Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Ankauf und Verkauf von Grundstücken zur Stadtentwicklung

Gemeinsamer Antrag der Stadträte Dr. Tobias Peter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Mathias Weber (die Linke) und Stadträtin Feichtinger (SPD)

Beschlussvorschlag

  1. Im Haushaltsjahr 2024 wird 1 Mio. EUR zusätzlich für den Ankauf von Grundstücken zur Stadtentwicklung bereitgestellt. Dieser Haushaltsansatz unterliegt zunächst einer Haushaltssperre.
  2. Im Haushaltsjahr 2024 wird eine Verpflichtungsermächtigung, kassenwirksam in 2025 i. H. v. 1,5 Mio. EUR bereitgestellt.
  3. In der Mittelfristigen Haushaltsplanung ab dem Jahr 2025 erfolgt eine haushaltsneutrale Abbildung. Infolge dessen werden Auszahlungsansätze und Einzahlungsansätze i. H. v. 1,5 Mio. EUR geplant.

Für die Realisierung der Stadtentwicklung auf Basis eines bis zum III. Quartal 2023 vorzulegenden Umsetzungskonzepts stellt der Stadtrat die im Beschlussvorschlag genannten Planansätze zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Summe setzt die Verwaltung in die Lage, bei mehreren Objekten gleichzeitig in Ankaufsverhandlungen zu treten und angesichts knapper Zeitfristen zügig reagieren zu können. Zielsetzung soll in der Regel der Zwischenerwerb und die anschließende Weitergabe an Ankaufträger wie Genossenschaften, LWB und Kleingenossenschaften sein.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 14.12.2023

Noch nicht begonnen

Die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mio. EUR erfolgt beschlussgemäß erst im Haushaltsjahr 2024.

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