Änderungsantrag zum Antrag II-A-08652 „Weiterentwicklung der frühkindlichen und schulischen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig
Änderungsantrag zum Antrag II-A-08652 „Weiterentwicklung der frühkindlichen und schulischen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig - Handlungsprogramm „Rückenwind für Grünau“ vom 2. November 2023
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt, wobei die Beschlusspunkte 1 und 7 dem Alternativvorschlag der Verwaltung entnommen sind:
- Die Idee, der im Antrag enthaltenen Maßnahmen (1-5), welche in einem Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie für den Planungsraum Grünau genannt werden, sollen im Entstehungsprozess der Kinder- und Jugendcharta sowie im Überarbeitungsprozess der integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung für alle Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebiete der Stadt berücksichtigt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Kinder- und Familienzentren neu auszurichten, indem
- zunächst ab Januar 2024 eine erhöhte Förderung von mindestens jährlich 40.000 € (statt bislang 35.000 €) pro Standort der momentan 34 KiFaZ bei einem Sachkostenanteil von mindestens 5.000 € p.a. und,
- im Weiteren ab dem Haushalt 25/26 eine sozialindiziert bedarfsgerechte und dynamisierte Personal- und Sachkostenausstattung eingeplant und gewährt wird.
- Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, sollen mindestens unter Beibehaltung der personellen Kapazitäten hinsichtlich der zu betreuenden Kinder gezielt durch nur begrenzt wiederzubesetzender Plätze entlastet werden, um eine indirekte Erhöhung des Personalschlüssels zu erreichen, um auch die mittelbare pädagogische Zeit für alle Erzieherinnen und Erzieher zu erhöhen. Hierzu legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2024 ein Konzept und eine sozialindizierte Untersetzung betroffener Standorte inkl. der finanziellen Auswirkungen vor.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten in der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, über das Tarifregelwerk des TVÖD erhöhte Zulagen zu zahlen, um der höheren Personalfluktuation in diesen Einrichtungen gezielt entgegenzuwirken.
- Die oben genannten Punkte sind für Kinder- und Familienzentren und Kindertagesstätten sowohl in öffentlicher als auch in Freier Trägerschaft adäquat anzuwenden.
- Sofern es sich bei obigen finanziellen Auswirkungen um freiwillige und über die Kostenerstattung des Freistaates hinausgehende Leistungen handelt, setzt sich der Oberbürgermeister im Städte- und Gemeindetag und gegenüber der Landesregierung für eine weitere Novellierung und Berücksichtigung im SächsKitaG ein.
- Das Gesundheitsamt konzipiert bis Ende des II. Quartals 2024 eine Schulung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (bspw. Kita-Leitungen sowie Erzieherinnen und Erzieher), um auf die Wichtigkeit der U-Untersuchungen und der sächsischen Kita-Untersuchung hinzuweisen. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst wird Materialien erarbeiten, die die Eltern zur Teilnahme an der Kita-Untersuchung motivieren.
Es werden zusätzlich Informationsmaterialien zu den einzelnen Untersuchungsbereichen bezüglich Fördermöglichkeiten durch Eltern in einer einfachen Sprache erarbeitet und diese in die gängigen Fremdsprachen übersetzt. Die erarbeiteten Materialien sollen Ende des IV. Quartals 2023 zur Verfügung stehen.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst erweitert mit Beginn des Schuljahres 2023/24 im Projektgebiet Grünau die Untersuchungszeit pro Kind bei der Kita-Untersuchung und der Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU), um mehr Zeit für die individuelle Beratung der Eltern vorzuhalten. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass für Restanten in den Kitas mehrere Wiederholungstermine vereinbart werden. Eine Ausweitung des Angebotes in weiteren Schwerpunkträumen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 wird geprüft.
