Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Leerstand mobilisieren für Wohnen, Kultur und gemeinwohlorientierte Nutzungen

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung des Modernisierungs-und Instandsetzungsgebots gemäß § 177 BauGB die Erfassung von Leerständen sowie die niedrigschwellige Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum verbunden mit kulturellen und anderen gemeinwohlorientierten Nutzungen finanziell zu unterstützen. Dafür sind im Haushaltsjahr 2024 zusätzlich 1,0 Mio. EUR bereitzustellen.

Begründung

Bereits im letzten Haushalt wurden Mittel für den o.g. Zweck bereitgestellt, die jedoch aufgrund einer späten Besetzung der zu bearbeitenden Stelle nicht ausgeschöpft wurden. Um die nun besetzte Stelle wirksam werden zu lassen, sind entsprechende Mittel für Modernisierungen und Instandsetzungen bereit zu stellen. In kleinerem Umfang sollen die Mittel auch für die Erfassung von Leerständen, z.B. über ein Leerstandskataster genutzt werden. Neben der notwendigen Identifikation von Leerstand sowie der Beratung und Begleitung von Eigentümer*innen können auch direkte finanzielle Anreize für Modernisierungen und Instandsetzungen einen Beitrag leisten, um Leerstandspotenziale zu heben.

Dabei soll Leerstand für Wohnraum, aber auch für kulturelle Nutzungen wie Ateliers oder Veranstaltungsräume und weitere gemeinwohlorientierte Nutzungen inwertgesetzt werden. Dies soll vorrangig durch Unterstützung von Eigentümer*innen durch eine entsprechende Förderung erfolgen. Ebenfalls finanziert werden sollen notwendige Ersatzvornahmen in Verantwortung der Verwaltung bzw. Durchführung durch kommunale Unternehmen wie der LESG. Sofern möglich sollen durch die bereit gestellten Mittel auch Eigenanteile für die Nutzung von Fördermitteln, z.B. im Rahmen der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau dargestellt werden. Dabei ist im Sinne lebendiger Quartiere die Schaffung von Wohnraum mit der Bereitstellung von Räumen für zusätzliche kulturelle, soziale und andere gemeinwohlorientierte Nutzungen zu verbinden.

Beschluss der Ratsversammlung am 8. Februar 2023

Der Antrag wurde mit einer Präzisierung aber in Höhe von 1 Mio. € in 2024 mit 41/24/1 Stimmen vom Stadtrat beschlossen.

Zurück