Änderungsantrag zum BSW-Antrag "Wahlwerbung begrenzen"

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aufbauend auf dem ersten gemeinsamen Arbeitstermin mit den Fraktionen vom 4. September 2025, zeitnah weitere Verhandlungen zu führen. Ziel ist es, eine gemeinsame Überarbeitung der Wahlwerbesatzung zu erarbeiten, die  

  •     eine spürbare Reduzierung der Plakatierung im öffentlichen Raum während Wahlkampfzeiten vorsieht,
  •     nach den unterschiedlichen Wahlen differenziert und damit passgenau gestaltet ist,
  •     eine umweltfreundlichere und ressourcenschonendere Wahlwerbung ermöglicht,
  •     unter Wahrung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere der durch das Bundesverfassungsgericht geschützten Meinungs- und Wahlkampfrechte steht.

Dabei sind die vom Verwaltungsstandpunkt formulierten rechtlichen Grenzen zu beachten und ist gleichzeitig den Wunsch nach einer pragmatischen Lösung zur Minimierung der Plakatflut und zur Schonung städtischer Ressourcen gemeinschaftlich zu verfolgen.

Begründung

Seit einigen Monaten, noch vor Einreichung des Antrages VIII-A-00953 fanden erste Austauschgespräche zur Thematik und Zielstellung zwischen einzelnen Fraktionen statt.
Beim dann ersten offiziellen und fraktionsübergreifenden Arbeitstermin, initiiert durch die Stadtverwaltung auf Bitten der Fraktionen, am 4. September 2025 zur Änderung der Wahlwerbesatzung wurde deutlich, dass die Mehrheit der Fraktionen einer Begrenzung der Wahlplakatierung grundsätzlich offen gegenübersteht, sofern rechtliche Vorgaben eingehalten und die Gleichbehandlung der Parteien gewahrt bleibt. Eine differenzierte Plakatbegrenzung, abgestimmt auf die jeweilige Wahl und unter Berücksichtigung der Stadtgebiete, kann zur Müllvermeidung, Wiederverwendung von Materialien und Verbesserung des Stadtbildes beitragen. Die Einführung umweltfreundlicherer und ressourcenschonenderer Wahlwerbeformen entspricht den Zielen nachhaltiger Stadtentwicklung und dem Anspruch vieler Fraktionen, das öffentliche Interesse an einer verantwortungsvollen Wahlkampfgestaltung umzusetzen. Der Beschluss soll den begonnenen Dialog institutionalisieren, die Zielsetzung einer konstruktiven und verbindlichen Lösung aller Fraktionen stärken und die Verwaltung in ihrer Moderationsrolle unterstützen.

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