Änderungsantrag zu den Eigentümerzielen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – Dritte Fortschreibung

Änderungsantrag vom 19. Juni 2024

Beschlussvorschlag:

I. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5. Im Rahmen des bis zum 30.06.2025 zu überarbeitenden strategischen Unternehmenskonzepts legt die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft dem Stadtrat einen Vorschlag zur Einschränkung von Mieterhöhungsverlangen bei Mieterinnen und Mietern, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens gemäß Wohngeldflächenverordnung überschreitet, vor.

6. Die LWB berichtet in Abstimmung mit dem Sozialamt einmal quartalsweise im FA Soziales, Gesundheit, Vielfalt über die Vergabe und Belegung der 450 Gewährleistungswohnungen der Gesellschaft.

II. Die Eigentümerziele werden wie folgt geändert:

1.1.1 wird wie folgt gefasst: 

Seitens LWB ist ein Marktanteil i. H. v. mindestens 11,0 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2035 2030 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erweitern. Bis spätestens 2030 2027 sind alle entsprechend notwendigen Planungsbeschlüsse zur Erreichung des Wachstumsziels bis 2035 2030 vorzulegen. Der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei Vorrang vor Erwerb einzuräumen. (…) 

1.1.2 wird wie folgt ergänzt: 

„Die LWB trägt unter der Nebenbedingung des Erhalts der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens aktiv zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen oder mit einem besonderen Versorgungsbedarf oder Marktzugangsschwierigkeiten bei. Im Einzelnen setzt sie folgende Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung in Kooperation mit dem Sozialamt Leipzig um: 

- Die LWB stellt Wohnraum bereit, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entspricht. Dieser Wohnraum soll mindestens 1/3 des Gesamtbestandes der LWB umfassen. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig. 

- Die LWB stellt weiterhin preisgünstigen Wohnraum bereit. Die Miete in diesen Wohnungen soll max. 10% über dem KdU-Mietniveau liegen. 

Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das auch das mittlere und höherpresige Segment einschließt und gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sofern es dem Wunsch der Mietgemeinschaft (WG oder Familie) entspricht, werden auch nach bisheriger Praxis überlegte Wohnungen vergeben, sofern dies im Rahmen der geltenden Rechtssprechung keine Überbelegung darstellt.“ 

Ergänzung 1.1.13 (neu): Die LWB fördert den Wohnungstausch innerhalb ihrer Bestände zu gleichen Mietkonditionen und entwickelt hierzu geeignete analoge und digitale Informations- und Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Umzugs insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen. 

1.3. wird wie folgt ergänzt:  

Ergebnisziel: ...stehen. Im Neubau werden vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt.  

Vorgehensziel 1.3.1. 

 

- Miminierung von Versiegelung durch vorrangige Bebauung versiegelter Flächen und Entsiegelung im LWB-Gesamtbestand, eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird angestrebt 

 

1.6. wird ergänzt: 

1.6. Ergebnisziel 

Die LWB entwickelt Konzepte zur Transparenz und Partizipation. Sie ermöglicht und erweitert die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Mieter/-innen. 

Vorgehensziele 

1.6.1. Die LWB schlägt dem Stadtrat bis 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt. 

1.6.2. Bis zum 4. Quartal 2025 wird durch LWB und ihren Mieterbeirat unter Beteiligung des Stadtrats und des Netzwerkes Leipziger Freiheit eine Neustrukturierung der Mitbestimmung erarbeitet. 

Dabei wird die Schaffung eines stadtweiten LWB-Mieterrates verankert, der die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gewährleistet. 

Der Mieterrat soll sich insbesondere mit Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen befassen, zu den entsprechenden Vorhaben Stellung nehmen und die dazu erforderlichen Informationen erhalten. Der Mieterrat soll Mitglieder in den Aufsichtsrat der LWB entsenden dürfen. 

Der bisherige Mieterbeirat bleibt erhalten und soll quartiersbezogen arbeiten und dabei stärker an die bestehenden Kioske an- und eingebunden werden. Er steht in engem Austausch mit dem Mieterrat. 

1.6.3. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter/-innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z.B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert. 

Begründung:

erfolgt mündlich

Beschluss der Ratsversammlung am 20. Juni 2024

Abstimmungsergebnis:

Beschlusspunkt 5:  vom Einreicher der Ursprungsvorlage übernommen

Beschlusspunkt 6:  vom Einreicher der Ursprungsvorlage übernommen

Beschlusspunkt II; 1.1.1:  32/23/0

Beschlusspunkt II, 1.1.2:  34/22/0

Beschlusspunkt II, 1.1.13: vom Einreicher der Ursprungsvorlage übernommen

Beschlusspunkt II, 1.3: vom Einreicher der Ursprungsvorlage im Einvernehmen mit den Einreicherinnen des Änderungsantrags mit folgendem Wortlaut übernommen: „Im Neubau sollen, sofern wirtschaftlich vertretbar, vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt werden.“

Beschlusspunkt II, 1.3.1: 31/23/1

Beschlusspunkt II, 1.6 ff. vom Einreicher der Ursprungsvorlage im Einvernehmen mit den Einreicherinnen des Änderungsantrags mit folgendem Wortlaut übernommen: „Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter-/innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z. B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert.“

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