Änderungsantrag 2 zur Vorlage "Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig; Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien"

Änderungsantrag vom 15. November 2023 zur Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 16. November 2023

 

Zum Kapitel „Gestaltung des Pausenhofs“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 2)

 

Änderung

 

Bei der Gestaltung der Freianlagen sind die Herausforderungen des Klimawandels mit den notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu berücksichtigen wie Verdunstung, Versickerung und Regenwasserbewirtschaftung, Dach- und Fassadenbegrünung, klimaangepasste Pflanzkonzepte und Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Bei der Planung und Gestaltung ist vorzugsweise Umwelt- und Naturschutzverbänden innerhalb des Regelprozesses durch das Amt für Umwelt die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Sofern eine Versiegelung von Flächen notwendig ist, ist deren Unabweisbarkeit gesondert nachzuweisen.

 

Die Nutzung von Dachflächen als Freianlage ist in der Planung grundsätzlich zu prüfen und projektabhängig zu entscheiden.

 

 

Zum Kapitel „Anforderungen (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 3)

 

Neufassung:

 

Innerhalb von Schulanlagen ist auf einen Zaun zu verzichten, wenn die Flächen auf andere geeignete Weise (z. B. durch Sitzmauer, Geländesprünge, Hecke usw.) klar markiert werden können. 

 

Begründung:

 

Zum Kapitel „Anforderungen (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 3)

 

Die Abgrenzung innerhalb von Schulfreiflächen sollte nur im Ausnahmefall durch Zäune und im Regelfall durch integrative Elemente erfolgen.

 

Zum Kapitel „Schulgarten“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 4)

 

Neben Schulgarten auch grünes Klassenzimmer ergänzen. Eins von beiden sollte in weiterführenden Schulen verbindlich vorgesehen sein um Lernräume auch im Außenbereich anzubieten

 

Zum Kapitel „Außenentnahmestellen Trinkwasser“ (Anlage 3 - Planungshinweise zu Freianlagen für Schulen und Sporthallen, S. 11)


Die Anpassung an den Klimawandel und Zunahme an Hitzetagen macht die bedarfsnahe Versorgung mit Trinkwasser auf Schulhöfen erforderlich.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 16. November 2023

Der Änderungsantrag wurde mit 11/19/2 - Stimmen abgelehnt.

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