Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schottergärten den Garaus machen – Grünsatzung kontrollieren

Beschlussvorschlag

Für die wirksame Durchsetzung der Leipziger Grünsatzung durch eine proaktive Kontrolle der Leipziger Vorgärten wird zusätzlich 1,0 VzÄ ab dem Haushaltsjahr 2024 im Stellenplan des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege geschaffen.

Begründung

Das Anlegen sogenannter Schottergärten verstößt sowohl gegen die seit 1993 bestehende Leipziger Vorgartensatzung als auch gegen die künftige Grünsatzung. Für eine proaktive Kontrolle hat das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege bislang keine Ressourcen zur Verfügung und ist somit auf aktive Anzeigen aus der Nachbarschaft angewiesen. Da dies unserer Grundintention widerspricht, fordern wir, dass die Behörde die Durchsetzung ihrer eigens aufgestellten Regeln auch kontrollieren und bei Verstößen ahnden muss und beantragen eine zusätzliche Personalstelle. Diese Stelle wird durch die im Sinne der Biodiversität Leipziger Vorgärten verhängten Bußgelder bei Verstößen gegen die bisherige Vorgartensatzung und künftige Grünsatzung refinanziert.

Beschluss der Ratsversammlung am 8. Februar 2023


Der Antrag wurde wie folgt geändert beschlossen:

Die Stadtverwaltung prüft, ob die Aufgaben der Kontrolle zur Umsetzung der Grünsatzung im Zuge der allgemeinen Tätigkeiten des Ordnungsamtes übernommen werden können.
Die Verwaltung informiert die zuständigen Fachausschüsse im Laufe des 2. Quartals 2023 über das Ergebnis dieser Prüfung.

Für das Ordnungsamt ist die Zuführung zusätzlicher Mitarbeiter bereits vorgesehen. Im Rahmen von routinemäßigen Kontrollen des Ordnungsamtes, wie bspw. des ruhenden Verkehrs, kann die Einhaltung der Grünsatzung (u.a. Verhinderung von Schottergärten) ebenfalls in die Kontrolltätigkeit einbezogen werden. Mit Blick auf den schonenden Ressourceneinsatz und die Effizienzerfordernisse erscheint es sinnvoll, für die Kontrolle der EInhaltung der Grünsatzung nicht noch zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, sondern Ressourcen zu nutzen, die bereits vorgesehen sind.

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