Änderungsantrag: Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig 2024 - 2026

Änderungsantrag vom 21. November 2024, in der Neufassung vom 12. Dezember 2024

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt/geändert:

3. Die in Kapitel 7 vorgestellten Prozessstrukturen werden wie folgt ergänzt:

Zur Evaluation der ergriffenen Maßnahmen und im Rahmen der Fortschreibung wird eine umfassende öffentliche Beteiligung erfolgen, in denen Bürger*innen die Möglichkeit haben, ihre Ideen und Erfahrungen in den Hitzeaktionsplan einzubringen. Diese Beteiligungsformate finden ab 2026 jährlich statt. In der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans wird dargelegt, an welchen Stellen man auf die Ergebnisse dieser Workshops eingegangen ist.

4. Maßnahme 6 (Ausbau des öffentlichen Trinkwasserangebotes - Neubau öffentlicher Trinkbrunnen im Freibereich) wird in der Umsetzung wie folgt geändert:

  1. HotSpot-Analyse auf Grundlage der Stadtklimamodellierung
  2. Verständigung zwischen LWW und zuständigen Fachämtern auf prioritäre Umsetzungsbereiche für die Installation neuer Trinkbrunnen unter Beachtung der Barrierefreiheit und Einbindung des bisherigen Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung der LWW bei der Standortsuche
  3. Prüfung, ob die Zahl der Neuinstallationen erhöht werden kann, auch unter dem Apekt der Finanzierbarkeit; ggf. Festlegung eines Zielwertes Zielwert: Jährlich mind. ein neuer Trinkbrunnen pro Stadtbezirk
  4. Einbindung der Standorte in die Erfrischungskarte und den digitalen Leipzig Stadtplan

5. Maßnahme 7 (Ausbau des öffentlichen Trinkwasserangebotes - Neubau öffentlicher Trinkbrunnen in öffentlichen Gebäuden) wird in der Umsetzung wie folgt ergänzt:

  1. Aufstellen eines Fahrplans zur Ausstattung aller Schulen mit einem Trinkwasserbrunnen
  2. Ermittlung in Frage kommender Gebäude und Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner
  3. Beratung und Herstellung des Kontaktes zu den Leipziger Wasserwerken
  4. Herstellung von Brunnen durch die jeweiligen Gebäudebesitzer/-innen in Zusammenarbeit mit den Leipziger Wasserwerken

6. Maßnahme 9 (Unterstützung bei der Hitzeanpassung sozialer Einrichtungen) wird wie folgt geändert:

Das kommunale Förderprogramm wird ab 2026 bedarfsgerecht untersetzt.

7. Maßnahme 12 (Hitzeprävention für Säuglinge und Kleinkinder) wird mit zusätzlichen Mitteln für bauliche Maßnahmen bedarfsgerecht untersetzt.

8. Folgende Maßnahme wird ergänzt:

Prüfauftrag temporäre Nebelduschen / Sprühschläuche

Temporäre Nebelduschen / Sprühschläuche sind in einigen Städten bereits erprobte Maßnahmen zur kurzfristigen Abkühlung und erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Stadtverwaltung soll prüfen, inwieweit derartige Maßnahmen temporär und punktuell in Leipzig an besonders hitzebelasteten und stark frequentierten Plätzen zum Einsatz kommen können.

Nebelduschen oder Sprühschläuchen sollten ebenfalls in die Erfrischungskarte eingebunden werden.

9. Folgende Maßnahme wird ergänzt:

Hitzeprävention für Kinder an Schulen

Identifikation und Umsetzung von hitzepräventiven baulichen Maßnahmen (z.B. Beschattung, Klimaanlagen, Luftzirkulation)

Die Maßnahme wird mit zusätzlichen Mitteln bedarfsgerecht untersetzt.

10. Folgende Maßnahme wird ergänzt:

Albedo-Strategie gegen aufheizende Oberflächen

Der Einfluss von Materialität und Farbe von Fassaden, Dächern und Untergründen auf die Hitzeentwicklung im städtischen Raum muss stärker berücksichtigt werden. Auf Grundlage einer Albedo-Strategie ist bei der Genehmigung von Bauprojekten der Einsatz unnötig hitzeaufnehmender Oberflächen auszuschließen. Bauherren und Hauseigentümer*innen sind hinsichtlich des Einsatzes reflektierender Materialien und Farben zu beraten.

11. Folgende Maßnahme wird ergänzt:

Nächtliches Lüften in Hitzeperioden

Die LWB berät und informiert ihre Mieter*innen zu nächtlicher Belüftung bei sommerlicher Hitze und passt die entsprechende Regelung in der Hausordnung an.

Begründung:

Zu BP 3) Die im Hitzeaktionsplan beschriebenen Maßnahmen und Angebote können nur eine Wirkung erzielen, wenn sie unter den Leipziger*innen bekannt sind und auch akzeptiert und angenommen werden. Ein aktives Einbeziehen der Bevölkerung durch z.B. Informationsveranstaltungen, Workshops und Feedback-Runden steigert die Akzeptanz und kann auch hilfreich sein, um Lücken und weitere Potenziale zu entdecken, die in erster Linie Betroffenen vor Ort auffallen.

