Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderung in den Bereichen Soziales, Migration, Gesundheit und Vielfalt
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD
Beschlussvorschlag
1. Sozialamt:
Zur Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege im Bereich des Sozialamtes wird ein zusätzlicher Betrag von jeweils 480.000 EUR für die Jahre 2023 und 2024 eingestellt. Dies entspricht einer Dynamisierung von insgesamt 10 Prozent und damit etwa der Inflationsrate des Jahres 2022. Zusätzlich werden zum Ausgleich des finanziellen Defizites der Telefonseelsorge Leipzig je 20.000 EUR in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt.
2. Referat Integration und Migration:
Für das Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Referates Integration und Migration wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein zusätzlicher Betrag von jeweils 21.500 EUR eingestellt. Dies entspricht einer Dynamisierung von insgesamt 5 Prozent. Die zusätzlichen Mittel sollen lediglich für Steigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden dürfen. Ein Stellenaufwuchs soll darüber nicht finanziert werden. Für die Jahre 2025 ff. wird eine Dynamisierung i.H.v. 2,5 Prozent eingeplant.
3. Gesundheitsamt:
Das Budget für die Förderung von Vereinen und Verbänden wird im Gesundheitsamt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zusätzlich um je 21.250 EUR aufgestockt. Dies entspricht einer Dynamisierung von jeweils 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die zusätzlichen Mittel sollen lediglich für Steigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden dürfen. Ein Stellenaufwuchs soll darüber nicht finanziert werden.
4. Referat Gleichstellung von Mann und Frau:
Für das Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Referates Gleichstellung von Mann und Frau wird für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein zusätzlicher Betrag von jeweils 5.050 EUR eingestellt. Dies entspricht einer Dynamisierung von insgesamt 5 Prozent. Die zusätzlichen Mittel sollen lediglich für Steigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten eingesetzt werden dürfen. Ein Stellenaufwuchs soll darüber nicht finanziert werden. Für die Jahre 2025 ff. wird eine Dynamisierung i.H.v. 2,5 Prozent eingeplant.