Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West“; Stadtbezirk: Nordwest, Ortsteil: Lützschena-Stahmeln; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Änderungsantrag zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Industriegebiet unter folgenden Maßgaben zu entwickeln:
    • die verkehrliche Erschließung erfolgt unter der Maßgabe der Zielsetzungen zum Modal Split im Masterplan Mobilität Nordraum, eine weitere Optimierung im Sinne der gesamtstädtischen Zielsetzung des Modal Split wird angestrebt.
    • bei Flächenentwicklung und Ansiedlung werden die konzeptionellen Zielsetzungen „Grüner Gewerbegebiete“ insbesondere hinsichtlich flächeneffizienter, klimaangepasster und kreislauffähiger Bauweisen der Nutzung erneuerbarer Energien sowie energetischer Synergieeffekte verfolgt.

Begründung:

In Begründung der Vorlage, Seite 5 wird ausgeführt: 'Aufgrund der Rahmenbedingungen wurde im Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan Nr. 422 die Reduktion des MIV um 25 % zum Status quo als nicht realistisch eingeschätzt. Es wurde daher in den weiteren Betrachtungen von einem Abschlag um 15 %, und damit einem MIV-Anteil von 66 % ausgegangen.“ Die längst im Masterplan Mobilität Nordraum beschlossenen Zielsetzungen des Modal Split von 30% ÖPNV, 14% Rad und 56% PKW müssen bestehen bleiben. Es ist nicht mehr zeitgemäß, hier weiter zu Gunsten der PKW-Nutzung die Ziele zu verändern, da der Nordraum den Gesamtverkehr auch aufnehmen und abwickeln muss. Moderne Gewerbegebiete müssen für die Arbeitnehmer*innen auch ohne eigenen PKW erreichbar sein, da nur rund 30% der Bevölkerung überhaupt ein Auto besitzen. Zudem verfolgt die Stadt Leipzig das Ziel der Klimaneutralität. Die Stärkung des Umweltverbunds im Nordraum läuft und sollte nicht behindert werden.

Die Entwicklung eines vollständig neuen Industriegebiets bietet die Chance, im Sinne der Beschlusslagen zur Entwicklung Grüner Gewerbegebiete und der nachhaltigen und flächensparenden Entwicklung von Gewerbegebieten (vgl. VII-A-07859 und VII-A-08011) eine nachhaltige Entwicklung zu betreiben. Sowohl in der Erschließung als auch in der Ansiedlung der Unternehmen kann auf eine flächeneffiziente, klimawandelangepasste und kreislauffähige Bauweise, z.B. durch Nutzungsstapelung, Dach- und Fassadengrün und Nutzung nachwachsender und wiederverwendbarer Baustoffe geachtet werden. Zudem ist eine nachhaltige und synergetische Nutzung der Energie- und Stoffströme im Industriegebiet (vgl. den Symbiosis Industriepark in Kalundborg, DK u.a.) eine weitere Zielsetzung, um unter Einschluss erneuerbarer Energie ein möglichst klimaneutrales Energiegebiet im Sinne der Zielsetzungen des EKSP 2030 zu ermöglichen.

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