Änderungsantrag: Fortschreibung der Energieleitlinie – Leipziger Energie- und Baustandard

Änderungsantrag vom 12. Januar 2024

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)

Unter 1.4 Ziele für den kommunalen Gebäudebestand

Angestrebt ist eine Modernisierungsrate von 2 – 3 3,3 % des Gebäudebestandes pro Jahr.

b)

Unter 2.4.3 Nachhaltigkeit

Grundsätzlich sollen die Gebäude wirtschaftlich und nachhaltig über ihren gesamten Lebenszyklus sein und langfristige Veränderungen, z.B. in der Nutzung, ohne hohen Investitionsaufwand erlauben. Dementsprechend ist vor jeder Investitionsentscheidung eine Lebenszyklusanalyse unter Abwägung fachlich und wirtschaftlich geeigneter Alternativen vorzunehmen.

c)

Unter 2.4.4 Ökologie

Planungsansätze für tierunterstütztes Entwerfen, Die Anbringung von Nisthilfen für um Bedürfnissen von Gebäude bewohnenden Zielarten (bspw. Vögel, Fledermäuse, Igel) Vogel- und Fledermausarten zu entsprechen, sind als Standard anzuwenden ist im Planungsprozess prüfen.

d)

Unter 2.4.4 Ökologie

Bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur wassersensiblen Gestaltung und dem Schwammstadtprinzip anzuwendenzu prüfen. Dazu gehört:

  • Eine (Teil-)Versiegelung von Flächen ist zu begründen und mit einer Entsiegelung an anderer Stelle gemäß Beschluss zur Netto-Null-Versiegelung (VII-A-02929-NF-02) vorzunehmen, u.a. um Flächen zur Niederschlagsversickerung offen zu halten
  • Beim Neubau: die Einrichtung von Regenwassernutzungsanlagen. Ein Verzicht ist zu begründen.

e)

Unter 2.6 Wärmeversorgung

Das Zukunftskonzept der Leipziger Stadtwerke sieht weiterhin die Entwicklung hin zu einer kli-

maneutralen Fernwärme bis spätestens 2035/382050 vor.

Ergänzung am Ende des Absatzes:

Für die Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude ist die Betrachtung nicht ausschließlich auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Gebäudes selbst zu beschränken. Es ist zu prüfen, ob gemeinsam mit der Quartiersumgebung sinnvolle Heizlösungen gefunden werden können.

f)

Unter 2.7 Stromversorgung

Im Rahmen der Planung von Neubauten und Modernisierungen ist eine vollumfängliche Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaikanlagen vorzusehen und in das Gesamtkonzept zu integrieren. Hierfür ist der Projektpartner des kommunalen Ausbaus von Photovoltaikanlagen, die LKE (Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH), ab der

Leistungsphase 2 in das Bauvorhaben einzubeziehen. Diese plant, baut und betreibt die Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern. Die Stadt Leipzig verpflichtet sich im Gegenzug zur Abnahme des im jeweiligen Objekt selbstverbrauchten PV-Stroms.

Kommunale Dächer oder versiegelte Flächen unterschiedlicher Wirtschaftlichkeitsgrade, die die Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) nicht zeitnah selbst mit Solaranlagen beplant, werden für Bürgerenergiewerke freigegeben. Eine entsprechende Liste wird bis zum 3. Quartal 2024 auf der Webseite der Stadt veröffentlicht. Sobald das Leipziger Solardachkataster überarbeitet ist, sollen die freigegebenen Dachflächen dort entsprechend kenntlich gemacht und fortlaufend aktualisiert werden.

[…]

Ziel ist es, den Ausbau möglichst wirtschaftlich zu gestalten. Dabei sind aber auch Treibhausgasminderungen der Netzeinspeisung, als auch der Ausgleich eher unwirtschaftlicher Anlagen mit wirtschaftlichen Anlagen zu berücksichtigen, um somit Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz in Einklang zu bringen.

Für die energetische Ausstattung der kommunalen Gebäude ist die Betrachtung nicht ausschließlich auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Gebäudes selbst zu beschränken. Die Quartiersumgebung ist einzubeziehen u.a. für die Nutzung erneuerbar erzeugter Energie auf dem Gebäudedach durch Verbraucher in der Nähe.

Um den Ausbau von kommunaler Photovoltaik […]

  1. In Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach Anhang C wird die Dimension Graue Energie zusätzlich berücksichtigt. Für die Klimakosten in Anhang C werden die aktuellen Werte des Umweltbundesamtes herangezogen.
  1. Über den Fortgang der kommunalen Gebäudesanierung gemäß der Zielvorgaben unter 1.4 der Energieleitlinie wird ab dem 3. Quartal 2024 einmal jährlich im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau berichtet.

Begründung:

Zu BP5 a)

Im EKSP 2030 wird für den kommunalen Gebäudebestand eine Modernisierungsrate von 3,3, % genannt (S. 37).

Zu BP5 b)

Für eine ganzheitliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind Lebenszyklusanalysen anzuwenden, wie mittlerweile auch vom Sächsischen Landesrechnungshof empfohlen werden. Hierzu kann auf den entsprechenden Leitfaden des BNB-Zertifizierungsystems als Standard auch unabhängig von der Zertifizierung selbst zurückgegriffen werden.

