Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Projekt "Offener Dialog" zur Beratung psychisch Kranker mobilisieren
Beschlussvorschlag
Der Offener Dialog e.V. wird in das städtische Förderprogramm des Gesundheitsamtes aufgenommen und in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 mit jeweils 80.850 EUR unterstützt. Der Mittelansatz für die Ausreichung von Fördermitteln wird entsprechend aufgestockt. Die Mittel werden zunächst gesperrt. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt in Abhängigkeit einer Co-Finanzierung durch das Land.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 14.07.2023
x in Arbeit
Der Stadtverwaltung liegt noch kein überarbeiteter Antrag des Vereins auf Förderung vor. Überdies steht die Bewilligung der SAB aus, sodass die Mittelsperrung ohnehin noch nicht aufgehoben werden könnte.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 15.11.2023
x in Arbeit
Der überarbeitete Antrag samt angepasster Konzeption des Vereins auf Förderung liegt gegenwärtig zur Bewilligung bei der SAB. Nach Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheides wird die Kofinanzierung i. H. v. 10 % durch die Stadtverwaltung ausgelöst.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 04.06.2024
in Arbeit
Sachstand:
15.11.2023:
Der überarbeitete Antrag samt angepasster Konzeption des Vereins auf Förderung liegt gegenwärtig zur Bewilligung bei der SAB. Nach Vorlage des entsprechenden Bewilligungsbescheides wird die Kofinanzierung i. H. v. 10 % durch die Stadtverwaltung ausgelöst.
Ergänzung 31.05.24
In Bezug auf den Projektantrag „Krisenbegleitung – niedrigwellige peergestützte Soforthilfe in akuten psychosozialen Krisen im sozialen Umfeld“ vom Träger Offener Dialog e. V. liegt bis zum aktuellen Datum kein Bescheid der SAB vor. Hintergrund dafür ist, dass es zwischen Förderer und Träger zu klärende Unstimmigkeiten in Bezug auf die Eingruppierung der beteiligten Fachkräfte gab. Diese sind nach Angaben des Trägers und der SAB inzwischen ausgeräumt. Der Träger war durch die SAB bis zum 31. Mai noch zu einer ergänzenden Erklärung aufgefordert. Danach wird umgehend ein Bescheid durch die SAB erteilt. Damit ist davon auszugehen, dass das Projekt sehr wahrscheinlich nicht vor Juli 2024 beginnen kann. Darüber hinaus wurden Abstimmungsgespräche mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Leipzig und Trägern der komplementären Psychiatrie zur Umsetzung des Projektes geführt.