Änderungsantrag: Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig

Änderungsantrag vom 9. Dezember 2022

Beschlussvorschlag:

§ 38 (1) k) der Geschäftsordnung wird wie folgt gefasst:

Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. Sie bzw.
er wird durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten.
Von den sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern sollen


- 1 dem Jugendparlament,
- 7 den Leipziger Umwelt- und Klimagruppen: Ökolöwe e.V., BUND Leipzig e.V., Greenpeace, CivixX, Fridays for Future, Scientists for Future, Parents for Future
- 5 den klimarelevanten Forschungsinstituten: Umweltforschungszentrum, Universität Leipzig, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Umweltbundesamt, HHL Leipzig Graduate School of Management,
- 3 der Privatwirtschaft
- 1 der Industrie- und Handelskammer, und
- 1 der Handwerkskammer zu Leipzig,

- 1 der Leipziger Gruppe,

- 1 der LWB und

- 1 dem Landesamt für Schule und Bildung, Leitung Standort Leipzig

angehören. Diese Institutionen haben insoweit ein Vorschlagsrecht.

Begründung:

Der Änderungsantrag stärkt und präzisiert die Vertretung der Leipziger Umwelt- und Klimagruppen sowie der wissenschaftlichen Institutionen, welche auch bislang dem erweiterten Beirat Nachhaltiges Leipzig angehörten. Die L-Gruppe und die LWB sollten als kommunale Unternehmen, die maßgeblichen Einfluss auf Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt haben, ebenfalls im Klimaschutzbeirat vertreten sein. Die Einbindung des Landesamts für Schule ist ebenfalls wünschenswert, da Bildung und Aufklärung ein ganz wesentliches Instrument des Klimaschutzes sind.

Privatwirtschaftliche Unternehmen sind im vorliegenden Änderungsantrag gestrichen, da sie über die Vertretung von IHK und HWK Wirtschaftsvertretungen eingebunden sind. Vertreter*innen privater Unternehmen können als beratende Mitglieder hinzugezogen werden.

Beschluss der Ratsversammlung vom 15. Dezember 2022

Beschluss:

§ 38 Absatz 1 Buchstabe k) wird wie folgt geändert: „Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. Sie bzw. er wird durch die Beigeordnete bzw. den Beigeordneten für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport vertreten. Die weitere Zusammensetzung durch sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner wird in einem separaten Beschluss geregelt.“

Die Geschäftsordnung wurde mit weiteren Änderungen bei 48/7/0-Stimmen angenommen.

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