Änderungsantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit

Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Freibeuter-Fraktion vom 13. Januar 2023 zur Beschlussfassung auf der Ratsversammlung am 18. Januar 2023

Beschlussvorschlag:

  1. Das Konzept zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig wird mit untenstehenden Änderungen zur Kenntnis genommen beschlossen (Anlage 1).
  2. Die Fachausschüsse überprüfen und beraten ihre legen Richtzeiten, insbesondere Anfangs- und Endzeiten mit Rücksicht auf die familiären und beruflichen Belange der Mitglieder fest.
  3. Die Maßnahmen im Ältestenrat zur Effizienzverbesserung der Ratsarbeit werden fortgeführt. Diese umfassen insbesondere die Straffung der Ratsversammlung und die Aspekte Sitzungsrhythmus, Gremienanzahl und Anzahl der Mitglieder, Zuständigkeiten und Wertgrenzen. Hierzu wird dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2023 eine Evaluation und bis zum III. Quartal 2023 ein Beschlussvorschlag vorgelegt.
  4. Für alle gewählten Vorsitzenden der städtischen Gremien werden wird einmalig pro Wahlperiode eine Qualifizierungen zum Thema Sitzungsleitung angeboten.
  5. Während der Ratsversammlung und der Ausschusssitzungen werden ab dem I. Quartal 2023 Aufenthaltsräume als Still- und Ruheraum sowie für Spiel und Beschäftigung für Kinder sowie für die Zeit der Ratsversammlung eine Betreuungsperson zur Verfügung gestellt.
  6. Folgende Änderungen im Konzept zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig (Anlage 1) werden beschlossen:

im Punkt 2.1 Beratungsdauer und Sitzungszeiten:

[...] Zur besseren Planbarkeit und weiteren Straffung des Sitzungsablaufs legen sind alle Gremien dazu aufgefordert, Richtzeiten für ihre Sitzungsbeginn und -endzeiten auch im Hinblick auf die familiären Belange ihrer Mitglieder fest zu überprüfen. Fachausschusssitzungen könnten zum einen auch vormittags oder am frühen Nachmittag abgehalten werden, was für manche eine Freistellung/Einschränkung bei Erwerbsarbeit notwendig macht, dafür aber die Familien entlastet. Zum anderen legt soll jedes Gremium eine maximale Dauer als Richtzeit für seine Sitzungen festlegen, die dann entsprechend in der Einladung und im Ratsinformationssystem benannt wird.

Zur gezielten Straffung der Ratsversammlungen hat der Ältestenrat – zusätzlich zu den mit der Novellierung der Geschäftsordnung VII-DS-07020 bereits auf den Weg gebrachten – weitere Maßnahmen und Vorschläge erarbeitet. beschlossen oder befindet sich dazu noch in der Abstimmung. Dies umfasst insbesondere folgende Vorschläge

Folgende Punkte gelten mit Beschlussfassung:

  • [...]
  • Weiterentwicklung Fragestunde: Näheres regelt die Geschäftsordnung. schrifliche Einreichung und kurze mündliche Einbringung der Antwort; 5′ Nachfragen je Anfrage bei max. drei Anfragen pro Fraktion
  • [...]
  • Entwicklungs und Prüfthemen im Ältestenrat: Verweisung von Anträgen zur Beschlussfassung in Verwaltungsausschuss und Grundstücksverkehrsausschuss; Erhöhung von Wertgrenzen zur Beschlussfassung; Reduzierung der Gremien und/oder zeitliche Befristung zeitweilig beratender Ausschüsse, Möglichkeit Reden zu Protokoll zu geben

