Antrag: Sicher und einfach Parken für Alle – Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Anpassung der Parkgebühren in Leipzig

Antrag vom 20. November 2025

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. Die öffentlich bewirtschafteten Parkflächen in Leipzig schrittweise auszuweiten und dabei folgende Zielsetzungen zu verfolgen:
    • bis 2030 mindestens 5% des Parkraums, wobei alle bereits durch Untersuchungen positiv geprüften Gebiete umzusetzen sind,
    • bis 2035 mindestens 10% des Parkraums, wobei alle durch Untersuchungen positiv geprüften Gründerzeitviertel umzusetzen sind und
    • bis 2040 alle sonstigen durch Untersuchungen positiv geprüften Gebiete, in denen es aufgrund der Parkraumsituation und städtebaulichen Gründen sinnvoll ist, sie als bewirtschaftete Parkzonen auszuweisen.
  2. Die Gebühren für Bewohnerparken und Anwohnerparken zu homogenisieren, um eine gerechte und einheitliche Gebührenstruktur zu schaffen.
  3. Die Jahresgebühr für Be- und Anwohnerparkausweise schrittweise anzuheben, bis sie ab 2030 365€ pro Fahrzeug beträgt. Dabei soll weiterhin eine sozial verträgliche Regelung mitgedacht und sich dafür auf Bundesebene eingesetzt werden.
  4. Die innerstädtischen Parkgebühren an den Preis eines 1h-Einzelfahrscheins der LVB anzupassen und künftig an dessen Kostenentwicklung zu koppeln.
  5. Die durch die Parkraumbewirtschaftung zusätzlich generierten Mittel für die Kostendeckung der Ausweitung und den Überschuss für die Ausfinanzierung der Mobilitätswende zu nutzen.

Begründung

Leipzig wächst. Dies manifestiert sich ebenfalls in der Auslastung der Parkplätze: Lange Parksuchzeiten und die mangelnde Verfügbarkeit von Parkmöglichkeiten durch die anhaltende hohe Verkehrsbelastung sind keineswegs ein neues Phänomen und der Parkdruck nimmt kontinuierlich zu. Oft ist es für Anwohnende nicht möglich, in der Nähe ihres Zuhauses zu parken, da Parkplätze durch Langzeit- oder Fremd-Parker besetzt sind.

Die jährlich publizierte Statistik des Kraftfahrt-Bundesamt „FZ3“ (Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern nach Gemeinden)[1] bestätigt zudem den kontinuierlichen Anstieg von Personenkraftwagen in Leipzig und Umgebung. Demzufolge sind Maßnahmen erforderlich, welche die angespannte Parksituation langfristig entlasten.

Die derzeitige Situation in Leipzig verdeutlicht, dass der Anteil öffentlich bewirtschafteter Parkflächen mit lediglich 2,3% des gesamten Parkraums im Bundesvergleich als niedrig einzustufen ist. Untersuchungen von Leasingmarkt.de haben ergeben, dass einige deutsche Großstädte gegenwärtig eine öffentlich bewirtschaftete Parkraumfläche aufweisen, die zum Teil mehr als zehnmal so groß ist wie die von Leipzig (zum Beispiel München mit 33%; Stuttgart mit 22%). Selbst die Landeshauptstadt Dresden weist mit 3,8% einen höheren Prozentsatz als Leipzig auf [2].

Dies resultiert in einem hohen Parkdruck in vielen Wohnvierteln, was sowohl für Anwohnende als auch für Gewerbetreibende problematisch ist. Diese Auslastung wurde bereits im Rahmen des Gutachtens bestätigt, das im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel erstellt wurde.[3] Der Antwort des Mobilitäts- und Tiefbauamtes auf unsere Anfrage VIII-F-00417 vom 21.11.2024 ist zu entnehmen, dass die Analysen und Ergebnisse zur Prüfung des Bachstraßenviertels und des Graphischen-/ Seeburgviertel vorlägen und zu Zentrum-West und Zentrum-Süd erwartet werden. Die bereits angeordneten und durchgeführten Analysen zeigen damit erneut auf, dass der Parkdruck im Leipziger Stadtgebiet signifikant ist.

Die positive Erfahrung im Waldstraßenviertel zeigt, dass eine gut regulierte Parkraumbewirtschaftung zu einer besseren Verfügbarkeit von Parkplätzen für Anwohnende und Gewerbetreibende führen und Fremd- sowie Falschparker reduzieren kann. Die Parkplatzsuche dauert so deutlich kürzer und der Parksuchverkehr verringert sich. Darüber hinaus trägt die Reduzierung der Verkehrsbelastung zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei, da die Sichtverhältnisse verbessert werden. Der öffentliche Raum wird aufgewertet und Geschäfte können vom erhöhtem Rad- und Fußverkehr profitieren. Darüber hinaus lassen sich die Klimaziele sowie die Reduktion von Lärm durch die verbesserte Luftqualität im Zusammenhang mit der Reduzierung des Verkehrs schneller erreichen.[4] Auch der Lieferverkehr profitiert von der Bewirtschaftung der Parkflächen, da sie dazu beiträgt, dass tagsüber mehr Platz in den Ladezonen des Lieferverkehrs zur Verfügung steht und der Wirtschaftsverkehr erleichtert wird.

