Änderungsantrag zum CDU-Antrag "Satzung zur Fraktionsfinanzierung anpassen"
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der CDU-Fraktion wird ersetzt:
- 5 Absatz 7 der Satzung zur Fraktionsfinanzierung wird wie folgt geändert:
Die Finanzierung von Praktika oder Freiwilligendiensten aus dem Personalbudget ist möglich. Dafür wird jeder Fraktion zweckgebunden Jeder Fraktion wird ein Betrag von zusätzlich bis zu 10.000 EUR jährlich zur Verfügung gestellt, der für diesen Zweck oder im Rahmen der allgemeinen Personalmittel eingesetzt werden kann.
Begründung:
Durch die Änderung soll den Fraktionen Flexibilität in der Mittelverwendung ermöglicht werden. Das ursprünglich verfolgte Ziel, die Mittel zweckgebunden für Freiwilligendienste zu verwenden ist zumindest derzeit aufgrund der Verweigerungshaltung der Landes- und Bundesregelungen nicht gegeben. Fraktionen werden in Sachsen (im Gegensatz zu bspw. Sachsen-Anhalt) nicht als Einsatzstellen für Freiwilligendienste zugelassen, weder für Bundesfreiwilligendienste, noch für ein über die Landesebene regulierte Freiwilliges politisches Jahr (FSJ-Politik). Somit lässt die Formulierung lediglich eine zweckgebundene Verwendung für Praktika zu. Eine geringfügige Beschäftigung, ein Werkstudium, eine Honoraraufgabe oder schlichtweg eine zeitweise Erhöhung der Arbeitszeit der festangestellten Mitarbeitenden ist momentan nicht möglich, soll aber im Sinne der Fraktionen flexibilisiert und zielgerichtet ermöglicht werden.
Die angestrebte Änderung der Fraktionsfinanzierungssatzung ist haushaltsneutral, da die Mittel nicht erhöht werden. Dies unterscheidet den Vorschlag von dem der CDU-Fraktion, die in bestimmten Fällen eine Erhöhung der Stellenanteile im Tarif des öffentlichen Dienstes vorsieht. Es handelt sich um eine festgeschriebene Summe, die keiner Dynamisierung unterliegt, und die bereits jetzt im Haushaltsplan berücksichtigt wird. Die Flexibilisierung der Mittelverwendung kommt allen Fraktionen zu Gute und heilt eine fälschliche Annahme zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Satzung.