Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark stärken
Gemeinsamer Antrag der Stadträte Tobias Peter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Steffen Wehmann (Die Linke):
Beschlussvorschlag:
Um ein gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark zu etablieren, sind 2023 eine Markterkundung und Bürgerbeteiligung sowie ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Die Nutzung des derzeitigen Gebäudes der Stadtreinigung im Mariannenpark ist als Option vorzusehen. Dafür werden in 2023 10.000 EUR und für 2024 35.000 EUR in den Doppelhaushalt der Stadt Leipzig eingestellt.
Begründung:
Der Mariannenpark in Schönefeld erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit. Im Vergleich zu anderen Parks fehlt jedoch eine gastronomische und kulturelle Nutzung, mit der der Erholungsfunktion des Parks und einer zunehmenden Nachfrage im Stadtteil entsprochen werden kann. Für eine solche Nutzung sind verschiedene Varianten, von einem mobilen Angebot in der wärmeren Jahreszeit bis hin zu einer ganzjährigen Nutzung des mitten im Mariannenpark gelegenen derzeitigen Betriebsobjekts der Stadtreinigung (Gartenmeisterbereich 9) mit seiner historischen Architektur und seinem Innenhof, zu prüfen. Bisherige Bemühungen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer führten bisher zu keinem Ergebnis. Auch ein Haushaltsbeschluss für den Haushalt 2021/22 wurde nicht umgesetzt, während das Gebäude in Trägerschaft der Stadtreinigung überging.
Um den Bedarf und die verschiedenen Optionen einer solchen Nutzung systematisch zu erfassen, ist in 2023 eine Markterkundung sowie eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Darauf aufbauend ist ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Dabei soll neben anderen Optionen ausdrücklich eine ggf. temporäre Umnutzung des parkzugewandten Vordergebäudes sowie des Innenhofes des Gartenmeisterbereichs für eine gastronomisch-kulturelle Nutzung einbezogen werden. An den dafür notwendigen Investitionen für eine Nutzung oder Umnutzung städtischer Liegenschaften soll sich die Stadt angemessen beteiligen. Mit dem Vorhaben wird der Zielsetzung des INSEK 2030 sowie des OBM-Arbeitsprogramms Rechnung getragen, benachteiligte Stadtteile zu fördern.
Der Antrag wurde ins reguläre Antragsverfahren verwiesen und wird unterjährig erneut behandelt
Verwaltungsstandpunkt
Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Standorte für mobile, gastronomische Angebote im Mariannenpark bereitzustellen und potentiellen Interessenten aktiv anzubieten.
2. Für den Standort „Haupteingang“ wird eine städtebauliche Untersuchung beauftragt, einschließlich der Prüfung der erforderlichen Erschließungsflächen für die Versorgung und Entsorgung.
Begründung
Der Mariannenpark ist ein bedeutendes Beispiel für einen Volksgarten im architektonischen Stil des frühen 20. Jahrhunderts. Durch die geringen Veränderungen und die umfangreiche Originalsubstanz hat der Park einen hohen Zeugniswert. Wegen seiner Bedeutung steht er als Kulturdenkmal unter Schutz und unterliegt den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes.
Der gesamte Mariannenpark liegt außerdem im Landschaftsschutzgebiet Partheaue-Machern.
Im Rahmen der Erstellung der Denkmalpflegerischen Zielstellung im Jahr 2017 ist eine Untersuchung potentieller Standorte für Gastronomie unter den Gesichtspunkten der Denkmalpflege erfolgt. Zwei Standort haben sich dabei herauskristallisiert:
Standort 1 - Bereich ehemalige Freilichtbühne (Fazit: geeigneter Standort, jedoch Änderung des historischen Erscheinungsbildes und dezentrale Lage)
Standort 2 - Hauptzugang (Schönfelder Allee/Rohrteichstraße) (Fazit: funktionell geeigneter Standort, wenn denkmalpflegerische und gestalterische Prämissen beachtet werden (Freihaltung Hauptachse, symmetrische Gestaltung) städtebaulich ansprechende Lösung und räumliche Fassung des Platzes erforderlich)
Auf dieser Grundlage wird eine städtebauliche Untersuchung mit dem Schwerpunkt für den Standort 2 (Hauptzugang) beauftragt, einschließlich der Prüfung der erforderlichen Erschließungsflächen für die Versorgung und Entsorgung. Parallel dazu sind die notwendigen medientechnischen Erschließungen und deren Folgen eingehend zu prüfen und zu bewerten.
Darauf aufbauend kann bei positivem Prüfausgang und bei Erfordernis ab 2024 eine Bürgerbeteiligung und Markterkundung ergebnisorientiert erfolgen.
Außerdem werden mögliche Standorte für mobile, gastronomische Angebote im Mariannenpark potentiellen Interessenten aktiv angeboten.
Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)
2023 Beginn der Planung
ab 2024 Bürgerbeteiligung und Markterkundung bei Bedarf
Neufassung des Antrages
Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Standorte für mobile, gastronomische Angebote im Mariannenpark bereitzustellen und potentiellen Interessenten bis 30.9.2024 aktiv anzubieten.
