Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Bewohnerparken in Leipzig ausweiten

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Freibeuter

Beschlussvorschlag:

Die Mittel für Einführung und Umsetzung von Bewohnerparken sowie der Schaffung von rechtssicheren Lösungen für Erwerbstätige in diesem Gebiet werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 60.000 EUR erhöht.

 

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 05.07.2023

in Arbeit

In den Gebieten Zentrum-West (Gebiet südlich der Jahnallee) und Zentrum-Süd (Erweiterung Bewohnerparken Musikviertel) wurden Parkraumanalysen durchgeführt. Auf Grund laufender Prüfung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einschätzung erfolgen, in welchen Gebieten die Ergebnisse der Untersuchungen ein Bewohnerparken zulassen. Aufbauend auf den Erkenntnissen der beiden durchgeführten Analysen wurden Anpassungen in den Aufgabenstellungen für die folgenden Parkraumanalysen vorgenommen. Es handelt sich dabei um die Gebiete Bachstraßenviertel, Seeburgviertel und Graphisches Viertel. Die Vorbereitungen dieser drei Analysen sind nahezu abgeschlossen und die Untersuchungen sollen noch in diesem Kalenderjahr durchgeführt werden. Die finanziellen Mittel hierfür sind bereits im Haushalt berücksichtigt. Weiterhin sollen noch in diesem Jahr gemäß des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie die Untersuchungen zum Langfristkonzept Ruhender Verkehr begonnen werden.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 02.05.2024

in Arbeit

Sachstand:

Die Parkraumanalysen in den Gebieten Zentrum-West und Zentrum-Süd, im Bachstraßenviertel, im Graphischen Viertel sowie im Seeburgviertel wurden im Kalenderjahr 2023 durchgeführt. Für alle Gebiete laufen im Moment noch letzte Abstimmungen zwischen Verwaltung und den beauftragten Büros. Die Fertigstellung der Ergebnisse soll im ersten Halbjahr 2024 erfolgen. Danach kann die Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen für Bewohnerparken in diesen Gebieten erfolgen.

Das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel wurde umgesetzt. Hier ist derzeit noch eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen anhängig.

Die Bearbeitung des Langfristkonzeptes Ruhender Verkehr soll in den kommenden Monaten erfolgen und die Ergebnisse werden im Jahr 2025 vorliegen. U.a. ist es Bestandteil des Konzeptes Bereiche festzulegen, in denen die Einführung von Bewohnerparken untersucht werden soll, sowie die Prüfung einer zeitlichen Einordnung für diese Untersuchungen.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 06.06.2025

in Arbeit

Sachstand:

In den Gebieten Zentrum-West und Zentrum-Süd, im Bachstraßenviertel, im Graphischen Viertel sowie im Seeburgviertel wurden im Kalenderjahr 2023 Parkraumanalysen durchgeführt. 2024 wurden diese von den entsprechenden Ingenieurbüros fertiggestellt und der Stadtverwaltung zur weiteren Prüfung übergeben.

Für das Gebiet Zentrum-West, den nördlichen Teil des Zentrum-Süd und für das Bachstraßenviertel ist abzusehen, dass eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden kann und soll, um dem Parkdruck durch Fremdparker zu begegnen und die Chance für die Bewohner auf einen wohnungsnahen Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum zu verbessern. Über den konkreten zeitlichen Horizont der praktischen Einführung wird sich derzeit in der Verwaltung abgestimmt, hier sind noch mehrere Schritte zu gehen, die verkehrsrechtliche Prüfung der Untersuchungsergebnisse, verkehrsrechtliche Anordnung, Konzeption der standortkonkreten Ausgestaltung, Stadtratsbeschluss sowie Beauftragung der Realisierung mit Beschilderung und Parkautomaten, die eine entsprechende Zeit in Anspruch nehmen. Da für die Einrichtung letztlich auch Haushaltsmittel in sechsstelliger Größenordnung notwendig sind, ist mit einer tatsächlichen Einführung erst ab 2027 zu rechnen. Für das Graphische Viertel und das Seeburgviertel sind momentan keine Kapazitäten vorhanden.

Des Weiteren soll im Rahmen des Langfristkonzeptes Ruhender Verkehr (LFK) ein Vorschlag erarbeitet und schließlich vom Stadtrat beschlossen werden, im welchem Umgriff bzw. Stadtgebiet eine allgemeine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden soll. Regelungen zum Bewohnerparken bleiben dabei erhalten bzw. kann die Einführung von Bewohnerparkgebieten zusätzlich zur allgemeinen Bewirtschaftung stattfinden.

 

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