Ad hoc-Budget Sachmittel für Verkehrsleiteinrichtungen

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Die Sachmittel für Verkehrsleiteinrichtungen sind um ein Ad hoc-Budget in Höhe von 200.000 € p.a. zu ergänzen.

Begründung:
Um unterjährig auf Missstände reagieren zu können und beispielsweise Markierungen vorzunehmen, Borde zu setzen, Wegweisungen und Beschilderungen zu erneuern oder Fahrradbügel zu setzen, soll dieses Ad hoc-Budget eingerichtet werden. Hierüber sollen Aufgaben kurzfristig erfüllt werden können, die nicht planbar sind und somit nicht über den laufenden Unterhalt gedeckt sind.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.

Der erhöhte Mittelbedarf für Sachmittel für Verkehrsleiteinrichtungen wird unter Berücksichtigung des erhöhten Budgets der baulichen Unterhaltung des VTA 2021/2022 ggü. 2020 finanziert. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, wird unterjährig eine Lösung zur zusätzlichen Mittelbereitstellung gefunden.

Begründung:

Der beantragte Mehrbedarf zur Unterhaltung von Verkehrssicherungsanlagen ist haushalterisch der baulichen Unterhaltung zuzuordnen.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Jahren 2018 und 2019 durch das VTA diesbezüglich erhebliche Rückstellungen gebildet wurden (2019 i. H. v. 739.649 € und 2018 i. H. v. 686.763 €).
Dies verdeutlicht, dass in Haushaltsjahren 2018 und 2019 liquiditätsseitig kein vollständiger Mittelabfluss für die bauliche Unterhaltung erfolgt ist. Auch für 2020 ist wieder eine
Rückstellungsbildung notwendig, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht konkret benannt werden kann. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass für 2021/2022 der Ansatz der baulichen Unterhaltung gegenüber 2020 um ca. 1,9 Mio. € erhöht wurde.

Vor diesem Hintergrund sollte es zunächst Ziel sein, die Mittel der baulichen Unterhaltung in 2021/2022 vollständig im laufenden Jahr in Anspruch zu nehmen, bevor eine weitere
Aufstockung des Haushaltsansatzes erfolgt.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 10.05.2022:

Für das Haushaltsjahr 2022 werden im Teilprodukt 1.100.54.1.0.01.02 - Verkehrssicherungsanlagen zusätzlich zum Planansatz von 1.364.700€ weitere Mittel in Höhe von 1.200.700€ unterjährig bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt in Höhe von 500.000€ aus fachamtsinternen Mitteln sowie i.H.v. 700.750€ aus überplanmäßig zur Verfügung gestellten gesamtstädtischen Eigenmitteln.

 

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