Anfrage: Abrechnung an den Ladepunkten der Stadtwerke vs. Förderung der Elektromobilität

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. April 2021

Die Leipziger Stadtwerke haben sich nunmehr dazu entschlossen, den an ihren Ladepunkten entnommenen Strom für Elektrofahrzeuge in Rechnung zu stellen. Diese Maßnahme war stets umstritten, da ein Abrechnungssystem sehr kostenintensiv ist. In der Abwägung zwischen einer gezielten Förderung der Elektromobilität durch den öffentlichen Energieversorger durch kostenfreie Bereitstellung der Ladeinfrastruktur und der Abrechnung und Inrechnungstellung dieser Aufwendungen an den Endkunden wurde auf eine Abrechnung bislang verzichtet. Einzelne Stimmen forderten dies schon lange und begründete dies plakativ mit Mitnahmeeffekten von Tesla-Fahrern.
Auf der anderen Seite gibt es neben diesen Tesla-Fahrern aber auch zahlreiche Leipziger*innen, die bereits auf kleinere Elektroautos umgestiegen sind, da sie aus unterschiedlichen Gründen auf einen eigenen Pkw angewiesen sind und dieses als ökologische Alternative zum Verbrennungsfahrzeug sehen. Durch den Anstieg der Zahl der Fahrzeuge mit reinem Elektromotor wird es immer schwieriger, gerade innerhalb der Wohnquartiere, freie Ladepunkte zu finden, da der Ausbau der Ladeinfrastruktur nur schleppend mit dem Wandel der Antriebstechnologie Schritt hält. Die Einstellung des kostenfreien Ladens soll dem Ziel der diskriminierungsfreien Ladeinfrastruktur dienen und in der Folge Wettbewerbern den Anreiz geben, den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf eigene Kosten voranzutreiben.


Wir fragen nach:
1. Wie hoch ist die geplante Anzahl an öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Stadtgebiet Leipzig in Ende 2021, 2022 und 2023 und welchen Anteil an den geplanten Zuwachsraten hat dabei die Entscheidung der Beendigung des kostenfreien Ladens?
2. Welche Kosten wenden die Leipziger Stadtwerke für die Etablierung und Unterhaltung des kompletten Abrechnungssystems für die Ladeinfrastruktur künftig auf?
3. Welche Einnahmeeffekte erzielen die Leipziger Stadtwerke auf der anderen Seite und wie wird sich diese Zahl in den kommenden Jahren entwickeln?
4. Wer hat die Abwägung zwischen der Fortsetzung der gezielten Förderung der Elektromobilität durch kostenfreies Laden und der konkreten Abrechnung und Inrechnungstellung der Ladevorgänge entschieden und welche Argumente haben den Ausschlag gegeben?
5. Wie bindet sich der festgesetzte Preis pro kWh für Stadtwerkekunden und für Nicht-Stadtwerkekunden in einen bundesweiten Vergleich ein und wie kam es zu dieser Festsetzung?
6. Welche speziellen Ökostromtarife bieten die Leipziger Stadtwerke den generell ökostromaffinen Nutzern der Ladeinfrastruktur, um von der günstigeren Stromabrechnung profitieren zu können?

Antwort Stellungnahme der Leipziger Stadtwerke vom 21. April 2021

1. Wie hoch ist die geplante Anzahl an öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Stadtgebiet Leipzig in Ende 2021, 2022 und 2023 und welchen Anteil an den geplanten Zuwachsraten hat dabei die Entscheidung der Beendigung des kostenfreien Ladens?

Die Stadtwerke Leipzig planen in den nächsten Jahren einen weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ursächlich ist hierfür im Wesentlichen der steigende Bedarf an Ladepunkten im öffentlichen Be-reich. Ein erhöhter Zuwachs, der sich aus der Bedarfsentwicklung ergibt und wirtschaftlich vertretbar ist, wird von uns unterstützt. Die zeitliche Umsetzung der geplanten Ausbaumaßnahmen ist maßgeblich von der Zusammenarbeit mit den verschiedenen städtischen Akteuren, wie beispielsweise: Verkehrs- und Tiefbauamt, Stadtplanungsamt sowie Amt für Wirtschaftsförderung abhängig. In jedem Fall gehen wir aktuell davon aus, dass die im Rahmen des Sofortmaßnahmen-Programms zum Klimanotstand der Stadt Leipzig (Handlungsfeld Nachhaltige Mobilität) übernommene Verpflichtung, bis 2025 weitere 300 öffentlich zugängliche Ladesäulen zu errichten, eingehalten wird.