Zu BP5 c)

In einer wachsenden Stadt mit immer weniger Lebensraum für wilde Tiere und vor dem Hintergrund der gravierenden Biodiversitätskrise genügt eine Prüfung des Animal Aided Design nicht, sondern muss zum neuen Standard gehören.

Dies ist seit 14.12.2022 bereits vom Stadtrat beschlossen: Der Beschluss VII-A-07089-NF-02 besagt unter anderem, dass Animal Aided Design bei Baumaßnahmen der Stadt Leipzig als Standard anzuwenden ist.

Dabei sind Ansprüche von Zielarten, die neben Vögeln und Fledermäusen auch bspw. Igel sein können, hinsichtlicher ihrer Ansprüche (z.B. Nistplatz, Tages-/Winterquartier, Nahrung, Paarungsort) zu berücksichtigen.

Zu BP5 d)

Gemäß Beschluss VII-A-02929-NF-02 „Flächenverbrauch reduzieren - Strategie für Netto-Null-Versiegelung bis 2030 entwickeln“ ist für Versiegelungen durch Bauvorhaben der Stadt Leipzig eine Entsiegelung an anderer Stelle vorzunehmen.

Mit Beschluss des Antrags VII-A-08571-NF-02 „Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der Bauleitplanung verankern“ vom 18.10.2023 wurde die Erstellung von quartiersbezogenen Klimawandelanpassungskonzepten nach Prinzipien des Schwammstadtprinzips für Bauleitplanungen bereits verankert. Die Stadt sollte bei ihren eigenen Bauvorhaben daher mit gutem Beispiel vorangehen, und die Nutzung von Regenwasser und das Bereithalten von Versickerungsflächen bei eigenen Bauvorhaben zum Standard setzen.

Zu BP5 e)

Mit Beschluss zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans vom 9.2.2022 (VII-A-02889 Kommunaler Wärmeplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Leipzig) ist das Zieljahr für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig 2038, wenn möglich 2035. Dazu bekennen sich auch die Leipziger Stadtwerke.

Die Betrachtung der Quartiersumgebung bei der Energieversorgung trägt dem Anspruch kommunaler Gebäude (Gemeingebrauch) auch in energiepolitischer Hinsicht Rechnung. Auch ist eine zugängliche und anschauliche Darstellung des Ertrags erneuerbarer Energie und der Quartiersoptionen ein gutes Anschauungsobjekt in Hinsicht auf Nachahmung durch weitere Akteure im Neubau. Dieser Passus wurde auch in den Schulbaustandards (VI-Ifo-04527-NF-05-ÄA-04) aufgenommen.

Zu BP5 f)

Mit der Öffnung für Energiegenossenschaften wollen wir vermeiden, dass sich der Solarausbau auf Dächern aufgrund von Kapazitätsengpässen verzögert. Sollte es kommunale Dächer oder versiegelte Flächen geben, die für den Solarausbau geeignet sind, von der LKE aber nicht zeitnah bestückt werden können, sollten diese für Energiegenossenschaften freigegeben werden. Gleiches gilt für versiegelte Flächen in kommunaler Hand. Die Stadt und die LKE sollen einen Vorschlag erarbeiten, welcher Zeitrahmen für die Entscheidung zur Beplanung durch die LKE ausreichend ist. „Freigegebene“ kommunale Dachflächen können zunächst über eine Liste auf der Webseite, später über das Solardachkataster publik gemacht werden. Zu prüfen ist dabei, Flächen unterschiedlicher Wirtschaftlichkeitsgrade in Ausschreibungslosen zusammenzufassen.

Die Betrachtung der Quartiersumgebung bei der Energieversorgung trägt dem Anspruch kommunaler Gebäude (Gemeingebrauch) auch in energiepolitischer Hinsicht Rechnung. Auch ist eine zugängliche und anschauliche Darstellung des Ertrags erneuerbarer Energie und der Quartiersoptionen ein gutes Anschauungsobjekt in Hinsicht auf Nachahmung durch weitere Akteure im Neubau. Dieser Passus wurde auch in den Schulbaustandards (VI-Ifo-04527-NF-05-ÄA-04) aufgenommen.

Zu BP6

Gemäß Beschluss des Antrags VII-A-02427-NF-02 „Graue Energie und Treibhausgaspotenziale bei Bauvorhaben reduzieren“ vom Juni 2021 soll auch die Graue Energie von Baustoffen in der Energieleitlinie berücksichtigt werden.

Das Umweltbundesamt hat inzwischen neue, deutlich höhere Klimakosten veröffentlicht. Diese liegen bei einer 1%-Zeitpräferenzrate für 2022 bereits bei 237 € pro Tonne CO2 (https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#klimakosten-von-treibhausgas-emissionen).

Beschluss der Ratsversammlung am 29. Februar 2024

Der Änderungsantrag wurde zurückgezogen, nachdem die Verwaltung in wesentlichen Teilen eine Berücksichtigung zugesagt hat.

Zugestimmt wurde demnach den Punkten hat 5 c, d, e und 7; weitere Punkte wurden für das Verwaltungshandeln zu Protokoll gegeben.

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