Änderungsantrag zum Antrag: “Reinigungspflichten an Altkleidercontainern wirksam durchsetzen”

Änderungsantrag vom 5. Februar 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 

1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass  

  • ab Januar 2026 die Kontrolle der Betreiber im Zusammenhang mit den Meldungen über den Mängelmelder im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Mobilitäts- und Tiefbauamtes mit temporärer Hilfe des Ordnungsamtes intensiviert werden, 
  • die Betreiber ab Januar 2026 verpflichtet wurden, einen Nachweis der vorgenommenen Beräumung vom jeweiligen Standort mittels Fotos an die Verwaltung zu übersenden,  
  • eine Informationskampagne gestartet und zusätzliche (mehrsprachige)  Aufkleber an den Alttextilcontainern angebracht werden.  

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,  

a. zu prüfen, ob künftig mehr Standorte für Altkleidercontainer ausgeschrieben werden müssen, um dem Altkleideraufkommen zu begegnen, 

b. im Rahmen der Informationskampagne alle Leipziger Haushalte postalisch einmal jährlich über den korrekten Umgang mit Altkleidern, Sperrmüll und Recycling zu informieren, 

c. zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, die korrekte Entsorgung von Sperrmüll in Leipzig zu befördern (z.B. kostenfreie regelmäßige Sperrmüllabholungen)

d. Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung bzgl. der Altkleidercontainer mit Blick auf Effizienzsteigerungen zu überprüfen. 

Begründung:

Der Änderungsantrag übernimmt und ergänzt den Verwaltungsstandpunkt. 

Die Sauberkeit rund um die Altkleidercontainer in Leipzig ist in der Tat ein großes Problem, das viele zu Recht bewegt und aufregt. An vielen Standorten ist es häufiger vermüllt als ordentlich.  

Neben Altkleidern, die nicht mehr in die Container gepasst haben, sammelt sich schnell auch illegal abgelagerter Sperrmüll oder anderer Müll rund um die Altkleidercontainer, sodass das Problem größer ist, als “nur” die Altkleider. 

Seit Anfang letzten Jahres dürfen mit der Umsetzung einer EU-Vorgabe im Kreislaufwirtschaftsgesetz in Deutschland Alttextilien (Kleidung, Schuhe, Bettwäsche) nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, es sei denn sie sind stark verschlissen oder verschmutzt. 

Mit der nächsten Ausschreibung von Standorten für Altkleidercontainer soll diese Zahl erhöht werden, um dem steigenden Nutzungsdruck zu begegnen. 

Außerdem soll die Stadt alle Leipziger Haushalte über Regelungen zu Altkleidern, Sperrmüll und Recycling einmal jährlich postalisch informieren; diese Information ist mehrsprachig und barrierefrei zu gestalten (z.B. grafischer Überblick für den Kühlschrank). 

Viele Menschen in Leipzig haben keinen eigenen PKW, für sie ist die Entsorgung von Sperrmüll bei den Wertstoffhöfen mit größerem Aufwand und Kosten verbunden. 

Aktuell kostet eine Abholung für 4m3 Sperrmüll ab Gehweg 25 €, aus der eigenen Wohnung 50 €. Daher ist zu prüfen, ob einmal jährlich pro Straße eine Sperrmüllsammlung mit vorheriger Information per Postwurf organisiert werden kann. 

Aktuell verwaltet das Mobilitäts- und Tiefbauamt die Flächen für Altkleidercontainer, das ganze Thema Abfallwirtschaft und Ordnung gehört aber zum Umweltdezernat. Um hier Absprachen zu vereinfachen und Zuständigkeiten zu klären, ist der Verwaltungsprozess dazu mit Blick auf Effizienzsteigerungen zu überprüfen.

Zurück