Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung; Begrünung von Innenhöfen (Neufassung zu den Anträgen A 0055/24 und A 0164/23/24)
gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD
Link zum Antrag im VII-HP-08723 Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag
Für ein Förderprogramm von Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren werden 300.000 EUR für 2024 in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Zuwendungsempfänger können sowohl Vermieter*innen als auch Einzelpersonen oder Mietergemeinschaften für niedrigschwellige Maßnahmen sein. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie wird dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt. Eine gegenseitige Deckung des Budgets mit der Gründachförderung soll geprüft werden, damit Mittel ggf. nicht verfallen.
Blockabstimmung 53/11/0
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 02.10.2024
Sachstand:
Die für die Förderung von Entsiegelung beschlossenen Mittel von 300.000 Euro wurden 2024 übertragen. Eine Verstetigung dieser Mittel im HH 2025/2026 wurde beantragt. Die akkumulierten Mittel von insgesamt 800.000 Euro (bisherige Untersetzung der Gründachförderung von 500.000 Euro + zusätzliche 300.000 € Entsiegelungsförderung) sollen zukünftig in ein zusammenfassendes kommunales Förderprogramm für Gründächer, Fassadenbegrünung und Entsiegelungsmaßnahmen bzw. Innenhofbegrünungen zusammenfließen. Dieser Prozess befindet sich derzeit in der Abstimmung.
Nächster Termin Beschlusskontrolle: 10/2025
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 30.10. 2025
in Arbeit
Sachstand:
- In der Ratsversammlung am 16.04.2025 wurde das Förderprogramm der Stadt Leipzig Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel beschlossen (VII-DS-10612). Dieses beinhaltet auch die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen.
- Zur finanziellen Untersetzung des Förderprogrammes wurden in den Entwurf des HH 2025/2026 akkumulierte Mittel in Höhe von 800.000 Euro (bisherige Untersetzung der Gründachförderung von 500.000 Euro + zusätzliche 300.000 € Entsiegelungsförderung) eingestellt. Um den Auflagen gerecht zu werden, die mit der Genehmigung des HH 2025/2026 durch die Landesdirektion erteilt wurden, konnten von dem vorgesehenen Betrag abweichend für das Förderprogramm für das Jahr 2025 lediglich 300.000 € zur Verfügung gestellt werden, die zudem für die Förderung von Gründächern verwendet werden sollen. Inwieweit im Jahr 2026 Mittel bereit stehen werden ist noch in verwaltungsinterner Klärung.
Nächster Termin Beschlusskontrolle: 07/2026