutachtens bestätigt, das im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel erstellt wurde.[3] Der Antwort des Mobilitäts- und Tiefbauamtes auf unsere Anfrage VIII-F-00417 vom 21.11.2024 ist zu entnehmen, dass die Analysen und Ergebnisse zur Prüfung des Bachstraßenviertels und des Graphischen-/ Seeburgviertel vorlägen und zu Zentrum-West und Zentrum-Süd erwartet werden. Die bereits angeordneten und durchgeführten Analysen zeigen damit erneut auf, dass der Parkdruck im Leipziger Stadtgebiet signifikant ist.
Die positive Erfahrung im Waldstraßenviertel zeigt, dass eine gut regulierte Parkraumbewirtschaftung zu einer besseren Verfügbarkeit von Parkplätzen für Anwohnende und Gewerbetreibende führen und Fremd- sowie Falschparker reduzieren kann. Die Parkplatzsuche dauert so deutlich kürzer und der Parksuchverkehr verringert sich. Darüber hinaus trägt die Reduzierung der Verkehrsbelastung zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei, da die Sichtverhältnisse verbessert werden. Der öffentliche Raum wird aufgewertet und Geschäfte können vom erhöhtem Rad- und Fußverkehr profitieren. Darüber hinaus lassen sich die Klimaziele sowie die Reduktion von Lärm durch die verbesserte Luftqualität im Zusammenhang mit der Reduzierung des Verkehrs schneller erreichen.[4] Auch der Lieferverkehr profitiert von der Bewirtschaftung der Parkflächen, da sie dazu beiträgt, dass tagsüber mehr Platz in den Ladezonen des Lieferverkehrs zur Verfügung steht und der Wirtschaftsverkehr erleichtert wird.
Nach anfänglichen Protesten gegen diese Parkraumbewirtschaftung wird die Regelung mittlerweile von Anwohnenden wie auch den Kammern begrüßt und deren Ausweitung auf weitere Bereiche unterstützt.
Die vorgeschlagene schrittweise Ausweitung der bewirtschafteten Parkflächen zielt darauf ab, die positiven Effekte auf weitere Stadtteile mit hohem Parkdruck zu übertragen.
Die Homogenisierung der Gebühren für Bewohnerparken und Anwohnerparken gewährleistet eine faire und transparente Gebührenstruktur. Die sukzessive Anhebung der Jahresgebühr für Anwohnerparkausweise auf 365€ pro Fahrzeug, die auch im Sinne der Forderung der Deutschen Umwelthilfe wäre[5], ist im Vergleich zu den Kosten für angemietete Stellplätze weiterhin moderat und trägt zur Finanzierung der notwendigen Infrastruktur bei.
Infolge der kommunalen Haushaltskrise haben diverse Kommunen eine teils massive Ausweitung ihrer Parkgebühren vorgenommen. Der mit dem Antrag vorgeschlagene Weg stellt einen moderaten Mittelweg dar, der für alle Nutzerinnen und Nutzer eines Pkws als tragbar erscheint. Dennoch sollten Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte oder Besitzer*innen eines Schwerstbehindertenausweises in Erwägung werden, um eine sozialverträgliche Gestaltung der Mobilitätswende zu gewährleisten.
Der jetzige Preis für Bewohnerparken entspricht noch immer dem gedeckelten Preis, welcher umgerechnet Kosten von 8 Cent pro Tag bedeutet. Das Mobilitäts- und Tiefbauamt bestätigte im Verwaltungsstandpunkt VII-A-07718-VSP-01 vom 28.02.2024, dass eine Anpassung der Bewohnerparkgebühren erforderlich ist, um die Instandhaltungskosten der Parkplätze, den Verwaltungsaufwand sowie die Infrastrukturkosten zu decken. Mit der Erhöhung der Gebühren kann ebenfalls eine Lenkungswirkung erzielt werden, indem die Bewohner*innen dazu motiviert werden, langfristig den Besitz von 2.- und 3.Wägen zu hinterfragen und den Umstieg auf Carsharing-Alternativen und den ÖPNV in Erwägung zu ziehen. Die Schaffung des Anreizes, den öffentlichen Raum von ruhendem Verkehr zu entlasten, wird ebenfalls von der Verwaltung geteilt.[6]
Im internationalen Vergleich liegt die Forderung immer noch weit hinter den Gebühren anderer europäischer Großstädte, wie beispielsweise Amsterdam (567 €) oder Stockholm (bis zu 1.309 €).[7]
Die Anpassung der innerstädtischen Parkgebühren an den Preis eines 1h-Einzelfahrscheins der LVB sowie die künftige Kopplung an die Kostenentwicklung für den ÖPNV fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und trägt zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei.
