Änderungsantrag zum Antrag des SBB-Südost: Errichtung eines Umspannwerks in Stötteritz

Änderungsantrag in der Neufassung vom 19. September 2025

Der Beschlussvorschlag des Stadtbezirksbeirates wird wie folgt ergänzt:

2.    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, folgende Maßnahmen prüfen zu lassen:

a) Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustinerstraße bis Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der Naunhofer Straße von der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, werden als gesamte Allee als Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale unter Naturschutz gestellt.
b) Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der bereits im Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis Kommandant-Prendel-Allee) der Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden.

3.    Sollte die Prüfung von Alternativstandorten ohne Ergebnis bleiben, ist seitens der Verwaltung die Fläche des bestehenden Garagenkomplexes in Anspruch zu nehmen. Dabei ist eine angemessene Begrünung (z. B. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, naturnahe Gestaltung des Umfelds) vorzusehen, um negative Auswirkungen auf das Stadtklima und das Ortsbild zu minimieren.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie bei zukünftigen Infrastrukturprojekten die Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Beteiligung von Stadtbezirksbeiräten, Vereinen und Anwohnerinnen sowie Anwohnern verbessert werden kann. Ziel ist es, frühzeitige Information, Transparenz und Mitgestaltung sicherzustellen.

Begründung:

Bereits im Jahr 2014 stellte unsere Fraktion den Antrag, den Naturdenkmalstatus der historischen Lindenallee Naunhofer Straße wiederherzustellen. Die Ablehnung erfolgte damals mit dem Verweis auf den bestehenden Schutz durch das Landschaftsschutzgebiet „Etzoldsche Sandgrube“. Dieser Schutz wurde von der Verwaltung als ausreichend eingeschätzt.

Aktuelle Entwicklungen haben jedoch gezeigt, dass dieser Schutzstatus nicht ausreichend ist: Beim Bebauungsplanverfahren zum „Mitteldeutschen Infektionsschutzzentrum“ wurde ein Teil des Landschaftsschutzgebiets „Nördliche Rietzschke“ inklusive eines Bachabschnitts zur Bebauung herausgelöst. Für das geplante Umspannwerk auf dem Gelände des ATV 1845 Stötteritz müssten mindestens fünf Linden gefällt werden – dies würde das Gesamtbild der historischen Allee unwiederbringlich zerstören. Diese Beispiele belegen, dass Landschaftsschutzgebiete nicht den dauerhaften Schutz bieten, der für ein einzigartiges stadtbildprägendes Naturdenkmal notwendig ist. Die Lindenallee in der Naunhofer Straße ist ein einmaliges Natur- und Kulturdenkmal in Leipzig. Sie ist über 100 Jahre alt, besteht größtenteils aus Krim- und Holländischen Linden und ist in dieser vierreihigen Struktur stadtweit einmalig.

Angesichts des aktuellen Gefährdungspotenzials, etwa durch Bauvorhaben und der Einzigartigkeit der Allee ist die Festsetzung als Naturdenkmal der einzig angemessene Weg, um dieses Natur- und Kulturerbe dauerhaft und rechtssicher zu erhalten.

Wir fordern daher die Stadtverwaltung auf: Die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung der Allee als Naturdenkmal erneut zu prüfen, die dafür notwendige Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet vorzubereiten und kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um den Fortbestand der Allee zu sichern.

Änderungsantrag in der Neufassung vom 29. Oktober 2025

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

    1. Der OBM wird beauftragt, mit der Netz Leipzig GmbH grünordnerische und gestalterische Maßnahmen zu entwickeln, die bei Errichtung des Umspannwerkes die Auswirkungen auf die Lindenallee und die naturschutz- und umweltbezogenen Gegebenheiten des Standortes minimieren. Außerdem sollen Bäume, welche im Rahmen der Baumaßnahmen entnommen werden müssen, im Rahmen des Möglichen erhalten und mittels Umpflanzung nach Errichtung des Umspannwerks an ihren alten Standort zurückkehren.
    2. Seitens der Verwaltung ist dabei auch die Fläche des bestehenden Garagenkomplexes in die Standortprüfung einzubeziehen.
    3. Der Stadtbezirksbeirat Südost und FA Stadtentwicklung und Bau werden quartalsweise über den aktuellen Stand informiert.
    4. Der OBM wird beauftragt, die stadteigenen Versorgungsunternehmen mit der Erarbeitung eines Konzeptes zu betrauen, dass die Einbeziehung der Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte und der Öffentlichkeit bei der geplanten Errichtung von der Versorgung dienenden Infrastrukturvorhaben durch das verantwortliche Versorgungsunternehmen sicherstellt.

Begründung:

Erfolgte mündlich

Beschluss der Ratsversammlung vom 29. Oktober 2025

Der Änderungsantrag wurde - mit Ausnahme des Beschlusspunktes 2 - vom Stadtrat beschlossen. Beschlusspunkt 2 wurde mit 10/47 Stimmen abgelehnt.

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