Änderungsantrag zum Antrag VII-A-09854 „Alleinerziehende in Leipzig wirksam unterstützen und entlasten“
Änderungsantrag vom 14. Juni 2024
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
- Der Oberbürgermeister prüft das Etablieren eines kommunalen Beratungsangebotes für alle Familien zu finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Ausbau und Stärkung vorhandener Beratungs- und Hilfeangebote für die im Antrag formulierten Zielstellungen.
- Unter dem Namen FamilienServiceStelle wird das Amt für Jugend und Familie schnellstmöglich in Kooperation mit dem Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) umfassende Beratung zu finanziellen Familienleistungen mobil und angedockt an das Familieninfobüro am Burgplatz für alle Familienformen anbieten. Hierzu wird der Oberbürgermeister zu Verhandlungen mit dem Freistaat beauftragt, um entsprechende Fördermittel über den 31.12.2024 hinaus – mindestens aber bis Ende 3. Quartal 2025 - zu sichern.
- Dieses Angebot soll zielgerichtet an Familien kommuniziert und bekannt gemacht werden.
- Im Rahmen der im ersten Quartal 2025 durchzuführenden Evaluation der FamilienServiceStelle ist zu prüfen, ob und in welcher Form ein solches Beratungsangebot für finanzielle Familienleistungen über den 30.09.2025 hinaus kommunal verstetigt werden kann und soll. Der Prüfbericht wird dem Stadtrat zum 31.05.2025 vorgelegt.
Begründung:
Dem Alternativvorschlag der Verwaltung ist grundsätzlich zuzustimmen, nimmt er die Diskussionen und Anregungen aus der Fachtagung des Amtes für Jugend und Familie „Familien stärken. Alleinerziehende und Soloeltern im Blick“ im September 2023 auf und macht einen konkreten Vorschlag. Dieser ist jedoch nur bis 31.12. mit Fördermittel des Freistaates gesichert, hier ist zwingend eine Verlängerung notwendig, um zwischen einer Evaluation und den weiteren Schritten keine unnötige zeitliche Lücke entstehen zu lassen. Diese würde ansonsten dazu führen, möglicherweise erfolgreiche kurzfristig aufgebaute Strukturen schon nach kurzer Zeit wieder aufzulösen, um sie dann erneut aufzubauen, sollten diese sich als gewinnbringend erwiesen haben. Dahingehend ist deutlich zu sagen, dass eine längere Landes-/Kommunalfinanzierung bis 30.9. nicht gleichbedeutend ist mit einer Vorwegnahme eines Evaluationsergebnisses. Dennoch muss vor dem nächsten Doppelhaushalt und dessen Genehmigung durch die Landesdirektion im Sommer 2025 eine übergangsweise Fortsetzung klar sein. Dies soll durch den Änderungsvorschlag gewährleistet werden.
Außerdem stimmen wir der Verwaltungsmeinung zu, dass ein weiteres Angebot nicht unbedingt der Heilsbringer ist, wenn zugleich ein riesiges Repertoire an Beratungs- und Hilfeleistungen an dieses Angebot gerichtet wird. Für viele der genannten Themen gibt es bereits spezifische Angebote von Stadt und Freien Trägern, weil eben nicht von einer Stelle erwartet werden kann, dass sie alles weiß und kann. Insofern halten wir mehr davon, etablierte Angebote gezielt zu stärken, wie zum Beispiel die Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Aufgrund der Kurzfristigkeit des Angebotes soll dieses zielgerichtet dort bekannt gemacht werden, wo viele Alleinerziehende und Familien zusammentreffen. Denn vor allem Alleinerziehende haben oft keine Kapazitäten, sich zeitaufwändig zu informieren.
Gemeinsame Neufassung des Antrages mit der Fraktion DIE LINKE vom 18. Juni 2024
Beschlussvorschlag:
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- Unter dem Namen FamilienServiceStelle wird das Amt für Jugend und Familie schnellstmöglich in Kooperation mit dem Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) umfassende Beratung u. a. zu finanziellen Familienleistungen mobil und angedockt an das Familieninfobüro am Burgplatz für alle Familienformen anbieten. Hierzu wird der Oberbürgermeister zu Verhandlungen mit dem Freistaat beauftragt, um entsprechende Fördermittel über den 31.12.2024 hinaus – mindestens aber bis Ende 3. Quartal 2025 - zu sichern.
- Die Stadtverwaltung prüft zeitnah, inwiefern in der FamilienServiceStelle ein Beratungsangebot explizit für Alleinerziehende (Soloeltern/ Einelternfamilien) integriert bzw. ein bestehendes Angebot weiterentwickelt oder ein neues Beratungsangebot geschaffen werden kann, welches bereits bestehende Unterstützungsangebote (laut Auflistung in der Begründung) bündelt und entlastende Hilfestellungen anbietet. Bei der Prüfung sind die Träger bestehender Angebote mit einzubinden.
- Diese Angebote (1. und 2.) sollen zielgerichtet an Familien bzw. Alleinerziehende kommuniziert und bekannt gemacht werden.
