Änderungsantrag zum BSW-Antrag „Wahlwerbung begrenzen“ VIII-A-00953

Änderungsantrag vom 25. November 2025

gemeinsamer Änderungsantrag mit SPD und DIE LINKE

Link zum Ändderungsantrag im Ratsinformationssystem

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aufbauend auf dem ersten gemeinsamen Arbeitstermin mit den Fraktionen vom 4. September 2025, zeitnah weitere Verhandlungen zu führen. Ziel ist eine Überarbeitung der Wahlwerbesatzung, die

  • die Ordnung der Wahlwerbung im öffentlichen Raum zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Straßenbildes vorsieht;
  • eine Begrenzung der Wahlwerbung im öffentlichen Raum an den vorgesehenen Orten regelt;
  • dabei die Erfordernisse der unterschiedlichen Wahlen differenziert berücksichtigt;
  • eine umweltfreundlichere und ressourcenschonendere Wahlwerbung ermöglicht.

Die Stadtverwaltung nimmt mit den Fraktionen des Stadtrates umgehend weiterführende Gespräche auf, um bis spätestens Ende des ersten Quartals 2026 eine Änderungssatzung zur Wahlwerbesatzung vorzulegen.

 

Begründung:

Seit einigen Monaten, noch vor Einreichung des Antrages VIII-A-00953 fanden erste Gespräche zur Thematik und Zielstellung zwischen einzelnen Fraktionen statt.

Beim dann offiziellen und fraktionsübergreifenden Arbeitstermin, initiiert durch die Stadtverwaltung auf Bitten der Fraktionen, am 4. September 2025 zur Änderung der Wahlwerbesatzung wurde deutlich, dass die Mehrheit der Fraktionen einer Begrenzung der Wahlwerbung grundsätzlich offen gegenübersteht, sofern rechtliche Vorgaben eingehalten und die Gleichbehandlung der Parteien gewahrt bleibt.

Eine differenzierte Plakatbegrenzung, abgestimmt auf die jeweilige Wahl und unter Berücksichtigung der Stadtgebiete, kann zur Müllvermeidung, Wiederverwendung von Materialien und Verbesserung des Stadtbildes beitragen.

Die Einführung umweltfreundlicherer und ressourcenschonenderer Wahlwerbeformen entspricht den Zielen nachhaltiger Stadtentwicklung und dem Anspruch vieler Fraktionen, das öffentliche Interesse an einer verantwortungsvollen Wahlkampfgestaltung umzusetzen. Hieran soll künftig konkret gearbeitet werden.

Der Beschluss soll den begonnenen Dialog verstetigen, die Zielsetzung einer konstruktiven und verbindlichen Lösung aller Fraktionen stärken und die Verwaltung in ihrer Moderationsrolle unterstützen.

Zurück