Änderungsantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit 2

Gemeinsamer Änderungsantrag mit Stadtrat Sascha Matzke vom 13. Januar 2023 zur Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 18. Januar 2023

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2023 eine Anpassung der Entschädigungssatzung zum Beschluss vorzulegen, die den für die Mitgliedern von Ratsversammlung, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten eine Erstattung von Kosten für eine Kinder- bzw. Angehörigenbetreuung vorsieht ermöglicht.
  2. Folgende Änderungen im Konzept zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig (Anlage 1) werden beschlossen:

zu 3.4 Empfehlungen und Maßnahmen Kostenerstattung Kinderbetreuung:

[...] Mit diesem folgenden Abschnitt soll lediglich eine Diskussionsgrundlage geschaffen und dargestellt werden wie eine Regelung zur Entschädigung aussehen könnte. [...]

(3) Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Aufwendungen entsprechend dem aktuell gültigen Mindestlohn sowie in der Regel bis zu 10 Betreuungsstunden pro Kalendermonat. Wenn mehrere Kinder zu betreuen sind, wird die Entschädigung ab dem dritten Kind erneut nur einmal gezahlt. Die Erstattung erfolgt auf Antrag durch die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Über die Aufwendungen sind entsprechende Nachweise in Form einer Rechnung oder eines Zahlungsbelegs mit Benennung der Betreuungszeiträume vorzulegen.

Sofern mit dieser Vorlage der Beschluss für die Einführung einer weiteren Entschädigung für den Ersatz von Aufwendungen aus der Kinderbetreuung gefasst wird, wird soll bis zu den Haushaltsverhandlungen die Anpassung der Entschädigungssatzung vorgelegt werden. [...]

Begründung:

mündlich

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