Änderungsantrag zur Beschlussvorlage: “Bebauungsplan Nr. 430 „Delitzscher Straße/Dübener Landstraße - Nutzungsarten“; Stadtbezirk: Nord, Ortsteil: Eutritzsch; Aufstellungsbeschluss"

Änderungsantrag vom 19. Februar 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet mit den in der Begründung zum Bebauungsplan genannten Zielen wird beschlossen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens alle Optionen für die Errichtung von Wohnraum zu prüfen und diese bei Vorliegen der Voraussetzung entsprechend auszuschöpfen.

Begründung:

Gemäß der grundsätzlichen Zielsetzungen des wohnungspolitischen Konzepts und des erheblichen Bedarfs, sind alle Potentiale für zusätzlichen Wohnraum auszuschöpfen. Neben der geplanten gewerblichen Nutzung im B-Plangebiet ist angesichts von vorhandener Wohnbebauung im Umfeld des B-Plangebiets grundsätzlich eine zumindest ergänzende Wohnnutzung denkbar. Diese kann ggf. am Blockrand und/oder in Kombination mit einer Stapelung realisiert werden. Konkrete baurechtliche Optionen sind des Weiteren zu prüfen.

 

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