Änderungsantrag zum Antrag: "Freiräume für junge Menschen in Leipzig sichern"

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20. September 2023

Beschlusspunkt 1 wird geändert übernommen

Beschlusspunkte 2 und 3 werden neu gefasst.

Beschlusspunkte 4 und 6 gehen in der Neufassung des Beschlusspunktes 4 auf.

Beschlusspunkt 5 wird gestrichen, da dieser bereits durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

Beschlusspunkt 7 wird unverändert zu Punkt 5

Beschlusspunkt 8 wird geändert in Punkt 6 übernommen.

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das Objekt des ehemaligen Kinder- und Jugendtreffs Böhlitz- Ehrenberg in der Leipziger Straße 124 bis 31.11.2023 gemeinsam mit dem ansässigen Sportverein ein Konzept für eine tragfähige Nachnutzung vorzulegen, dass eine Weiterführung als Freiraum mit der Hauptzielgruppe junge Menschen sicherstellt. Die Umsetzung erfolgt im 1. Quartal 2024.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab 1. Januar 2024 eine Fördergrundlage vorzulegen, um auf Basis der Zero-Waste-Strategie der Stadt Leipzig Träger bzw. Projekte zu fördern, die sich im Bereich des nachhaltigen Umganges mit Ressourcen und der Kreislaufwirtschaft, etwa durch Selbsthilfe- und Upcycling-Werkstätten, Sozial- und Second-Hand-Läden und Umweltbildungsprojekte engagieren.
  3. Den Trägern Mütterzentrum Leipzig e.V. sowie Kinder- & Jugendwerkstatt e.V. (Bornaische Straße 54) wird dahingehend eine Übergangsfinanzierung in Höhe von monatlich 10.000 € für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.06.2024 zur finanziellen Absicherung von Miet-, Betriebs-, Personal- und Umgestaltungskosten aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Leipzig für ihre Projekte im Bereich Upcycling zur Verfügung gestellt. Grundlage der Auszahlung muss ein unter Punkt 2 beschriebenes Konzept und dessen tatsächliche Umsetzung bilden. In diesem Zeitraum soll zudem in Abstimmung mit den Trägern eine Anpassung der künftigen inhaltlichen Nutzungskonzepte bzw. des Angebotsschwerpunkts erarbeitet und vereinbart werden, um eine langfristige Finanzierung ab 30.06.2024 zu ermöglichen.
  4. Im Ergebnis der vom Jugendhilfeausschuss beauftragten fachlichen Diskussion zur zukünftigen Ausrichtung der offenen Arbeit nach § 11 SGB VIII am Beispiel der Nachnutzung des ehemaligen OFT 50°NO in Thekla wird dem Jugendhilfeausschuss bis 31.03.24 ein Vorschlag zur Bedarfsbemessung für offene Kinder- und Jugendarbeit in den einzelnen Ortsteilen im Hinblick auf die Budgetplanung der Kinder- und Jugendförderung im Doppelhaushalt 2025/26 zur Diskussion vorgelegt. In dem Zusammenhang wird auch die Etablierung eines neuen kommunalen Angebotes nach § 11 SGB VIII im Stadtgebiet geprüft und vorgestellt.
  5. Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept zur Sicherung und Ausgestaltung von Freiräumen und Begegnungsorten, an denen sich junge Menschen abseits der klassischen offenen Angebote der Kinder- und Jugendförderung treffen können. Im Rahmen von Beteiligungsprozessen gemeinsam mit jungen Menschen werden die Ideen der Ausgestaltung der Orte erarbeitet. Ein Beispiel kann hierfür der Sport- und Spielbereich an der Liebertwolkwitzer Kuhweide sein. In diesem Konzept ist die bereits gefasste Beschlusslage zur Öffnung von Schulhöfen einzubetten.
  6. Der Oberbürgermeister überprüft bis 31.12.2023 die grundsätzliche Information des gesamten Stadtrates über den Wegfall von Angeboten und freiwerdenden Räumen nach Fördermittelentscheidungen aus allen Fachbereichen (Sport/Kultur/Soziales/Jugendhilfe/Umwelt etc.).

 

Begründung des Antrags

Zu Punkt 1 .

