Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: „Bürger- und Akteursbeteiligung“ weiter verstetigen – Teil II - Sachmittel

Beschlussvorschlag

Um die „Bürger- und Akteursbeteiligung“, insbesondere bei mehrstufigen Beteiligungsverfahren für sogenannte „besondere Vorhaben“, weiter zu verstetigen und innerhalb der Stadtverwaltung weiter zu professionalisieren, werden zu den beschlossenen 3,0 VzÄ in sechs Ämtern/Dezernaten in 2023 insgesamt 100.000 € und ab 2024 je 50.000 EUR pro Dezernat (300.000 EUR) an Sachmittel für Beteiligungsverfahren eingestellt.

Begründung

Sowohl Pandemie und Klimawandel bzw. -schutz als auch die „wachsende Stadt“ mit ihren vielseitigen Herausforderungen verlangen stets beste „Bürgerbeteiligung“ der Stadt bei ihren Vorhaben. Digitale wie analoge Beteiligungsverfahren sowie eine zielgerichtete wirksame Kommunikation sind weiter innovativ wie experimentell eine Herausforderung unserer Zeit. Um allen Leipziger*innen Teilhabe am städtischen Gestaltungsprozess zu ermöglichen, sieht unsere Fraktion in diesem Antrag einen Schwerpunktbereich.
Beste „Bürgerbeteiligung“, ob analog oder/und digital, funktioniert unseres Erachtens nur so, wenn die unten genannten wesentlichen sechs Ämter/Dezernate analog der Einrichtung des Referates „Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz“ um je eine halbe VzÄ gestärkt werden und sich diese mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit sowie Beteiligungsformen und -konzepten in gemeinsamer Rückkopplung zur Koordinierungsstelle „Leipzig Weiterdenken“ sowie dem Begleitgremium Bürgerbeteiligung & bürgerschaftliches Engagement mit Beteiligungsfragen und -konzepten zielwirksam auseinandersetzen.
Wir können uns folgende zu verstärkende Ämter/Dezernate vorstellen: Amt für Wohnungsbau und Städtebauförderung, Stadtplanungsamt, Verkehrs- und Tiefbauamt, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Dezernat Finanzen (Bürgerhaushalt), Kulturamt.

 

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