Änderungsantrag: "Verstetigung und Erweiterung des Housing-First-Ansatzes um 25 Plätze „Eigene Wohnung“ in Leipzig ab 2025"

Änderungsantrag vom 2. Februar 2024

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

  1. Das Modellprojekt „Eigene Wohnung“ zur Erprobung des Housing First-Ansatzes für obdachlose Personen in Leipzig wird ab dem 01.01.2025 als ein Instrument der Wohnungsnotfallhilfe unbefristet fortgeführt.
  2. Die Kapazität wird ab dem 4. Quartal 2024 auf insgesamt 50 Plätze erweitert und dann jährlich um 15 Wohnungen. Die Kosten werden entsprechend angepasst.
  3. Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) stellt für die Erweiterung einen Grundstock von 30 malermäßig instandgesetzten und bezugsfertigen Wohnungen im 1. Halbjahr 2025 in Tranchen von monatlich fünf Wohnungen beginnend ab Januar 2025 und weitere Wohnungen entsprechend des Bedarfes der Teilnehmer/-innen zu KdU-angemessen Preisen bereit. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit den Wohnungsgenossenschaften in unserer Stadt sowie der Vereinigung der Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund Gespräche zur verbindlichen Wohnungsakquise aufzunehmen.

Begründung:

Der zweite Zwischenbericht zum Modellprojekt „Eigene Wohnung“ von August 2023 empfiehlt die unbedingte Verstetigung und Erweiterung des Housing First-Ansatzes in Leipzig. Die Verlängerung und Erweiterung ist ab 2025 geplant – damit bleibt für die Vorbereitung des Ausbaus des Projektes ca. ein dreiviertel Jahr Zeit. Die ab 1. Januar 2025 geplante Erweiterung soll um ein Quartal vorgezogen und der Einzug der ersten Mieter*innen bereits im Vorfeld vorbereitet werden, um weiteren Wohnungslosen einen Einzug vor Beginn des Winters 2024/25 zu ermöglichen. Innerhalb der AG Recht auf Wohnen sowie seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden bereits Gespräche mit Wohnungsgenossenschaften geführt. Grundsätzlich besteht seitens der Genossenschaften eine Offenheit, sich am Projekt Housing First zu beteiligen. Auch private Wohnungsgebende sollten über den Verband Haus & Grund in die Verantwortung genommen werden. Eine somit breitere Verteilung auf verschiedene Wohnungsanbieter*innen ist sinnvoll. Verbindliche Gespräche können allerdings nur vom Oberbürgermeister geführt und anschließend vertraglich untersetzt werden.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 29. Februar 2024

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat abgelehnt.

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