Änderungsantrag zum Änderungsantrag zum Antrag „Erhalt von Bargeldzahlungen im ÖPNV“

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung vom 21. Mai 2025

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird auf Grundlage des Alternativvorschlages der Verwaltung wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister beauftragt die LVB, das Kundenverhalten und die Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr weiterhin genau zu analysieren und im Rahmen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit öffentlichen Geldern regelmäßig das Vertriebsnetz zu überprüfen.

Begründung:

Der VSP schlägt eine Analyse des Kundenverhaltens vor. Die Grafik in der Anlage zeigt die Entwicklung der Zahlungsarten. Der Trend zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ist ersichtlich. Unbeachtet bleiben aber die Bedingungen, ob Menschen überhaupt Zugang zu bargeldlosen Zahlungsverkehr haben. Kinder unter 14 Jahren, Wohnungslose und arme Menschen haben kein Konto, wenngleich mit dem Jedermann-Konto ein solches Angebot beansprucht werden kann. Mit dem Auslaufen des gebührenfreien Postbank-Kontos werden aktuell jedoch weitere Nutzer*innengruppen exkludiert. Ein weiterer Zugang wären Prepaid-Konten, jedoch sind diese mit höheren Gebühren versehen.

Der Zugang zum ÖPNV darf nicht durch Hürden versperrt werden, daher muss die Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehr ebenfalls analysiert werden, um das Vertriebsnetz entsprechend vorzuhalten.

Beschluss der Ratsversammlung vom 21. Mai 2025

Der Änderungsantrag wurde mit 31/27/0 Stimmen angenommen.

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