Zu BP 4)

Aktuell betreiben die Wasserwerke 21 Trinkwasserbrunnen in Leipzig sowie je einen in Markkleeberg und Markranstädt. Die Standorte wurden in den letzten Jahren per Online-Wettbewerb ausgewählt. Dennoch sind die Standorte ungleich in der Stadt verteilt – so hat beispielsweise der Stadtbezirk Süd keinen Trinkwasserbrunnen. Zum Vergleich - die Stadt Wien hat ca. 1.300 Trinkwasserbrunnen. Dort teilen sich rechnerisch ca. 1.500 Menschen einen Trinkwasserbrunnen, während es in Leipzig knapp 30.000 Menschen pro Brunnen sind.

Gerade für den Hitzeschutz sind Trinkwasserbrunnen eine sinnvolle Investition in der gesamten Stadt und ein essentielles Element des Gesundheitsschutzes bei Hitze. Ein Wettbewerb, bei dem regelmäßig Stadtbezirke und damit die dort wohnenden Menschen leer ausgehen, wird der Situation nicht gerecht. Aus dem Grund sollte bis auf weiteres pro Jahr und Stadtbezirk mindestens ein Trinkwasserbrunnen installiert werden. Das Verfahren zur Auswahl von Standorten per Öffentlichkeitsvotum soll beibehalten werden.

Zu BP 5) Jede Schule in Leipzig soll einen Trinkwasserbrunnen erhalten, um niedrigschwelligen Hitzeschutz an Schulen zu gewährleisten. Die erforderlichen Mittel werden eingestellt.

Zu BP 6 und 7) Die aufgeführten Maßnahmen können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie mit entsprechenden finanziellen Mitteln untersetzt werden.

Zu BP 8)

Nebelduschen bzw. Sprühschläuche einfache, auch kurzfristig wirksame Maßnahmen, im Sommer an besonders stark belasteten und viel frequentierten Plätzen und Straßen, gerade in der Innenstadt, aber auch an Spielplätzen, für Abkühlung und Erfrischung zu sorgen. Aus vielen Städten sind sie im Sommer nicht mehr wegzudenken und stoßen auf eine positive Resonanz in der Bevölkerung. Im Leipziger Hitzeaktionsplan dürfen Nebelduschen daher nicht fehlen.

Zur nachhaltigen Abkühlung stark hitzebelasteter Orte sind mittel- und langfristig andere und aufwendigere Maßnahmen nötig, wie die Entsiegelung und Begrünung von Plätzen, das Pflanzen von Bäumen oder der Einsatz hellen Bodenbelags. Die Vorlage verweist diesbezüglich u.a. auf das Gesamtkonzept Klimaanpassung, das Straßenbaumkonzept, die Gründachförderung. Zwischenzeitlich sollte man aber durchaus auf das Instrument der Nebelduschen zurückgreifen, da es effektiv und kurzfristig eingesetzt werden kann.

Je nach Standort können Nebelduschen mit Trinkbrunnen kombiniert werden. Per Zeitschaltung kann der Wasserverbrauch angepasst werden.

Zu BP 9)

Im Hitzeaktionsplan wird bereits auf den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern (Maßnahme 12) eingegangen, aber auch Schüler*innen leiden im Sommer an der Hitze auf dem Schulhof und in den Klassenräumen. Eine gute Lernatmosphäre ist so nicht gegeben. Für den Gesundheitsschutz der Schüler*innen und des Schulpersonals und zur Vermeidung von Unterrichtsausfall wegen Hitze muss Leipzig auch Schulen auf Hitzeperioden vorbereiten.

Neben der Ausstattung aller Schulen mit Trinkbrunnen (siehe BP 5 dieses Änderungsantrags) sollte die Stadt Leipzig hitzepräventive, bauliche Maßnahmen an Schulen vornehmen. Insbesondere Beschattungsmaßnahmen an Fenstern und auf Schulhöfen, z.B. durch Sonnensegel, Markisen, Bäume, sowie ggf. der Bedarf an Klimaanlagen oder Verbesserungen der Luftzirkulation sollen für die Leipziger Schulen identifiziert und in einem Umsetzungsplan priorisiert werden.

Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es zusätzliche finanzielle Mittel.

Zu BP 10)

Der Albedo-Effekt beschreibt die Fähigkeit einer Oberfläche Sonnenenergie zu reflektieren. Je dunkler die Fläche, desto mehr Energie wird absorbiert. Dies begünstigt in der Stadt im Sommer die Erhitzung der asphaltierten Böden und der Gebäude mit dunklen Fassaden. Diesen Effekt kann man sich langfristig auch zunutze machen, indem zukünftig auf helle, gut reflektierende Oberflächen, Fassaden und Baumaterialien mehr Augenmerk gelegt wird.

Zu BP 11)

Die Hausordnung der LWB ist Bestandteil der Mietverträge und für die Mieter*innen bindend. Sie sieht vor, dass nachts nicht gelüftet werden darf (https://lwb.de/wp-content/uploads/2024/06/066_LWB_Hausordnung_5.14_Preview_final.pdf, S. 7). In Hitzeperioden ist aber nächtliches Lüften oft die einzige Möglichkeit, angestaute Hitze aus dem Haus zu bekommen. Die Hausordnung der LWB soll so angepasst werden, dass nächtliches Lüften an Hitzetagen ermöglicht und empfohlen wird. Die Mieter*innen sollen zum richtigen Lüften in Hitzeperioden informiert und beraten werden.

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