Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „ Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße": Freien Uferzugang in der Bauleitplanung sichern!"
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung führt das B-Plan-Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ unter den folgenden Maßgaben fort:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein öffentliches Wegerecht im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 441 „Wohnpark Friedrich-Bosse-Straße“ zu sichern. Eine Einfriedung des Grundstückes zur Friedrich-Bosse-Straße findet nicht statt.
- Das öffentliche Interesse am Zugang zur Weißen Elster wird festgestellt. Die konkrete Planung eines Weges und Aufenthaltsbereichs an der Weißen Elster erfolgt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger unter Wahrung naturschutzrechtlicher Regelungen zum Schutz des Gewässerrandstreifens.
Begründung:
Der Änderungsantrag zielt darauf ab, ein öffentliches Wegerecht zu sichern und das öffentliche Interesse am Zugang zur Weißen Elster festzustellen. Die konkrete Umsetzung über eine Treppenanlage oder einen unversiegelten Aufenthaltsbereich, der in einen Weg am Gewässer integriert wird, sollte nicht im Detail vorgegeben werden, sondern in der weiteren Planung entwickelt werden. Der Schutz des Gewässerrandstreifens sollte dabei zwingend beachtet werden.
Beschluss der Ratsversammlung am 23. Oktober 2024
Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen