Änderungsantrag: Bestätigung eines Betriebskostenzuschusses für die Betreibung des "Kohlrabizirkus"

Änderungsantrag vom 13. Januar 2023 zur Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 18. Januar 2023

Beschlussvorschlag:

Folgender Punkt 5 wird ergänzt:  

Die Maßnahme gemäß Pt. 2 wird auf Grundlage eines auf künftige Nutzungen abgestimmten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts mit der Zielsetzung einer bestmöglichen energetischen Verbesserung umgesetzt. Die LEVG wird beauftragt, vorhandene Energiesparpotentiale unter Berücksichtigung einer energetischen Sanierung des Kohlrabizirkus‘ einschließlich der Kuppeln zu prüfen und dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2023 ein Prüfergebnis vorzulegen.

Begründung:

Die Erneuerung der Kuppelverglasung ist grundsätzlich eine sinnvolle und notwendige Maßnahme. Im Sinne einer nachhaltigen Mittelverwendung sollte sichergestellt werden, dass die Ausführung den Zielsetzungen des ohnehin geplanten denkmalpflegerischen Gesamtkonzepts entspricht und dabei auf die künftigen Nutzungen, die ggf. auch über eine Nutzung als Eishalle hinaus gehen, abgestimmt wird. Eine solche Konzeption kann bis Ende 2023 erarbeitet werden.

Zurück