Änderungsantrag zum Antrag "Huygensplatz und Huygensstraße aufwerten und sicher machen"
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in Punkt b um einen weiteren Punkt x ergänzt: „Entsiegelung und Umsetzung einer blau-grünen Infrastruktur“
Alle Maßnahmen zur Aufwertung des Huygensplatz ohne Eingriffe in den baulichen Untergrund werden zeitnah umgesetzt. Maßnahmen mit Eingriff in den baulichen Untergrund werden nach Ende der Fördermittelbindung (Dezember 2028) zeitnah umgesetzt und in den Doppelhaushalt 2029/30 eingeplant.
Begründung:
Der Huygensplatz wurde im Stadtplatzprogramm aufgrund der Fördermittelbindung bis Dezember 2028 nicht priorisiert. Eine Aufwertung wurde durch die bündnisgrüne Fraktion bereits beantragt, jedoch im Mai 2024 durch die Ratsversammlung mehrheitlich abgelehnt. Insbesondere ist eine Entsiegelung an der Stelle dringend notwendig.
Grund für die Ablehnung der Ratsversammlung war maßgeblich die Fördermittelbindung. Bei Eingriffen in den Bestand (Pflaster und unterirdischer Leitungsbestand) ist mit einer Fördermittelrückzahlung in Höhe von ca. 107 €/m² zuzüglich Zinsen zu rechnen. Diese Kosten müssten bei einer erneuten Umgestaltung mit eingeplant werden. Für den 3.042 m² großen Huygensplatz erhielt die Stadt Leipzig eine Städtebauförderung von insgesamt 324.480 €. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Maßnahmen mit Eingriff in den baulichen Untergrund auf den Zeitraum nach dem Ende der Fördermittelbindung zu legen.