Vergleicht man zusätzlich die Kosten für anderweitigen Nutzungen des öffentlichen Raumes im Stadtzentrum, dann lägen die Kosten für die Nutzung im Rahmen der Außengastronomie beispielsweise bei 432€ im Jahr (unter der Annahme einer genutzten Fläche von circa 12 Quadratmetern pro Parkplatz)[8]. Demnach sind die Kosten weitaus höher als der gegenwärtig angesetzte Preis für Be- und Anwohnerparken.
Die zusätzlichen Einnahmen, die mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wie auch mit der Gebührenerhöhung einhergehen, sollen in erster Linie die Kosten für die erhöhten Aufwendungen im Zuge der Bewirtschaftungsausweitung decken, im Weiteren auch zu einer besseren Ausfinanzierung der Mobilitätswende bei LVB und dem Radverkehr genutzt werden.
[1] Vgl. https://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Fahrzeuge/fz3_b_uebersicht.html, letzter Zugriff am 17.11.2025
[2] Vgl. https://www.leasingmarkt.de/parkplatz-preis-index, letzter Zugriff am 17.11.2025
[3] Vgl. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/235674 , letzter Zugriff am 17.11.2025
[4] Vgl. https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/verkehr/verkehrsplanung/verkehrskonzepte/bewohnerparken-waldstrassenviertel, letzter Zugriff am 17.11.2025
[5] Vgl. https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Anwohnerparken/L%C3%A4nderbriefings_August_2023_final.pdf , S.1.
[6] Vgl. https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc2893373.pdf
[7] Vgl. https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Anwohnerparken/L%C3%A4nderbriefings_August_2023_final.pdf S.2
[8] Vgl. S A T Z U N G der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung), Anlage 1, Gebührentarif 2.1, Nr.1; S.13
Verwaltungsstandpunkt vom 20. März 2026
Alternativvorschlag:
- Zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und zur Anpassung der Parkgebühren werden mit dem „Langfristkonzept Ruhender Verkehr“ entsprechende Regelungen vorgeschlagen.
- Zur Erhöhung der Einnahmen des städtischen Haushaltes prüft die Stadtverwaltung, ob im Vorgriff des Langfristkonzeptes eine moderate Erhöhung der Parkgebühren dem Stadtrat bis Ende II. Quartal 2026 vorgelegt werden kann.
- Inwiefern die Möglichkeit besteht, die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zweckbezogen einzusetzen, wird im Rahmen der Anpassung der Gebühren geprüft.
Begründung:
Der Antrag beinhaltet fünf sehr konkrete Beschlussvorschläge, wie die Parkraumbewirtschaftung in Leipzig künftig aussehen soll – sowohl in Bezug auf die Höhe der Gebühren, den Einsatz der Erlöse als auch die bewirtschaftete Fläche.
Die in den BP 1 – 4 angesprochenen Aspekte werden – gemeinsam mit weiteren wichtigen Rahmenbedingungen und Ergebnissen – im „Langfristkonzept Ruhender Verkehr“ betrachtet. Das Langfristkonzept legt als rahmengebender Plan Ziele und Strategien für die zukünftige Entwicklung des ruhenden Verkehrs in Leipzig auf gesamtstädtischer Ebene fest und soll einen kontinuierlichen, strategischen Entwicklungsprozess ermöglichen. Es integriert dabei aktuelle Entwicklungen (z.B. Demografie, Mobilitätsverhalten, etc.) sowie umfangreiche Analysen und beinhaltet die Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms im Bereich des ruhenden Verkehrs für die kommenden Jahre. Damit stellt das „Langfristkonzept Ruhender Verkehr“ einen gemeinsamen Leitfaden für zielgerichtetes und abgestimmtes Handeln dar.