Begründung:
Zu 1.) Den Ausführungen des Alternativvorschlages der Verwaltung schließen wir uns an, wollen jedoch betonen, dass wir die Notwendigkeit über den Schwerpunktraum Grünau hinaus wahrnehmen und auch angehen wollen. So befinden sich nicht nur in Grünau Kindertagesstätten, die aufgrund einer hohen Sozialbelastung, einem hohen Anteil an Kindern aus Bedarfsgemeinschaften etc. mit einer erhöhten Arbeitsbelastung und auch mit einer erhöhten Personalfluktuation zu kämpfen haben. Dem gegenüber ist an diesen Einrichtungen die Notwendigkeit der Arbeit mit den Eltern noch weiter erhöht, sodass der reale Personalbedarf als höher angesehen wird, als der Personalschlüssel es derzeit abbildet. Gleiches gilt auch für die zur Verfügung stehenden Sachkosten usw.
Zu 2.) Für die Kinder- und Familienzentren gilt gleiches wie oben erwähnt. Die KiFaZ-Förderung ist trotz massiv gestiegener Kosten seit vielen Jahren auf gleichbleibendem Niveau und hat keinerlei Dynamisierung erfahren. Dies geht nicht nur zu Lasten der Träger, deren Eigenanteil an der Finanzierung dadurch immer weiter gestiegen ist und die immer größere Probleme haben, mit der kommunalen Förderung die erfahrenen und verdienten Fachkräfte finanzieren zu können und gleichzeitig noch einen Sachkostenanteil zu haben, mit dem sich gute Arbeit gewährleisten lässt. Hier muss dringend eine höhere Förderung gewährt werden, die zunächst pauschal erfolgen und im Weiteren konzeptionell bzw. bedarfsgerecht weiterentwickelt und dynamisiert werden soll.
Zu 3.) Um den hochbelasteten Einrichtungen personell Entlastung zu verschaffen, sollen freiwerdende Plätze unter Beibehaltung der personellen Kapazitäten nicht wieder besetzt, sondern neu aufzunehmende Kinder gezielt an andere räumlich naheliegende Kindertagesstätten weitervermittelt werden. Dies kann ein taugliches Mittel sein, um insbesondere in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten gezielte Personalschlüsselverbesserungen umsetzen zu können, ohne zusätzlich – und in Zeiten des Personalmangels kaum vorhandene Fachkräfte einstellen zu müssen. Der Effekt wäre, dass nicht nur mehr Zeit für eine unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Kindern zur Verfügung stünde, sondern auch für mittelbare Arbeit mit den belasteten Familien.
Da es sich in diesem Fall um eine freiwillige aber notwendige Leistung der Kommune handelt, ist diese Maßnahme zunächst durch eine konzeptionelle und standortgenaue Untersetzung dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Zu 4.) Das Regelwerk des TVÖD sollte bspw. durch die Möglichkeit der Zahlung von Zulagen für die Beschäftigung von Erzieherinnen und Erzieher an sozialindikativ hoch belasteten Kindertagesstätten ausgereizt werden, um der hohen Arbeitsbelastung und der erhöhten Personalfluktuation zu begegnen und andererseits einen Anreiz zu schaffen, speziell für diese Einrichtungen neue Fachkräfte anwerben zu können. Hierzu erwarten wir konstruktive und offensive Vorschläge.
Zu 5 + 6) Wir sehen als es als selbstverständlich an, dass – wie auch die Sozialindizierung Kindertagesstätten in kommunaler wie auch in freier Trägerschaft betrachtet, die Maßnahmen in all diesen Kindertagesstätten unabhängig der Trägerschaft, Anwendung finden. Die damit einhergehenden Mehrkosten sollten gegenüber der Landesregierung angezeigt und für eine weitere Novellierung des Sächsischen Gesetzes über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) geworben werden.
Zu 7.) Den Ausführungen des Alternativvorschlages der Verwaltung schließen wir uns an, haben lediglich den Umsetzungszeitpunkt wie bereits im Jugendhilfeausschuss seitens des Gesundheitsamtes kommuniziert angepasst.
