Änderungsantrag 5 von Stadtrat Tim Elschner zur Vorlage 517-NF005 "Naturkundemuseum Leipzig - Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung"

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 1 wird wie folgt geändert:

Bei Bestätigung der Halle 7 Baumwollspinnerei als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig wird die Liegenschaft Lortzingstraße 3 erst nach einem Umzug zur Verwertung (Erbbaurecht, Verpachtung, Vermietung nach Konzeptvergabe) ausgeschrieben. Der Verwertungserlös fließt in den Gesamthaushalt ein und dient der Deckung der Ausgaben für den neuen Standort.

Begründung:

Die Liegenschaft soll in kommunalem Eigentum bleiben.

In bedeutenden europäischen Städten (London, Amsterdam, Rotterdam oder Zürich) kann heute oft vielmals nur über das Erbbaurecht projektiert werden. Niemand würde in diesen Städten investieren, wenn das Erbbaurecht oder ein erbbaurechtsähnliches Instrument ein Investitionshindernis darstellen würde.

Mit dieser Verfahrensweise soll der Bodenpreisspekulation entgegen gewirkt werden. Eine Vergabe nach Erbbaurecht wirkt beruhigend auf die Bodenpreise, da es keinen ständigen Weiterverkauf von Grund und Boden mit Spekulationsabsicht gibt.

Ferner ist zu bedenken: Im Gegensatz zu Hypothekenzinsen können Erbbauzinsen als Aufwand seitens des Investors voll steuerlich geltend gemacht werden, was wiederum seine Rendite steigert und immer wieder vernachlässigt wird. Und trotz derzeit niedriger Zinsen hätte ein Investor zudem über Jahrzehnte Liquiditätsvorteile. Insofern käme es auf die Erbbauzinsüberlegungen bei Vertragsgestaltung an.

Auch in große Kommunen wie Frankfurt am Main, Stuttgart oder Berlin gewinnt das Erbbaurecht für die Stadtentwicklung wieder an Bedeutung.

Bei Konzeptvergabe ist das Vorhaben von Interessenten mit einem Nutzungskonzept zu untersetzen, das den stadtentwicklungspolitischen Zielen am nachhaltigsten entspricht.

Beschluss der Ratsversammlung am 20. Januar 2016:

Der Änderungsantrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt

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