Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: "Bündnis für bezahlbares Wohnen" fördern - Einrichtung Stellenpool

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Kontext des von der Stadt Leipzig initiierten "Bündnis für bezahlbares Wohnen" ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgend 125.000 EUR zur Förderung von Personalstellen mit dem Schwerpunkt "Monatlicher Pool KdU-fähiger Wohnungen" auszureichen.

Begründung

Der Anteil der Leipziger*innen mit Marktzugangsschwierigkeiten beim Wohnen, die trotz Wohnberechtigungsschein keine Wohnung finden, ist zuletzt signifikant gestiegen: „Zu den Haushalten mit Marktzugangsschwierigkeiten zählen insbesondere wohnungslose und obdachlose Personen & Personen, die eine schlechte Mietgeschichte aufweisen (z. B. Mietschulden) & Abhängigkeitskranke und psychisch kranke Personen, & Menschen mit Migrationshintergrund & Familien mit mehr als fünf Personen & Personen aus stationären Einrichtungen (z. B. Haft, Klinik, Jugendhilfe). Von den 1.700 Haushalten, denen im Jahr 2021 ein Wohnberechtigungsschein erteilt wurde, wurden bis Ende Juni 2022 insgesamt 715 Haushalte mit neuem Wohnraum versorgt. Das entspricht 41,2 % (2020: 51,5 %).“ [Quelle: Sozialreport der Stadt Leipzig, Seite 34].

Um monatlich mehr Wohnungen für umzugswillige Leipziger*innen mit Marktzugangsschwierigkeiten mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung zu haben, braucht es eine neue Koordinationsstelle, ausgestattet mit zwei Vollzeitstellen im "Bündnis für bezahlbares Wohnen", um im Zusammenspiel mit den starken und vielfältigen Akteuren im "Bündnis für bezahlbares Wohnen" einen zusätzlichen Pool preiswerter Wohnungen regelmäßig zu akquirieren.

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