Änderungsantrag 3 zur Vorlage "Vorgaben zu den baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig; Teil B-D: Schulen: Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien"

Änderungsantrag vom 15. November 2023 zur Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 16. November 2023
 
Beschlussvorschlag:
 

Zum Kapitel „Speisenversorgungsbereich“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 24ff.)

 

Ergänzung:

 

4. Kochküchen 

 

In diesen Küchen werden Speisen frisch zubereitet. So können Speiseversorgerinnen selbst kochen und Schüler*innen bei der Speiseversorgung beteiligt werden. Die Raumgröße ist entsprechend zu planen, dass Anlieferung, Lagerung, Zubereitung, Entsorgung gemäß hygienischer Vorgaben möglich sind. In der Ausstattung sind ausreichend Arbeitsplätze einzurichten. Die Kochküchen entsprechen bedarfsweise den Anforderungen an pädagogisches Kochen gemäß Lehrplan.

 

 

Zum Kapitel „Kiosk“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 26)

 

Ergänzung:

 

… Eine Zwischenverpflegung ist gemäß den Empfehlungen für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. oder des Bundeszentrums für Ernährung (Planetary Health Diet – Strategie für eine gesunde und nachhaltige Ernährung) als Standard, welcher vor allem an den weiterführenden Schulen aufgrund des längeren Schulalltags eine Ergänzung zur Mittagessenversorgung darstellt. Die Betreibung des Kiosks obliegt dem Versorgungsunternehmen, welches an der Schule tätig ist oder / unter Beteiligung einer Schüler-AG.

 

 

Zum Kapitel „Energie“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 8)

 

Ergänzung:

 

„Für die energetische Ausstattung der Schulgebäude ist die Betrachtung nicht ausschließlich auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Gebäudes zu beschränken. Die Quartiersumgebung ist einzubeziehen u.a. für die Nutzung erneuerbar erzeugter Energie auf dem Gebäudedach durch Verbraucher in der Nähe ebenso wie für die Wärmeversorgung z.B. durch eine Heizstation im Quartier.

Diese Erweiterung der Planungskonzeption und -möglichkeiten trägt dem Anspruch einer Quartiersschule auch in energiepolitischer Hinsicht Rechnung. Auch ist eine zugängliche und anschauliche Darstellung des Ertrags erneuerbarer Energie ein Gewinn für das non-formale Lernen im Bereich der Umwelterziehung.“

 

Begründung:

 

Zum Kapitel „Speisenversorgungsbereich“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 24ff.)

 

Die Standards sehen bislang nicht vor, dass Küchen gebaut werden, die das tägliche Essen tatsächlich frisch zubereiten. Dieses Ziel soll aber unbedingt verankert und ermöglicht werden.

 

Zum Kapitel „Energie“ der Vorgaben zu baulichen Standards für Objekte der Stadt Leipzig, S. 8)
 

Bisher sind die Bemühungen zur Ausrüstung der beträchtlichen Flach-Flächen der Schulneubauten für die Nutzung solarer Energie ohne Ergebnis geblieben. Einer der Gründe ist die mangelnde Wirtschaftlichkeit durch den geringen Eigenverbrauch der Gebäude besonders in der ertragreichsten Jahreszeit aufgrund der Schulferien. 

Die energetische Nutzung im Umfeld der Schule kann die wirtschaftliche Attraktivität für Akteure im Stadtumfeld (Stadtwerke, Energiegenossenschaften u.a.) als mögliche Betreiber deutlich verbessern. Ein Beispiel hierfür: gegenüber dem in den letzten Jahren neu errichteten Gerda-Taro-Gymnasium befindet sich eine Radiologie mit einem regelmäßig hohen Strombedarf . . . 

Im Zusammenhang der Diskussion des Gebäude Energie Gesetzes ist u.a. die zukünftige Wärmeversorgung im Quartier in den Blickpunkt gerückt. Insbesondere in Verbindung mit Schulneubauten aber auch Bestandssanierungen können Überlegungen zu Heizstationen und Nahwärmelösungen im Quartier für die Beteiligten daher sehr interessant werden.

Der pädagogische Nutzen bei geeigneter Veranschaulichung der gemeinsamen Gewinne versteht sich dabei von selbst.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 16. November 2023

Der Änderungsantrag wurde mit 21/17/0- Stimmen angenommen.

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