Änderungsantrag zur Vorlage: Richtlinie über Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellungen an Grundstücken der Stadt Leipzig überwiegend zu Zwecken des Geschosswohnungsbaus

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 18. Oktober 2023

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

3. Im Rahmen von Konzeptverfahren für Erbbaurechtsbestellungen an kommunalen Grundstücken zu Zwecken außerhalb von Wohnnutzungen wie soziale, soziokulturelle o.ä. Nutzungen wird die Gewährung von Ermäßigungen gemäß den Möglichkeiten des § 90 Sächs. GO vorhabensbezogen angewendet.

 

Begründung:

Neben der Konzeptvergabe für Wohnen werden auch auf soziale, soziokulturelle o.ä. Nutzungen Erbbaurechtsbestellungen vorgenommen, für die eine Ermäßigung gemäß § 90 der Gemeindeordnung zulässig ist. Dem ursprünglichen Ratsauftrag entsprechend soll deshalb hiermit ergänzt werden, dass für die Fälle eine Ermäßigung vorgenommen wird. Angesichts der Unterschiedlichkeit und eher geringen Zahl von Fällen ist dies vorhabenbezogen auszugestalten.

 

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