- Im Rahmen der im ersten Quartal 2025 durchzuführenden Evaluation der FamilienServiceStelle ist zu prüfen, in welcher Form ein solches Beratungsangebot für finanzielle Familienleistungen sowie für Alleinerziehende über den 30.09.2025 hinaus kommunal verstetigt werden kann. Der Prüfbericht wird dem Stadtrat zum 31.05.2025 vorgelegt.
Begründung:
Dem Alternativvorschlag der Verwaltung ist grundsätzlich zuzustimmen, nimmt er die Diskussionen und Anregungen aus der Fachtagung des Amtes für Jugend und Familie „Familien stärken. Alleinerziehende und Soloeltern im Blick“ im September 2023 auf und macht einen konkreten Vorschlag. Dieser ist jedoch nur bis 31.12. mit Fördermitteln des Freistaates gesichert, hier ist zwingend eine Verlängerung notwendig, um zwischen einer Evaluation und den weiteren Schritten keine unnötige zeitliche Lücke entstehen zu lassen. Diese würde ansonsten dazu führen, möglicherweise erfolgreiche kurzfristig aufgebaute Strukturen schon nach kurzer Zeit wieder aufzulösen, um sie dann erneut aufzubauen, sollten diese sich als gewinnbringend erwiesen haben. Dahingehend ist deutlich zu sagen, dass eine längere Landes-/Kommunalfinanzierung bis 30.9. nicht gleichbedeutend ist mit einer Vorwegnahme eines Evaluationsergebnisses. Dennoch muss vor dem nächsten Doppelhaushalt und dessen Genehmigung durch die Landesdirektion im Sommer 2025 eine übergangsweise Fortsetzung klar sein. Dies soll durch den Änderungsvorschlag gewährleistet werden.
Alleinerziehend, auch Soloeltern oder Einelternfamilien genannt, ist zunehmend ein Familienmodell, das immer mehr Leipziger*innen betrifft (aktuell knapp 15.000). Hier bestehen besondere Bedarfe, um den Alltag zu meistern. Damit die Bedarfe an Beratungen und Angeboten besondere Beachtung finden und abgedeckt werden können, soll speziell ein Angebot für diese Familienform als Anlaufpunkt zur Verfügung stehen. In welcher Form dies in Verbindung mit der neuen FamilienServiceStelle möglich ist, soll die Verwaltung prüfen. Bei der Einstellung der Mitarbeiter*innen kann auf bereits vorhandene Qualifikationen geachtet bzw. die Bereitschaft zur Weiterbildung abgefragt werden.
Aufgrund der Kurzfristigkeit des Angebotes soll dieses zielgerichtet dort bekannt gemacht werden, wo viele Alleinerziehende und Familien zusammentreffen. Denn vor allem Alleinerziehende haben oft keine Kapazitäten, sich zeitaufwändig zu informieren.
Zum Angebot für Alleinerziehende sollte die Beratung/ Bündelung/ Vermittlung folgender Leistungen gehören:
- Beratung bei finanziellen Problemen, Unterstützung bei der Beantragung von Transfer-, Sozialleistungen (z. B. Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Mehrbedarf im SGB II) sowie von Fördergeldern, Leipzig-Pass oder sächsischem Familienpass,
- digitale Beratung auch in den Abendstunden (siehe z. B. Angebot des SHIA e. V. analog der „Spätschicht für Alleinerziehende“),
- Entwicklung und Durchführung von Familienbildungsangeboten, Workshops und Bewegungsangeboten,
- Vermittlung von für Einelternfamilien geeigneten erschwinglichen Freizeit-, (Kurz)Urlaubs-, Ferien-, Reha- und Kurangeboten sowie zu Institutionen, die dafür Fördergelder ausreichen,
- Vermittlung und Organisation von flexiblen Betreuungsmöglichkeiten, Hol- und Bring-Diensten, Begleitservice sowie praktischen Alltagshilfen insbesondere in den Randzeiten,
- sofortige Hilfe bei kurzfristig erforderlicher Betreuung in akuten Notsituationen (z. B. Krankheit),
- Einrichtung und Pflege einer digitalen Kinderbetreuungsplattform, eines Veranstaltungskalenders und einer Austauschplattform für die gesamte Stadt Leipzig,
- Schaffung, Organisation und Betreibung eines festen Anlaufpunktes für Treffen von Alleinerziehenden und ihren Kindern,
- Vermittlung von lokalen Hilfe- und Selbsthilfeangeboten aller Art (z. B. Kulturpatenschaft, Omaservice, Angebote von Vereinen und Organisationen oder in Familienzentren mit Alleinerziehenden spezifischen Angeboten),
- Orientierungshilfe in Überlastungs-Situationen, Vermittlung präventiver sowie psychologischer- oder therapeutischer Hilfe,
- Unterstützung zu Vermittlungsangeboten bei der Erlangung von Schul-, Studien-, Berufs- und Umschulungsabschlüssen, Weiterbildungen, Eingliederung/ Wiedereinstieg, Jobfindung oder -wechsel unter der Berücksichtigung der Familienform Alleinerziehend,
- Rechtsberatung (in Grundzügen) für Alleinerziehende und in Trennung befindliche Menschen.
Abstimmungsergebnis in der Ratsversammlung vom 20. Juni 2024
Dem Antrag wurde in Form der Neufassung zugestimmt.