Gemeinsame Neufassung des Antrages vom 11. Dezember 2023
1. Die Stadt Leipzig prüft die Anpassung Erhöhung des Personalschlüssels um 50 % sowie die Erhöhung der Sachkostenausstattung um 200 € pro Kind und Jahr, um Teilhabechancen an kultureller Bildung sowie an bewegungs- und sprachfördernden Angeboten zu verbessern, in mindestens 5 Kindertageseinrichtungen in Schwerpunkträumen hinsichtlich fachinhaltlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.
a. Für die Auswahl der Kita werden die Belastungsindexe (HzE-Dichte, Anzahl der Kindeswohlgefährdungen, besondere Vorkommnisse etc.) zugrunde gelegt. Mindestens die Hälfte der ausgewählten Kindertageseinrichtungen sollen kommunale Einrichtungen sein.
b. Zusätzlich wird ein Konzept für eine turnusmäßige interne und externe dokumentierende Evaluation der Wirkungen der Maßnahme beauftragt. Es sind Kennzahlensysteme zu erarbeiten. Diese sind als Wirkungsevaluation gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes und einem Forschungs- und Entwicklungsinstitut zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen.
Die Ergebnisse des Prüfauftrags werden dem Jugendhilfeausschuss im II. Quartal 2024 vorgestellt.
2. Bereits ab 2024 werden als Sofortmaßnahme 10 Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, mindestens unter Beibehaltung der personellen Kapazitäten hinsichtlich der zu betreuenden Kinder gezielt durch nur begrenzt wiederzubesetzender Plätze entlastet werden (indirekte, temporäre Erhöhung des Personalschlüssels für eine verbesserte pädagogische Arbeit). zu erreichen. um auch die mittelbare pädagogische Zeit für alle Erzieherinnen und Erzieher zu erhöhen.
a. In den Kostenverhandlungen mit den Trägern der 10 am meisten sozial beanspruchten KITA wird zudem für die Sachkosten ein Auslastungsgrad für 12 Monate von 80 % statt der üblichen mindestens 90 % vereinbart.
b. Zudem soll mit diesen Trägern zur Absicherung der themenspezifischen Weiterbildungsbedarfe im Rahmen der Verhandlungstermine geprüft werden, inwieweit diese nachzuweisenden Mittel refinanziert werden können.
Hierzu legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2024 einen Umsetzungsbericht vor, der eine sozialindizierte Untersetzung betroffener Standorte inkl. der finanziellen Auswirkungen enthält.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der Kinder- und Familienzentren neu auszurichten, indem
a. zunächst ab Januar 2024 eine erhöhte Förderung von mindestens jährlich 40.000 € (statt bislang 35.000 €) pro Standort der momentan 34 KiFaZ bei einem Sachkostenanteil von mindestens 5.000 € p.a. und,
b. im Weiteren ab dem Haushalt 25/26 eine sozialindiziert bedarfsgerechte und dynamisierte Personal- und Sachkostenausstattung eingeplant und gewährt wird.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten in Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten in der Stadt Leipzig, die über einen besonders hohen Sozialindex verfügen, über das Tarifregelwerk des TVÖD erhöhte Zulagen zu zahlen, um der höheren Personalfluktuation in diesen Einrichtungen gezielt entgegenzuwirken.
5. Das Gesundheitsamt konzipiert bis zum Ende des II. Quartals 2024 eine Schulung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (bspw. Kita-Leitungen und Erzieher/-innen), um auf die Wichtigkeit der U-Untersuchungen und der sächsischen Kita-Untersuchung hinzuweisen. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst wird Materialien erarbeiten, die die Eltern zur Teilnahme an der Kita-Untersuchung motivieren.
Es werden zusätzlich Informationsmaterialien zu den einzelnen Untersuchungsbereichen bezüglich Fördermöglichkeiten durch Eltern in einer einfachen Sprache erarbeitet und diese in die gängigen Fremdsprachen übersetzt. Die erarbeiteten Materialien sollen bis zum Ende des II. Quartals 2024 zur Verfügung stehen.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst erweitert mit Beginn des Schuljahres 2023/24 im Projektgebiet Grünau die Untersuchungszeit pro Kind bei der Kita-Untersuchung und der Schulaufnahmeuntersuchung (SCHAU), um mehr Zeit für die individuelle Beratung der Eltern vorzuhalten. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass für Restanten in den Kitas mehrere Wiederholungstermine vereinbart werden. Eine Ausweitung des Angebotes in weiteren Schwerpunkträumen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 wird geprüft.
Beschluss der Rastsversammlung am 13. Dezember
Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.