Änderungsantrag: Fachförderrichtlinie Aktivierung leerstehender Wohnungen
Änderungsantrag vom 8. Dezember 2022
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:
- Die Fachförderrichtlinie „Aktivierung leerstehender Wohnungen“ wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
a) Auch Grundrissveränderungen, durch die 1-Raum-Wohnungen und 4-Raum-Wohnungen und größer entstehen, sollen förderfähig sein. (Pt. 3 Zuwendungszweck, Satz 2)
b) Die Förderung wird prioritär für 1-Raum-, 4-Raum- und größere Wohnungen sowie für Wohnungen, die sich in Ortsteilen mit geringerem Anteil an KdU-Empfängern befinden, zur Verfügung gestellt. (Pt. 5 Zuwendungsvoraussetzungen, Satz 5)
- Zur Umsetzung der o.g. Priorisierungen entwickelt die Stadtverwaltung mit den Zuwendungsempfängern geeignete Verfahren und Zielsetzungen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat für eine Landesförderung einzusetzen, die den Zielsetzungen dieser Förderrichtlinie entspricht.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Wohnungsmarktakteuren geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit denen Grundrissveränderungen mit dem Ziel der Trennung bzw. Zusammenlegung von bestehendem Wohnraum zu 1-Raum-Wohnungen und 4-Raum-Wohnungen und größer unterstützt werden kann.
Begründung:
Insbesondere im KdU-Bereich gibt es einen Mangel an 1- und 4-Raum-Wohnungen, der sich auch im Bestand des durch diese Förderrichtlinie zu aktivierenden Leerstands zeigt. Mit der FRL soll zwar die Zusammenlegung von kleineren zu größeren Wohnungen gefördert werden, nicht jedoch das Entstehen kleinerer Wohnungen. Dementsprechend wird beantragt, die FRL dahingehend zu erweitern und zu präzisieren, dass auch 1- und 4-Raum-Wohnungen und größer, die durch Grundrissveränderungen entstehen, gefördert werden. Sofern also entsprechend geeignete leerstehende Bestände für ein Trennung oder Zusammenlegung von Wohnungen bestehen, sollen diese vor sonstigen zu aktivierenden Wohnungen aktiviert werden.
Bislang ist die Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren Wohnungen nur in geringem Maße gelungen. Ursächlich dafür ist, dass eine Wohnung über einen längeren Zeitraum freigehalten werden muss, bis sich die zweite Wohnung dazu findet. Außerdem bedürfen diese Zusammenlegungen einer Baugenehmigung und vor dem Hintergrund des Brandschutzes führt dies zu einer Betrachtung des Gesamtgebäudes. Der Aufwand steht dann oft in keinem Verhältnis zur Schaffung der großen Wohnung. Um dieser Problematik zu begegnen, soll die Verwaltung beauftragt werden, geeignete Maßnahmen, z.B. gesonderte Förderung, Standardisierung von Bau- und Genenehmigungsverfahren o.a. zu entwickeln.
Desweiteren besteht die Gefahr, dass mit der FRL bestehende Segregationstendenzen verstärkt werden. Aufgrund der ortsteilspezifisch unterschiedlichen Miethöhen und der damit verbundenen Vermarktungslage besteht die Tendenz, dass Wohnungsleerstand vor allem in Ortsteilen mit ohnehin geringen Mieten und höherem KdU-Anteil aktiviert wird. Demgegenüber werden dann in Ortsteilen mit höheren Mieten leerstehende Wohnungen nicht aktiviert oder auf dem freien Mietmarkt vermarktet. Entsprechend der Ziele des wohnungspolitischen Konzepts für Vielfalt und Durchmischung sollten KdU-Wohnungen jedoch insbesondere dort entstehen, wo derzeit eher höhere Mieten erzielt werden. Dem folgend sollte die Förderung auch prioritär dort ansetzen. Mit den Zuwendungsempfängern sollten entsprechende Verfahren und Zielsetzungen zu entwickeln.
Wie die Wohnraumförderung insgesamt ist die Aktivierung von Leerstand eigentlich eine Aufgabe des Freistaats. Da die vorliegende kommunale Förderung grundsätzlich die Funktionsfähigkeit des Instruments aufgezeigt hat, sollte sich der Oberbürgermeister für die Auflage einer Landesförderung einsetzen.
Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2022
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.