Abwahl von Bürgermeister Müller gescheitert

Pressemitteilung vom 4. Oktober 2012

Die Absicht der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung durch den Stadtrat von Leipzig ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Müller wegen der Unregelmäßigkeiten des Rechtsamtes um die "herrenlosen Häuser" einzuleiten, ist gescheitert.
Die einzige Möglichkeit für den Stadtrat zur Durchsetzung von ihm gewünschter Konsequenzen aus der vom Bürgermeister Müller zu tragenden politischen Verantwortung wäre nach § 56 Abs. IV SächsGemO ein Antrag der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates (also 36) auf die vorzeitige Abwahl des betroffenen Bürgermeisters gewesen. Die Stadtratsfraktionen von CDU, Die Linke, SPD (geschlossen), FDP (geschlossen) und Bürgerfraktion (geschlossen) konnten sich insgesamt nicht dazu entschließen, den Antrag der Grünen zu unterstützen. Das Quorum von 36 Stimmen konnte somit nicht erreicht werden.

Der Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Wolfram Leuze bemerkt dazu:
"Es ist bedauerlich, dass die Fraktionen des Stadtrates sich nicht in der Lage sahen, den Abwahlantrag von Bündnis 90/Die Grünen für Bürgermeister Müller zu unterstützen. Un-streitig sind unter seiner politischen Verantwortung in den letzten 20 Jahren im Rechtsamt im Umgang mit den Grundstücken von unbekannten Eigentümern schwerwiegende Fehler begangen worden, die bei einer ordnungsgemäßen Dienst- und Fachaufsicht von Bürgermeister Müller hätten vermieden bzw. frühzeitig abgestellt werden können. Dass das politische Versagen in der Verwaltungsspitze wiederum ohne Folgen bleibt, wird der Leipziger Bevölkerung nur sehr schwer zu erklären sein. Das Leipziger Modell von CDU, SPD, Die Linke und FDP droht mehr und mehr zum Leipziger Klüngel zu verkommen. Über Politikverdrossenheit darf sich aber nicht wundern, wer Politik nach dem Motto: "Eine Hand wäscht die andere" betreibt."

Für Nachfragen: Wolfram Leuze, Fraktionsvorsitzender Tel. 0175/2571731

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