Da die Betrachtung einzelner Aspekte zum ruhenden Verkehr zum einen dem Langfristkonzept vorgreifen und zum anderen wichtige Rahmenbedingungen unbeachtet lassen würde, wird von der Verwaltung der Alternativvorschlag unterbreitet. Wesentliche Rahmenbedingungen und Ergebnisse, die im Langfristkonzept mit betrachtet werden, sind bspw. detaillierte Kenntnisse aus/über:
- der Parkraumanalyse und den darin inbegriffenen Auslastungserhebungen,
- der Parkraumanalyse auch im privaten Raum und die Einflüsse auf den öffentlichen Raum,
- das Angebot und die zeit- und nutzungsspezifische Nachfrage,
- die räumliche Verteilung der Nachfrage,
- die Doppelnutzung von privaten Stellplätzen (Supermarktparkplätze werden nachts von Anwohnenden genutzt),
- die Abhängigkeiten zwischen den Preisen im privaten Raum für Parken und im öffentlichen Raum.
Für die Themen „Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung“ und „Anpassung der Parkgebühren“ sollten daher mit dem „Langfristkonzept Ruhender Verkehr“ entsprechende Regelungen getroffen werden.
Unter anderem auf Grundlage der sich in der Fertigstellung befindenden Evaluierung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass die Parkraumbewirtschaftung künftig einen größeren Stellenwert einnehmen muss. Im Rahmen der Evaluierung wurden mit Hilfe des Verkehrsmodells die Effekte für verschiedene Maßnahmenpakete (u. a. auch „Ruhender Verkehr“ mit Maßnahmen wie der stufenweisen Ausweitung des Bewohnerparkens sowie der Erhöhung der Parkgebühren) mit Blick auf die Zielstellung der Mobilitätsstrategie untersucht. Im Zuge dessen hat sich gezeigt, dass Parkraumbewirtschaftung als zentraler Stellhebel eine sehr wichtige Ordnungs- und Steuerungsfunktion für den ruhenden Verkehr hat und das Erreichen der Ziele des Nachhaltigkeits-Szenarios unterstützt. Darüber hinaus ist die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung eine wichtige Push-Maßnahme, damit Pull-Maßnahmen (wie bspw. Angebotsausweitung im ÖPNV, Lückenschlüsse im Radverkehrssystem, Sanierung von Gehwegen) ihre volle Wirkung entfalten können. Nur durch das Zusammenspiel von Push- und Pull-Faktoren können größtmögliche Effekte mit Blick auf die Ziele der Mobilitätsstrategie erreicht werden. Andererseits kann gezielte Parkraumbewirtschaftung auch die Einnahmen einer Kommune verbessern. Dieser Stellhebel wird bereits von anderen deutschen Städten wie bspw. München, Stuttgart oder Bonn deutlich umfangreicher genutzt.
Die Evaluierung der Mobilitätsstrategie wird ebenfalls – auf grober strategischer Ebene – Aussagen zum Umgang mit Parkraumbewirtschaftung treffen. Im Sachstandsbericht wird auf die grundsätzliche Umsetzbarkeit der einzelnen Beschlusspunkte und die aktuellen Überlegungen zum Parkraummanagement eingegangen.
Sachstandsbericht:
Beschlusspunkt 1 (Anteil der bewirtschafteten Fläche)
Da aus Sicht der Verwaltung ebenfalls eine schrittweise Entwicklung zur Ausweitung der bewirtschafteten Fläche als sinnvoll angesehen wird, wurde auf Grundlage der Ziele des Nachhaltigkeits-Szenarios u. a. für die Evaluierung der Mobilitätsstrategie ein 3-stufiges System angenommen und entsprechend modelliert. Eingeflossen sind hierfür u. a. Stadtstrukturtypen (Bebauungsart – v. a. Gründerzeitgebiete), die bis dato bekannten Ergebnisse der Auslastung im öffentlichen Raum sowie der Anteil der Fremdparker und die Betrachtung der Haltestellen im ÖPNV.