Das Amt für Jugend und Familie und das Amt für Sport haben sehr frühzeitig im Zuge der Förderentscheidung des Jugendhilfeausschusses Kontakt mit dem ansässigen Sportverein aufgenommen, welcher die Räumlichkeiten für seine Nutzungen übernommen hat. Damit diese Nachnutzungen im Sinne der Kinder und Jugendlichen, die zuvor den OFT genutzt haben, erfolgen, soll in konzeptionelle Fragen der Sportverein als neuer Nutzer eingebunden werden.

Zu 2. und 3.

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Förderentscheidung hinsichtlich des im Antrag benannten Offenen Angebotes der Kinder- und Jugendwerkstatt in Connewitz festgelegt, dass der Versuch unternommen werden soll, „künftig für die Räumlichkeiten und Nutzung durch den Verein eine andere Finanzierungsgrundlage außerhalb der Kinder- und Jugendförderung zu finden. Um dies bestmöglich im Übergang zu ermöglichen, erfolgt eine Abfinanzierung der Maßnahme bis 9/23 und mit Verweis auf eine Antragstellung über die künftige Fachförderrichtlinie „Zero Waste“ für die Themen Upcycling und offene Fahrradwerkstatt.“ Eine solche Förderrichtlinie liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Gleichzeitig konnte aber das sehr etablierte und mit dem Leipziger Zukunftspreis 2020 ausgezeichnete Projekt „Restlos – Werkstatt für Umweltbildung und Upcycling“ des Mütterzentrum e.V. wegen begrenzter Fördermittel nicht über die ausgelaufene Förderung des Amtes für Umweltschutz hinaus gefördert werden. Projekte wie dieses warten seit Monaten auf eine neue Anschlussfördermöglichkeit, die auf Grundlage der Zero-Waste-Strategie der Stadt Leipzig in Aussicht gestellt wurde. Beiden benannten Trägern soll für ihre Upcycling-Projekte bei Vorliegen eines tragfähigen Konzeptes zunächst eine Übergangsfinanzierung ermöglicht werden, bis eine reguläre Antragstellung über eine Förderrichtlinie möglich wird.


Zu 4. (ehem. 4 und 6)) Das berechtigte Anliegen des Antrages ist bereits im Jugendhilfeausschuss diskutiert und am Beispiel des geschlossenen Offenen Freizeittreffs 50°NO in Thekla beauftragt worden. Hintergrund sind die trotz eines Anstiegs der in Leipzig lebenen Kinder und Jugendlichen geringere Nutzungsquote der Offenen Freizeittreffs. Die Schließung des kommunalen Treffs OFT Mühlholz auf dem Areal der Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung hatte jedoch vielschichtige Gründe. Eine Neuetablierung im Leipziger Norden ist einerseits ohne im Haushalt und im Stellenplan vorhandenen Ressourcen in 2023/24 nicht möglich. Des Weiteren wurde die Finanzierung des OFT in der Sassstraße vom Jugendhilfeausschuss auch mangels ausreichenden Bedarfs im Planungsraum beendet. Eine Etablierung eines gleichartigen Angebotes widerspricht daher dem tatsächlich festgestellten Bedarf. Vielmehr sollte deshalb die Untersuchung der möglichen bedarfsgerechten Neuausrichtung offener Angebote für Kinder und Jugendliche vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsgewohnheiten abgewartet werden, um anschließend gesamtstädtisch eine Bedarfserhebung zur Grundlage der Planung für den Haushalt 2025/26 zu machen.

Der ehemalige Punkt 5 ist bereits Verwaltungshandeln und wird daher zur Streichung vorgeschlagen. Der Träger verfügt über einen langjährigen Erbbaurechtsvertrag, welcher seitens der Stadt nicht einseitig gekündigt werden kann, sofern der Träger ein neues Angebot am Standort etabliert, welches den im Vertrag genannten Nutzungsoptionen entspricht. Eine solche Nachnutzung wurde durch den Träger angekündigt, sodass kein Interesse seitens des Trägers zur Kündigung des Erbbaurechtsvertrages und zum Verkauf der Immobilie besteht. Sollte sich dieses nicht zeitnah verwirklichen, steht weiteren Gesprächsangeboten seitens der Stadt sicherlich nichts entgegen.

Beschluss in der Ratsversammlung vom 20. September 2023

Der Änderungsantrag wurde vom Stadtrat mehrheitlich so beschlossen.

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