Änderungsantrag zu VIII-DS-02605 „Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgeltverordnung)
Änderungsantrag vom 25. Juni 2026
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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
- Vor einer weiteren Anpassung der Beförderungsentgelte legt die Verwaltung dem Stadtrat eine vergleichende Vollkostenbetrachtung für konventionelle und vollelektrische Taxen sowie eine realistische Mischflotte vor. Auf dieser Grundlage ist darzustellen, ob und mit welchen rechtlich zulässigen, insbesondere tariflichen und haushaltsneutralen Gestaltungsmöglichkeiten wirtschaftliche Anreize für den Einsatz vollelektrischer Taxen gesetzt werden können.
Begründung:
Die Tariferhöhung wird unter anderem mit gestiegenen Kraftstoff-, Wartungs- und Betriebskosten begründet. Vor einer weiteren Anpassung der Beförderungsentgelte sollen deshalb auch die Kostenstrukturen vollelektrischer Taxen berücksichtigt und rechtlich zulässige wirtschaftliche Anreize für deren Einsatz aufgezeigt werden.