Stufe 1: Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf alle im Stadtbezirk Mitte befindlichen Gebiete, in denen es noch keine Parkraumbewirtschaftung gibt.
Stufe 2: Ausweitung auf Ortsteile in den Normalgebieten[1], die eine sehr hohe Auslastung (zw. 90 – über 100%) und/oder einen hohen Fremdparkeranteil aufweisen (bspw. Plagwitz, Gohlis-Süd denkbar).
Stufe 3: Ausweitung auf weitere Ortsteile in den Normalgebieten, die überwiegend eine gründerzeitliche Bebauungsstruktur aufweisen (bspw. Teile von Schleußig und Stötteritz denkbar).
Hinweis: Insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung von Bewohnerparken sind jedoch zunächst die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu prüfen.
Darüber hinaus liegen für fünf Gebiete der Stufe 1 im Stadtbezirk Mitte bereits Zählungen und Analysen im Zusammenhang mit der Einführung von Bewohnerparken vor: Bachstraßenviertel, Zentrum-Süd, Zentrum-West, Graphisches Viertel, Seeburg Viertel. Für das Bachstraßenviertel wird derzeit die Einführung des Bewohnerparkens mittels eines entsprechenden Quartierskonzeptes vorbereitet.
Beschlusspunkte 2 – 4 (Höhe der Parkgebühren)
Mit der Anpassung der Gebühren für das Bewohnerparken mittels einer neuen Gebührenverordnung wurde sich seitens der Stadtverwaltung bereits seit einigen Jahren auseinandergesetzt. Entsprechende Betrachtungen wurden dem Stadtrat über den Verwaltungsstandpunkt eines Antrags vorgelegt (VII-A-07718-VSP-01; https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/VO020?VOLFDNR=2006766.).
Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bund die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenverordnungen zur Erhebung von Gebühren für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner selbst zu erlassen oder diese Ermächtigung nach § 6a Absatz 5a Satz 5 StVG in Form einer Delegationsverordnung auf die Kommunen zu übertragen. Ansonsten bleibt gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) die Gebühren-Nummer 265 GebOSt mit einer Gebühr in Höhe von 10,20 € - 30,70 € in Kraft. Hiervon hat der Freistaat Sachsen Gebrauch gemacht und die Ermächtigung zum 12.5.2022 auf die Kommunen übertragen.
Gemäß Beschluss des oben genannten Verwaltungsstandpunktes wurde die weitere Arbeit an einer kommunalen Gebührenverordnung zunächst zurückgestellt. Gemäß Beschlusspunkt 2 hat die Stadtverwaltung entsprechende Schreiben versendet. Das bisherige Ergebnis wurde in einer schriftlichen Antwort zu einer Anfrage unter der Nummer VIII-F-00417-AW-01 https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_personal/vo020?VOLFDNR=2020944&refresh=false) vorgelegt. Im bisherigen Ergebnis konnte die Stadtverwaltung jedoch keinen Einfluss geltend machen, sodass derzeit nicht absehbar ist, ob eine Gebührenverordnung mit integrierten Ermäßigungen aus sozialen Aspekten erstellt werden kann.
Grundsätzlich kann jedoch die schrittweise Anpassung der Gebühren geprüft werden. Bei erfolgreicher Prüfung wäre der nächste Schritt die Aufstellung einer kommunalen Gebührenverordnung.
Im Rahmen der Verkehrsmodellierung für die Evaluierung der Mobilitätsstrategie wurden bereits verschiedene Möglichkeiten u. a. zur Ausgestaltung der Bewohnerparkgebühren diskutiert, die von der Beibehaltung der derzeitigen Gebührenhöhe bis hin zur Ausweitung auf 365 €/Jahr und Fahrzeug reichen.