Ortschaftsräte: Jeder Ortschaftsrat tagt in der Regel einmal monatlich. Die Anfangszeit der Sitzungen liegt zwischen 18 Uhr und 19:30. In der Regel gehen die Sitzungen nicht länger als zwei Stunden. Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, lehnen mehrheitlich ein festgelegtes Sitzungsende ab. Hierzu wurde von einem Mitglied als Antwort in einer Befragung angegeben, dass ein festgelegtes Sitzungsende „(...)pauschal nicht für zielführend gehalten wird. Hier können die Mitglieder der Ortschaftsräte, Stadtbezirksbeiräte und des Stadtrates nicht gleich behandelt werden, da Ortschaftsratssitzungen selten Vorlagen besprochen werden, die auf der Tagesordnung der nächsten Ratsversammlung stehen“. Eine erneute Befragung wird im Jahr 2024 durchgeführt und bedingt eine etwaige Änderung. [...]

im Punkt 2.5 Sitzungsleitung und Vorbereitung:

[...] Die Mehrheit der Befragten wünscht sich eine straffere Sitzungsleitung. Dies kann durch umsichtige Steuerung und Moderation der fachlichen Diskussion sowie in bestimmten Fällen auch durch Disziplinierung der Mitglieder und Gäste in Bezug auf Redezeiten und Redeanteile erfolgen. Die Geschäftsordnung gibt hierzu den Rahmen vor. Eine Novellierung der Geschäftsordnung auch im Hinblick auf die Straffung der Redezeiten wurde im Juni 2022 zur Beratung vorgelegt (VII-DS-07020). Die Umsetzung erfolgt nach Beschluss auch in den Gremien. Die Mehrheit der Mitglieder kann sich im Einzelfall per Antrag zur Geschäftsordnung darüber hinwegsetzen.

Die Begrenzung der Redezeit auf 5 Minuten wird soll grundsätzlich auch bei der Einbringung von Vorlagen durch die Verwaltung in die Fachausschüsse umgesetzt werden. Gegebenenfalls ist bei umfangreicheren Themen vorab eine Verständigung der einbringenden Stelle über die Gremienbetreuung mit dem Gremienvorsitz erforderlich, um den zeitlichen Rahmen abzustecken. Eine ausführliche Wiederholung des Textes der Vorlage findet nicht statt soll jedenfalls vermieden werden, da die Mitglieder sich in ihrer Sitzungsvorbereitung mit den Inhalten vertraut gemacht haben. Es erfolgt Gewünscht wird grundsätzlich eine kurze, knappe Einbringung mit den zentralen Eckpunkten zu dem Ausschussthema den Fachthemen sowie ausreichend Raum für Rückfragen. Präsentationsunterlagen können zur Unterstützung herangezogen werden, jedoch sollte die Folienanzahl der veranschlagten Redezeit angepasst sein.

[...]

Um insbesondere Gremienvorsitzenden bei ihren Aufgaben einer effizienten und gut strukturierten Sitzungsleitung zu unterstützen, wird soll die Verwaltung allen Sitzungsleitenden jeweils zu Beginn der Wahlperiode und dann fortlaufend eine Qualifizierungen im Bereich Sitzungsleitung und Moderation anbieten. Der Ausbau hin zu einem Weiterbildungsangebot für alle Mitarbeitenden der Verwaltung zur knappen und strukturierten Einbringung und Präsentation von Verwaltungsstandpunkten und Beschlussvorlagen wird soll ebenfalls umgesetzt geprüft werden.

zu 2.6 Empfehlungen und Maßnahmen Sitzungszeiten:

Sitzungszeiten

  • [...]
  • Die Fachausschüsse beschließen beraten innerhalb ihrer Gremiensitzungen über ihre jeweiligen Sitzungszeiten als Richtzeiten (Beginn, Endzeiten).
  • [...]

Anzahl der Gremien

  • [...]
  • Zeitweilige Ausschüsse sind ab der VIII. Wahlperiode bei Einberufung bereits zeitlich zu beschränken. Nach Ablauf der festgelegten Zeit löst sich der zeitweilige Ausschuss auf, wenn keine Verlängerung durch den Stadtrat beschlossen wurde. Zeitweilige Ausschüsse der Wahlperiode werden zu Beginn der VIII. Wahlperiode auf die Notwendigkeit ihrer Fortführung hin überprüft und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Sie sollen grundsätzlich das Ende einer Wahlperiode nicht überdauern

[...]

Begründung:

mündlich

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