Änderungsantrag zum Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung
Änderungsantrag zur Ratsversammlung am 25. Juni 2025
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
- Für die Gesamtaufgabe der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) wird unter Federführung einer internen Projektleitung ein Inhouse Consulting Team gegründet. Dieses Team arbeitet ressortübergreifend arbeiten. Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung werden dafür temporär freigestellt. Zur begleitenden Prozessorganisation und Beratung wird der Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) mit einem Gesamtbeauftragungsvolumen von 1,050 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2026 bestätigt. Weitere Mittel können nach einem positiven Zwischenbericht im Haushaltsplanverfahren 2027 bereitgestellt werden.
- Die Ressourcen für das Projekt werden dem Amt für Digitalisierung und Organisation zugewiesen, die Finanzierung im Jahr 2025 erfolgt aus dem PSP-Element „Organisationsentwicklung“ (1.100.11.1.2.01.01).
- Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2026 bis zu einer Gesamtsumme von 050.000 EUR im Innenauftrag „Aufgaben-Struktur-Konsolidierung“ (101011120002) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt zum Beispiel i.H.v. bis zu 525.000 EUR aus Mehrerträgen in den PSP-Elementen 1.100.11.1.3.03 „Steuerveranlagung“ (Sachkonto 3562 4000) i.H.v. bis zu 350.000 EUR sowie 1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“ (Sachkonto 356*) i.H.v. bis zu 175.000 EUR. Die Vorfinanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen in dieser Höhe wird über die Kostenstelle „unterjährige Finanzierung formale Deckung Ergebnishaushalt“ (109862000) sichergestellt. Nach Anordnung der Mehrerträge, spätestens mit Abschluss des Haushaltsjahres 2026 wird die Kostenstelle bereinigt. Die weitere Deckung i.H.v. 525.000 EUR erfolgt i.H.v. 300.000 EUR durch PSP-Element „Organisationsentwicklung“ (1.100.11.1.2.01.01) und i.H.v. 225.000 EUR durch das PSP-Element „Personalangelegenheiten“ (1.100.11.1.2.02).
- 10% der im Rahmen des ASK-Prozesses erzielten Ergebnisbeiträge verbleiben in der Verwaltung und stehen zweckgebunden für Organisationsentwicklung und Digitalisierung zur Verfügung.
- Die für die weitere Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel im Jahr 2027 werden nach einem positiven Zwischenbericht durch das Amt für Digitalisierung und Organisation im Rahmen der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2027/2028 eingeplant. Über die Bereitstellung weiterer notwendiger Mittel für die Haushaltsjahre 2027/2028 wird im Rahmen der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2027/2028 auf der Basis der bis dahin erreichten Ergebnisse auf einer Bewertung durch Verwaltung und Stadtrat entschieden.
- Im Rahmen der ASK werden alle bestehenden Organisationseinheiten hinsichtlich ihrer Größe, Aufgabenlast und Führungsstruktur untersucht mit dem Ziel, maßstäblich und aufgabengerecht vergleichbare Organisationseinheiten zu schaffen.
- Die Analyse aus dem ASK erfolgt transparent und unter Beteiligung der betroffenen Bereiche. Ergebnisse mit struktureller oder haushaltswirksamer Relevanz werden dem zuständigen Ausschuss beratend sowie dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Zur Messbarkeit des Erfolgs des ASK-Prozesses wird ein klarer Zielwert formuliert: Mindestens 15 digitalisierte Kernprozesse bis 2027. Die Verwaltung legt hierzu im Zwischenbericht 2026 eine Prozessauswahl und Umsetzungsplanung vor.
- Risikostrategie: Um eine Überlastung der Verwaltung zu vermeiden, wird im Rahmen des ASK-Prozesses eine Priorisierung operativer Aufgaben vorgenommen. Ziel ist es, Veränderung verantwortungsvoll zu ermöglichen ohne zusätzliche Überforderung im Alltag der Mitarbeitenden.
- Der ASK-Prozess wird evaluiert, um Wirkung, Akzeptanz und Lernprozesse sichtbar zu machen.
- Der Oberbürgermeister verwendet sich in seiner Funktion als Städtetagspräsident ausdrücklich für die medienbruchfreie effiziente Verwaltung sowie gesetzgeberische Entlastungen beim Datenabgleich zur Prozessvereinfachung bei der Umsetzung von Bundesgesetzen.
Begründung:
Unsere Verwaltung kann selbst denken – diese Ressourcen müssen umfassend genutzt werden.
Die Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) ist eine notwendige und weitreichende Reform, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung langfristig zu sichern. Dabei darf es jedoch nicht allein um Einsparung gehen, sondern vor allem um kluge Steuerung, strukturelle Weiterentwicklung und den Erhalt öffentlicher Verantwortung. Notwendig ist eine nachhaltige Strategie, die die Verwaltung in ihrer Kompetenz stärkt, statt Arbeit zu verdichten oder auszulagern.
Durch die Bildung eines ressortübergreifenden Inhouse Consulting Teams unter einer internen Projektleitung soll sichergestellt werden, dass gewonnene Wissen in der Stadtverwaltung erhalten bleibt und der Wandel aus der Verwaltung heraus gestaltet wir. So wird Know-how in der Verwaltung gebunden, vernetzt und über die Projektlaufzeit hinaus gesichert.
Externe Beratung wird zur methodischen Unterstützung, Prozessstrukturierung und neutrale Begleitung eingesetzt.
Ein zielgerichtetes Anreizsystem soll geschaffen werden: Ergebnisbeiträge verbleiben anteilig in der Verwaltung und werden zweckgebunden für Digitalisierung und Prozessentwicklung verwendet. Damit entsteht ein Anreiz für Qualitätsverbesserung und nicht für bloße Kürzungen. Zusätzlich werden qualitative Verbesserungen wie z. B. kürzere Durchlaufzeiten oder reduzierte Schnittstellen mitberücksichtigt. Eine begleitende Evaluation stellt sicher, dass Wirkung, Akzeptanz und Lerneffekte nachvollziehbar werden und in die weitere Haushaltsplanung einfließen.
Nicht zuletzt wollen wir die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die diese Veränderungen tragen: Mitarbeitende, die täglich das Funktionieren der Stadt sichern. Deshalb fordern wir eine strategische Risikosteuerung und ein Anreizsystem, das nicht pauschale Selbstverwendung, sondern gezielte Reinvestition in Digitalisierung und Prozessqualität vorsieht. Ergänzt wird dies durch klare Erfolgsindikatoren, sowie eine begleitende Evaluation zur Bewertung von Wirkung und Akzeptanz.
Ziel ist eine nachhaltige, realistische und beteiligungsorientierte Konsolidierung, die nicht nur kurzfristige Einsparungen erzielt, sondern die Verwaltung modern und zukunftsfähig aufstellt.
Beschluss der Ratsversammlung am 25. Juni 2025
Der Änderungsantrag wurde von einer breiten Mehrheit des Stadtrates (Enthaltung Linke), mit 11 Zustimmungen abgelehnt.