Änderungsantrag zum Antrag "It's a match: LWB-Wohnungstausch in die Tat umsetzen"

Änderungsantrag vom 13. Juli 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Der Antrag wird wie folgt gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. gegenüber der LWB darauf hinzuwirken, bis Ende des Jahres eine Werbekampagne für das Wohnungstauschangebot aufzusetzen. Diese soll aktive Ansprache der LWB-Mieterschaft beinhalten und mittels Flyer und Aushängen in den Wohngebäuden und Nachbarschaftstreffs, sowie im Rahmen des Sozialmanagements geteilt werden; dabei sind geeignete Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für ältere Mietende sind vorzusehen. Ziel soll sein, eine Mindestanzahl 100 Wohnungstausche im Jahr zu erreichen.
  2. gegenüber der LWB darauf hinzuwirken, die Realisierung von Wohnungstauschen in den internen Prozessen zu priorisieren. Auf der Homepage wird eine Tauschbörse eingerichtet. Übergangsweise kann ein Antragsformular verwendet werden, in dem Haushalte ihr Interesse bekunden können.
  3. Wohnungsgenossenschaften und andere Wohnungsbauunternehmen zur Ermöglichung von Wohnungstausch aufzufordern,
  4. sich gegenüber dem Bund für verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere für ein Recht auf Wohnungstausch einzusetzen.

Begründung:

Bereits 2020 beschloss der Stadtrat auf Antrag der bündnisgrünen Ratsfraktion die Einrichtung einer Wohnungstauschplattform. Obwohl die Vorteile von Wohnungstausch auf der Hand liegen, begegnet das Instrument zahlreichen Hürden. Insbesondere bei älteren Menschen bestehen zum einen oft unzureichende Informationen, zum anderen Vorbehalte hinsichtlich des Aufwands. Eine Einbeziehung der üblichen Informationsaushänge in den Hausfluren der LWB-Objekte bietet eine zusätzliche niedrigschwellige Informationsmöglichkeit. Zudem können geeignete Unterstützungsmaßnahmen, z.B. Umzugshilfen für ältere Mietende eine Annahme von Wohnungstausch erleichtern.

Nicht nur die LWB, auch andere Wohnungsunternehmen, insbesondere Genossenschaften sollten aktiv zur Entwicklung von Wohnungstauschangeboten aufgefordert werden. Damit das Instrument in der Breite wirkt, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Ein gesetzliches Recht auf Wohnungstausch, wie vom Mieterbund gefordert und im Bundestag bereits mehrfach vorgelegt, regelt das Anrecht auf Wohnungstausch gegenüber Vermietern ab einer bestimmten Unternehmensgröße bei Einverständnis beider Tauschpartner. In Österreich ist dies bereits gesetzlich geregelt und hat sich bewährt.

 

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