Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm Nachhaltiges Bauen einrichten
Beschlussvorschlag
- Zur Unterstützung nachhaltigen Bauens (Erstellung von Lebenszyklusanalysen, beispielhafte Planung nachhaltigen Bauens und Einsatz nachhaltiger Baustoffe) werden durch die Stadt Planungs- und Baugrundsätzen für nachhaltiges Bauen definiert.
- Zusätzlich erfolgt die Erarbeitung einer nachhaltigen Variante (z.B. Holz(hybrid)bau) und einer Variante im Sinne des "cradle to cradle"-Ansatzes (Berücksichtigung des gesamten Stoffkreislaufs) für 4-6 laufende kommunale Typen-Bauvorhaben. Von diesen Pilotbauten können Grundsätze für das nachhaltige Bauen für kommunale Typenbauten als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung abgeleitet werden.
- Weiterhin soll die Beauftragung eines Modells zur Ökobilanzierung von Teilmaßnahmen (Begrünungs-, Verschattungs-, Bewässerungsmaßnahmen) erfolgen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 10.04.24
in Arbeit
Beschlusspunkt 1:
In der Ratsversammlung am 29.02.2024 wurde die aktualisierte Energieleitlinie der Stadt Leipzig beschlossen. Der neue Leipziger Energie- und Baustandard für kommunale Liegenschaften wird seit Beschlussfassung angewendet.
Beschlusspunkt 2:
Die Verwaltung verfügt über Pilotbauten in nachhaltiger Bauweise (z.B. Holzbauten siehe auch Umsetzungsstand VII-A-02664-NF-02 Holzbauoffensive). Im Zusammenhang mit dem Beschluss Zirkuläres Bauen wird zudem die Wiederverwendbarkeit von Baumaterialien eines Leipziger Schultypenbaus geprüft (siehe auch Umsetzungsstand VII-A-08520-NF-01 Zirkuläres Bauen). Der Stoffkreislauf spielt außerdem eine wichtige Rolle bei der Nachhaltigkeitszertifizierung von Baumaßnahmen (siehe auch Beschlusspunkt 3).
Beschlusspunkt 3:
Die Beauftragung eines Modells zur Ökobilanzierung von Teilmaßnahmen (Begrünungs-, Verschattungs-, Bewässerungsmaßnahmen) ist noch nicht erfolgt. Entsprechend EKSP 2030 legt die Verwaltung bis zum 31.12.2024 ein Bewertungssystem und einen Zertifizierungsstandard fest, um ab 01.01.2025 Pilotprojekte ab der Bedarfsplanung mit Hilfe des Leitfadens aufstellen zu können. Einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit werden Teil der Gesamtbetrachtung.