Denkbar wäre bspw. Ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe könnte eine moderate Anhebung der Gebühren in Höhe der laufenden Instandhaltungs- und Bearbeitungskosten für das Bewohnerparken enthalten (u. a. Berücksichtigung der Kosten für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen sowie Instandhaltung der Stellplätze und Beschilderung, Instandhaltung/Wartung der Parkuhren). Die zweite Stufe könnte die Anhebung von Parkgebühren auf Grundlage von Investitionskosten, dem Wert des öffentlichen Raums (z. B. anhand des Bodenwertes oder Mietpreise) sowie einer Lenkungswirkung sein, in dem die Preise ins Verhältnis zu den ÖPNV-Preisen gesetzt werden.
Beim sogenannten “Anwohnerparken“ findet, anders als beim Bewohnerparken, eine andere Rechtsgrundlage Anwendung. Es handelt sich hierbei um die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 StVO, die berechtigten Anwohnenden das gebührenfreie Parken an Parkscheinautomaten in den dafür vorgesehenen Bereichen ermöglichen. Die Anwendung dieser Regelung geht auf Punkt 5.5 der Fortschreibung der Konzeption autoarme Innenstadt zurück. Dort ist festgelegt, dass zur Sicherung der Attraktivität des Wohnens innerhalb und im unmittelbaren Umfeld des Innenstadtrings Anwohnerinnen und Anwohner kostenfrei an Parkscheinautomaten parken dürfen sollen. Dabei ist die vorrangige Nutzungsmöglichkeit privater Stellflächen zu prüfen. Ein Rechtsanspruch auf die Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Für Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 StVO gilt die Gebühren-Nummer 264 GebOSt mit einem Gebührenrahmen von 10,20 – 767,00 €. In Leipzig beträgt die Gebühr aktuell 65,00 Euro pro Jahr.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sowie für die Festlegung der hierfür zu erhebenden Gebühr ist das Ordnungsamt zuständig. Vor dem Hintergrund einer möglichen Anhebung oder Weiterentwicklung der Gebühren für das Bewohnerparken erscheint es sinnvoll, auch die Gebühren für die genannten Ausnahmegenehmigungen zum gebührenfreien Parken an Parkscheinautomaten für Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend anzupassen. Auf diese Weise kann eine Harmonisierung der beiden Gebühren erreicht werden.
Beschlusspunkt 4 (Höhe der Parkgebühren an 1h-Fahrschein koppeln)
Grundsätzlich ist nicht ausgeschlossen, die innerstädtischen Parkgebühren an den Preis einer Einzelfahrkarte (1 Stunde, Tarifzone 110) des MDV anzupassen und künftig an dessen Kostenentwicklung zu koppeln. Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Einzelfahrkarte nur eines von vielen Tarifprodukten ist.
Beschlusspunkt 5 (zusätzlich generierte Mittel für die Ausfinanzierung der Mobilitätswende nutzen)
Grundsätzlich setzt die Stadt Leipzig – entsprechend der Mobilitätsstrategie – hinsichtlich der Finanzierung kontinuierlich das Ziel einer Anteilsverschiebung zu Gunsten des Umweltverbundes um. Für die konkrete Verwendung der Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung ist jedoch keine Zweckbindung im Haushaltsplan verankert, sodass diese Erträge in den Gesamthaushalt einfließen Auch zu diesem Aspekt werden im Rahmen des Langfristkonzeptes ruhender Verkehr entsprechende Regelungen vorge-schlagen.
Zeitplan
Der erste Teil des „Langfristkonzepts Ruhender Verkehr“, welche eine Analyse der Parkraumsituation der Stadt Leipzig enthält, soll vor der Sommerpause 2026 dem Stadtrat vorgelegt werden.
[1] Das „Normalgebiet“ (auch „Urbaner Kern“ genannt) ist eines von vier städtischen Teilgebieten im Rahmen des „Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen“ (SrV), welches einzelne Stadtteile mit ähnlichen Siedlungs- und Nutzungsstrukturen abbildet.