Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderung in den Bereichen Soziales, Migration, Gesundheit und Vielfalt

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD

Beschlussvorschlag

1. Sozialamt:
Zur Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege im Bereich des Sozialamtes wird ein zusätzlicher Betrag von jeweils 480.000 EUR für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt. Dies entspricht einer Dynamisierung von insgesamt 10 Prozent und damit etwa der Inflationsrate des Jahres 2022. Zusätzlich werden zum Ausgleich des finanziellen Defizites der Telefonseelsorge Leipzig je 20.000 EUR in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt.

2. Referat Integration und Migration:
Für das Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Referates Integration und Migration wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein zusätzlicher Betrag von jeweils 21.500 EUR eingestellt. Dies entspricht einer Dynamisierung von insgesamt 5 Prozent. Die zusätzlichen Mittel sollen lediglich für Steigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden dürfen. Ein Stellenaufwuchs soll darüber nicht finanziert werden. Für die Jahre 2025 ff. wird eine Dynamisierung i.H.v. 2,5 Prozent eingeplant.

3. Gesundheitsamt:
Das Budget für die Förderung von Vereinen und Verbänden wird im Gesundheitsamt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zusätzlich um je 21.250 EUR aufgestockt. Dies entspricht einer Dynamisierung von jeweils 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die zusätzlichen Mittel sollen lediglich für Steigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden dürfen. Ein Stellenaufwuchs soll darüber nicht finanziert werden.

4. Referat Gleichstellung von Mann und Frau:
Für das Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Referates Gleichstellung von Mann und Frau wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein zusätzlicher Betrag von jeweils 5.050 EUR eingestellt. Dies entspricht einer Dynamisierung von insgesamt 5 Prozent. Die zusätzlichen Mittel sollen lediglich für Steigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden dürfen. Ein Stellenaufwuchs soll darüber nicht finanziert werden. Für die Jahre 2025 ff. wird eine Dynamisierung i.H.v. 2,5 Prozent eingeplant.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 30.06.2023

in Arbeit

zu Beschlusspunkt 1:

Sozialamt: Die Erhöhung des Fördermittelbudgets im Sozialamt für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 480.000 Euro zur Deckung von zusätzlichen Tarif-, Inflations-, Betriebs- und Energiekostensteigerungen ist erfolgt.  Aus diesem Budget erhalten die Träger im Jahr 2023 zusätzlich einen gestaffelten steuer- und abgabefreien Inflationsausgleich sowie die SuE-Zulage analog dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Zusätzlich werden nachgewiesene Betriebs- und Energiekostensteigerungen gefördert.

Für das Jahr 2024 sollen ebenfalls analog dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Inflationsausgleich sowie die Tarifsteigerungen ab März 2024 gefördert werden. Auch nachgewiesene Betriebs- und Energiekostensteigerungen sollen gefördert werden. Ob eine Förderung der SuE-Zulage in 2024 weiterhin möglich ist kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden, da dies vom Gesamtumfang der beantragten Fördermittel für das Jahr 2024 abhängig ist.

Gesundheitsamt: Zum Ausgleich des finanziellen Defizites der Telefonseelsorge Leipzig wurden je 20.000 EUR in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Der Antrag der Diakonie Leipzig für das Jahr 2023 liegt dem Gesundheitsamt zur Bearbeitung vor. Sobald der Doppelhaushalt 2023/2024 durch die Landesdirektion genehmigt wurde, wird der Bescheid unverzüglich versandt und dem Antragssteller zugestellt.

zu Beschlusspunkt 2:

Referat Migration und Integration: Die zusätzlichen Mittel in Höhe von jeweils 21.500 Euro wurden in den Haushalt des Referats für Migration und Integration für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 konnten die zusätzlichen Mittel bereits zweckentsprechend verwendet werden, in dem weitere bereits fristgemäß eingegangene Anträge auf Gewährung einer städtischen Zuwendung, welche das bis dato zur Verfügung stehende Budget überstiegen hatten, berücksichtigt werden konnten. Mit dem FA SGV wurde das Einvernehmen über die Vergabe zusätzlicher Mittel am 27.03.2023 hergestellt; mit dem Migrantinnen- und Migrantenbeirat bereits am 09.03.2023. Die Vergabeliste kann öffentlich auf der Seite der Stadt Leipzig eingesehen werden (Link).

zu Beschlusspunkt 3:

Gesundheitsamt: Das Budget für die Förderung von Vereinen und Verbänden wurde im Gesundheitsamt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zusätzlich um je 21.250 EUR aufgestockt. Sobald der Doppelhaushalt 2023/2024 durch die Landesdirektion genehmigt wurde, werden die Bescheide unverzüglich versandt und den Antragsstellern zugestellt.

zu Beschlusspunkt 4:

Referat Gleichstellung von Mann und Frau: Die zusätzlichen Mittel in Höhe von jeweils 5.050 Euro wurden in den Haushalt des Referats für Migration und Integration für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt. Im Jahr 2023 sind aufgrund von Steigerungen bei Betriebs- und Peronalkosten keine Anträge eingegangen. Erläuterung: Über die Fachförderrichtlinie für Chancengleichheit werden ausschließlich Projekte finanziert, somit handelt es sich nicht um institutionelle Förderung. Insgesamt ist festzustellen, dass weniger Anträge als in den letzten Jahren eingereicht wurden. Einerseits sind verschiedene, finanziell attraktive Landes-Förderungen für Vereine möglich. Andererseits sind verstärkt Abgänge in Vereinsvorständen zu verzeichnen und dadurch fehlt das ehrenamtlich tätige Personal für Projekte / Anträge.

 

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