Nach anfänglichen Protesten gegen diese Parkraumbewirtschaftung wird die Regelung mittlerweile von Anwohnenden wie auch den Kammern begrüßt und deren Ausweitung auf weitere Bereiche unterstützt.

Die vorgeschlagene schrittweise Ausweitung der bewirtschafteten Parkflächen zielt darauf ab, die positiven Effekte auf weitere Stadtteile mit hohem Parkdruck zu übertragen.

Die Homogenisierung der Gebühren für Bewohnerparken und Anwohnerparken gewährleistet eine faire und transparente Gebührenstruktur. Die sukzessive Anhebung der Jahresgebühr für Anwohnerparkausweise auf 365€ pro Fahrzeug, die auch im Sinne der Forderung der Deutschen Umwelthilfe wäre[5], ist im Vergleich zu den Kosten für angemietete Stellplätze weiterhin moderat und trägt zur Finanzierung der notwendigen Infrastruktur bei.

Infolge der kommunalen Haushaltskrise haben diverse Kommunen eine teils massive Ausweitung ihrer Parkgebühren vorgenommen. Der mit dem Antrag vorgeschlagene Weg stellt einen moderaten Mittelweg dar, der für alle Nutzerinnen und Nutzer eines Pkws als tragbar erscheint. Dennoch sollten Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte oder Besitzer*innen eines Schwerstbehindertenausweises in Erwägung werden, um eine sozialverträgliche Gestaltung der Mobilitätswende zu gewährleisten.

Der jetzige Preis für Bewohnerparken entspricht noch immer dem gedeckelten Preis, welcher umgerechnet Kosten von 8 Cent pro Tag bedeutet. Das Mobilitäts- und Tiefbauamt bestätigte im Verwaltungsstandpunkt VII-A-07718-VSP-01 vom 28.02.2024, dass eine Anpassung der Bewohnerparkgebühren erforderlich ist, um die Instandhaltungskosten der Parkplätze, den Verwaltungsaufwand sowie die Infrastrukturkosten zu decken. Mit der Erhöhung der Gebühren kann ebenfalls eine Lenkungswirkung erzielt werden, indem die Bewohner*innen dazu motiviert werden, langfristig den Besitz von 2.- und 3.Wägen zu hinterfragen und den Umstieg auf Carsharing-Alternativen und den ÖPNV in Erwägung zu ziehen. Die Schaffung des Anreizes, den öffentlichen Raum von ruhendem Verkehr zu entlasten, wird ebenfalls von der Verwaltung geteilt.[6]

Im internationalen Vergleich liegt die Forderung immer noch weit hinter den Gebühren anderer europäischer Großstädte, wie beispielsweise Amsterdam (567 €) oder Stockholm (bis zu 1.309 €).[7]

Die Anpassung der innerstädtischen Parkgebühren an den Preis eines 1h-Einzelfahrscheins der LVB sowie die künftige Kopplung an die Kostenentwicklung für den ÖPNV fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und trägt zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei.

Vergleicht man zusätzlich die Kosten für anderweitigen Nutzungen des öffentlichen Raumes im Stadtzentrum, dann lägen die Kosten für die Nutzung im Rahmen der Außengastronomie beispielsweise bei 432€ im Jahr (unter der Annahme einer genutzten Fläche von circa 12 Quadratmetern pro Parkplatz)[8].  Demnach sind die Kosten weitaus höher als der gegenwärtig angesetzte Preis für Be- und Anwohnerparken.

Die zusätzlichen Einnahmen, die mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wie auch mit der Gebührenerhöhung einhergehen, sollen in erster Linie die Kosten für die erhöhten Aufwendungen im Zuge der Bewirtschaftungsausweitung decken, im Weiteren auch zu einer besseren Ausfinanzierung der Mobilitätswende bei LVB und dem Radverkehr genutzt werden.

[1] Vgl. https://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Fahrzeuge/fz3_b_uebersicht.html, letzter Zugriff am 17.11.2025

[2] Vgl. https://www.leasingmarkt.de/parkplatz-preis-index, letzter Zugriff am 17.11.2025

[3] Vgl. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/235674 , letzter Zugriff am 17.11.2025

[4] Vgl. https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/verkehr/verkehrsplanung/verkehrskonzepte/bewohnerparken-waldstrassenviertel, letzter Zugriff am 17.11.2025

[5] Vgl. https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Anwohnerparken/L%C3%A4nderbriefings_August_2023_final.pdf , S.1.

[6] Vgl. https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc2893373.pdf

[7] Vgl. https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Anwohnerparken/L%C3%A4nderbriefings_August_2023_final.pdf S.2

[8] Vgl. S A T Z U N G der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung), Anlage 1, Gebührentarif 2.1, Nr.1; S.13

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