2. Welche Kosten wenden die Leipziger Stadtwerke für die Etablierung und Unterhaltung des kom-pletten Abrechnungssystems für die Ladeinfrastruktur künftig auf?

Die in der Übersicht dargestellten Kostenbestandteile haben Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Ladestromprodukte.

Da wir uns hier ebenso wie bei anderen Produkten in einer Wettbewerbssituation befinden, können keine konkreten Zahlen genannt werden.

3. Welche Einnahmeeffekte erzielen die Leipziger Stadtwerke auf der anderen Seite und wie wird sich diese Zahl in den kommenden Jahren entwickeln?

Die Einnahmeeffekte sind abhängig vom weiteren Zuwachs der E-Fahrzeuge, dem Tankverhalten der Nutzer und somit der Auslastung der Ladeinfrastruktur sowie deren Ausbau. Wir registrieren derzeit eine deutliche Zunahme der Tankvorgänge, resultierend aus dem Hochlauf der E-Fahrzeuge. Auf kurzer Sicht ist eine Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur noch nicht gegeben. Ein wirtschaftlich ausgeglichenes Ergebnis kann nur bei sinkenden Fixkosten für die Infrastruktur und einer besse-ren Auslastung der Ladesäulen, bei einer Erhöhung der Anzahl der E-Autos erwartet werden. Auch hier werden wir auf Grund der Wettbewerbssituation keine konkreten Daten offenlegen.

4. Wer hat die Abwägung zwischen der Fortsetzung der gezielten Förderung der Elektromobilität durch kostenfreies Laden und der konkreten Abrechnung und Inrechnungstellung der Ladevor-gänge entschieden und welche Argumente haben den Ausschlag gegeben?

Die Leipziger Stadtwerke haben durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur in den vergangenen Jahrendie Entwicklung hin zur E-Mobilität gefördert und Grundlagen für den weiteren Ausbau geschaffen. Dies werden wir auch weiter vorantreiben. Die gezielte Förderung der Elektromobilität sehen wir nicht im Widerspruch zur Abrechnung der Ladevorgänge. Im Gegenteil ist dies die Voraussetzung, auch weiterhin nachfrageorientiert ausbauen zu können. Wir erleben einen Markhochlauf, der die Ausprägung der Abrechnungssysteme und -prozesse wirtschaftlich sinnvoll macht. Bei einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur ist eine Zahlungsbereitschaft bei den Nutzern vorhanden. Auch andere Anbieter berechnen die Ladevorgänge auf Grundlage ver-schiedener Tarifmodelle. Des Weiteren ist eine Subventionierung des Ladestroms und somit eine Besserstellung der Besitzer von Elektrofahrzeugen nur begrenzt vertretbar und vermittelbar. Für die Leipziger Stadtwerke ist esaus den vorgenannten Gründen jetzt der richtige Zeitpunkt, die Kosten für das Strom-Laden auch direkt an die Nutzer weiterzugeben und nicht auf andere Stromkunden zu verteilen.

5. Wie bindet sich der festgesetzte Preis pro kWh für Stadtwerkekunden und für Nicht-Stadtwerkekunden in einen bundesweiten Vergleich ein und wie kam es zu dieser Festsetzung?

Unsere Preissetzung erfolgte unter Beachtung wirtschaftlicher Prämissen sowie unter Einbeziehung der Wettbewerbsanalyse. Anbei erhalten sie einen Preisvergleich mit den wichtigsten Wettbewerbern (Stand 02/2021):

 

6. Welche speziellen Ökostromtarife bieten die Leipziger Stadtwerke den generell ökostromaffinen Nutzern der Ladeinfrastruktur, um von der günstigeren Stromabrechnung profitieren zu können?

Die Stadtwerke Leipzig bieten ökostromaffinen Nutzern die Möglichkeiten an allen Ladepunkten zertifizierten CO2-neutralen Ökostrom zu tanken. Diesen Strom erhalten sie dann zum Vorteilspreis, wenn sie bereits Kunde der Stadtwerke Leipzig sind. Für eine solche Kundenbeziehung stehen aktuell folgende Produkte zur Verfügung:

• L-Strom.drive für E-Mobil-Besitzer: Strom aus 100 % zertifiziertem CO2-neutralem Ökostrom

• L-Strom.bestpreis und L-Strom.plus für Privat -und Gewerbekunden jeweils mit Öko-Option: 100 % Regionalstrom aus nachhaltigen und modernen EE-Anlagen

• L-Gas.bestpreis und L-Gas.plus für Privat- und Gewerbekunden jeweils mit Öko-Option: umweltfreundliches Erdgas mit 100 % klimawirksamem Ausgleich von CO2-Emissionen

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