2. Für den Standort „Haupteingang“ wird eine bis zum 31.7.2024 vorzulegende städtebauliche und grünordnerische Untersuchung beauftragt. Im Zuge dessen ist die Prüfung eines dauerhaften Standortseinschließlich einer teilweisen Nutzung des Gärtnerhauses und der dafür erforderlichen Erschließungsflächen für die Versorgung und Entsorgung vorzunehmen.
3. Dem Stadtrat ist bis zum 31.12.2024 ein Umsetzungsbericht per Informationsvorlage vorzulegen.
Beschluss der Ratsversammlung am 13. Dezember 2023
Der Antrag wurde im Sinne der Neufassung beschlossen
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 12.03.2024
in Arbeit
Im Oktober 2023 wurde eine städtebauliche Untersuchung mit dem Schwerpunkt für den Standort 2 (Hauptzugang: Rohrteichstraße Ecke Schönefelder Allee) zur Etablierung einer sich der historischen Parkgestaltung unterordnenden gastronomischen Einrichtung beauftragt. Parallel dazu werden die notwendigen medientechnischen Erschließungen und deren Folgen eingehend geprüft und bewertet. Außerdem wird eine Vorprüfung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens (Denkmal- und Naturschutz) durchgeführt.
Desweitern erfolgt die Lokalisierung und Prüfung von möglichen Aufstellflächen für mobile gastronomische Angebote im Mariannenpark unter Berücksichtigung vorhandener Zufahrtsmöglichkeiten.
Darauf aufbauend kann bei positivem Prüfausgang und bei Erfordernis ab Ende 2024 eine Bürgerbeteiligung und Markterkundung ergebnisorientiert erfolgen.
Im Falle einer Umnutzung müsste der Betriebshof umverlegt werden. Da der Mariannenpark aber aufgrund seiner Größe täglich bewirtschaftet werden muss, ist es erforderlich, dass sich der Betriebshof innerhalb der Parkanlage befindet. Kurze Wege sind nachhaltig und sollten als Maßgabe in der Zeit des Klimanotstandes vorausgesetzt werden.
(siehe auch VII-HP-08806 - Gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark stärken (A 0134/23/24))
Weiterhin wird im Rahmen der Untersuchung geprüft, ob es möglich ist, die 1928 geschaffenen und seit Jahrzehnten nicht mehr betriebenen öffentliche Toiletten im nördlichen Teil des Gartenverwaltungsgebäudes wieder als öffentliche Toiletten herzurichten.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 02.05.2024
in Arbeit
Sachstand:
Für den im Dezember 2017 in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege herausgearbeiteten potentiellen Standort 2 (Hauptzugang: Rohrteichstraße Ecke Schönefelder Allee) wurde im Oktober 2023 eine städtebauliche Untersuchung zur Etablierung einer sich der historischen Parkgestaltung unterordnenden gastronomischen Einrichtung beauftragt. Parallel dazu werden die notwendigen medientechnischen Erschließungen und deren Folgen geprüft und bewertet.
Die Ergebnisse werden Ende II. Quartal 2024 dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung vorgestellt.
Desweitern erfolgt die Lokalisierung und Prüfung von möglichen Aufstellflächen für mobile gastronomische Angebote im Mariannenpark unter Berücksichtigung vorhandener Zufahrtsmöglichkeiten.
Die Standorte werden Unternehmen der mobilen Gastronomie im Zuge von Kontakten im Rahmen der Erteilung von Sondernutzungen vom Amt für Stadtgrün und Gewässer, dem das „Marktgeschehen“ gut bekannt ist, aktiv angeboten.
Die Umnutzung des Betriebshofs durch Dritte (auch teilweise) durch das Einbringen einer gastronomischen Einrichtung ist im Sinne des Betriebszwecks nicht möglich und wird vom Eigenbetrieb Stadtreinigung (EB SRL) abgelehnt. Im Falle einer Umnutzung müsste der Betriebshof umverlegt werden. Da der Mariannenpark aber aufgrund seiner Größe täglich bewirtschaftet werden muss, ist es erforderlich, dass sich der Betriebshof innerhalb der Parkanlage befindet. Kurze Wege sind nachhaltig und sollten als Maßgabe in der Zeit des Klimanotstandes vorausgesetzt werden.
Weiterhin wird im Rahmen der oben genannten Standortuntersuchung geprüft, ob es funktionell möglich ist, die 1928 geschaffenen und seit Jahrzehnten nicht mehr betriebenen öffentlichen Toiletten nördlich des Gartenverwaltungsgebäudes am Rand des Betriebshofes des EB SRL wieder als öffentliche Toiletten herzurichten. Voraussetzung dafür wäre eine klare räumliche und funktionelle Trennung von den Flächen des Betriebsgeländes des EB SRL und die Zugänglichkeit der beiden zu aktivierenden Toilettenräume von der Parkseite aus.
Die Aufstellung einer medientechnisch autarken Komposttoilette wird aktuell ebenfalls geprüft.